Sitzung: 23.09.2021 Kreistag
Sachverhalt:
Die Antragsteller
haben mit Schreiben vom 25.03.2021 beantragt, dass sich der Landrat in der
„Interessengemeinschaft zur Realisierung des Schienenlückenschlusses Coburg
Südthüringen“ für die Interessen des Landkreises Coburg zu Gunsten eines
Lückenschlusses im westlichen Landkreis einsetzt. Der Wortlaut des Antrages ist
der Anlage zu entnehmen. Weiterhin solle die Interessensgemeinschaft
Schienenlückenschluss in eine Arbeitsgemeinschaft umstrukturiert werden.
Der Kreistag hat
den Antrag in seiner Sitzung am 22.04.2021 einstimmig in den Geschäftsgang
verwiesen.
Nachdem nunmehr am
20.07.2021 die konstituierende Sitzung der „Interessensgemeinschaft
Schienenlückenschluss Coburg- Südthüringen“ stattgefunden hat, ist zum
aktuellen Sachstand wie folgt zu berichten.
In seiner Sitzung
am 25.02.2021 hat der Kreistag mehrheitlich den Beitritt zur
Interessensgemeinschaft beschlossen – Tagesordnungspunkt 12. Die seinerzeit
vorgelegte Absichtserklärung hingegen wurde nicht weiterbehandelt und
dementsprechend auch nicht unterzeichnet. Dies wäre auch nicht möglich gewesen,
da unter Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung am 25.02.2021 die geforderte
Anerkennung der Reaktivierungskriterien des Freistaates Bayern mehrheitlich
abgelehnt wurde.
Im aktuellen
Gesellschaftsvertrag – unterzeichnet am 20.07.2021 - findet sich nun folgende
Formulierung „Zweck der IG ist die Realisierung des Schienenlückenschlusses
Coburg – Südthüringen zur Attraktivitätssteigerung des umweltfreundlichen
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die IG verfolgt insbesondere das Ziel,
dass für das Projekt ein landesübergreifendes (Bayern-Thüringen)
Raumordnungsverfahren eingeleitet wird.“
Wie dieser Zweck
erreicht werden soll, bleibt relativ offen. Die Details sind dem anliegenden
Vertrag zu entnehmen. Die erwähnte Absichtserklärung ist hinfällig.
Folglich bleibt
festzustellen, dass der Landkreis der Interessensgemeinschaft wirksam
beigetreten ist. Die Ziele der IG stehen im Einklang der Beschlusslage des
Landkreises. Aus den bisher gefassten Beschlüssen lässt sich folgendes
ableiten:
-
Beitritt
zur Interessensgemeinschaft unter Ablehnung der Reaktivierungskriterien des
Freistaats Bayern- Kreistagsbeschluss vom 25.02.2021
-
Begrüßung
der Initiative des Freistaats Thüringen, Vorbereitungen zu einem
Raumordnungsverfahren aufzunehmen und Aufforderung an den Freistaat Bayern, die
Initiative aus Thüringen mitzutragen und Mittel für die Planung bereitzustellen
– Kreistagsbeschluss vom 26.07.2018 – Ziel: Einleitung eines
Raumordnungsverfahrens
Nachdem Ziele und
Zweck der Interessensgemeinschaft im Einklang mit den Beschlüssen stehen, ist
ein Austritt aus der IG nicht erforderlich. Der Landrat kann die Interessen des
Landkreises entsprechend vertreten. Die Reaktivierungskriterien wurden
abgelehnt. Ziel ist weiterhin die Einleitung eines ergebnisoffenen
Raumordnungsverfahrens für den Schienenlückenschluss.
Die Umwandlung der
Interessensgemeinschaft in eine Arbeitsgemeinschaft (Arge), wie im Antrag
vom 25.03.2021 gefordert, macht aus
aktueller Sicht wenig Sinn, da die IG gerade erst ihre Tätigkeit aufgenommen
hat. Zuerst einmal sollte die weitere Entwicklung und die Ergebnisse abgewartet
werden, bevor eine anderweitige Ausrichtung angezeigt ist.
Der Antrag kann bis zum Vorliegen neuer Ergebnisse bis auf
weiteres zurück gestellt werden.