Sachverhalt:

 

Die Antragsteller haben mit Schreiben vom 25.03.2021 beantragt, dass sich der Landrat in der „Interessengemeinschaft zur Realisierung des Schienenlückenschlusses Coburg Südthüringen“ für die Interessen des Landkreises Coburg zu Gunsten eines Lückenschlusses im westlichen Landkreis einsetzt. Der Wortlaut des Antrages ist der Anlage zu entnehmen. Weiterhin solle die Interessensgemeinschaft Schienenlückenschluss in eine Arbeitsgemeinschaft umstrukturiert werden.

 

Der Kreistag hat den Antrag in seiner Sitzung am 22.04.2021 einstimmig in den Geschäftsgang verwiesen.

 

Nachdem nunmehr am 20.07.2021 die konstituierende Sitzung der „Interessensgemeinschaft Schienenlückenschluss Coburg- Südthüringen“ stattgefunden hat, ist zum aktuellen Sachstand wie folgt zu berichten.

 

In seiner Sitzung am 25.02.2021 hat der Kreistag mehrheitlich den Beitritt zur Interessensgemeinschaft beschlossen – Tagesordnungspunkt 12. Die seinerzeit vorgelegte Absichtserklärung hingegen wurde nicht weiterbehandelt und dementsprechend auch nicht unterzeichnet. Dies wäre auch nicht möglich gewesen, da unter Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung am 25.02.2021 die geforderte Anerkennung der Reaktivierungskriterien des Freistaates Bayern mehrheitlich abgelehnt wurde.

 

Im aktuellen Gesellschaftsvertrag – unterzeichnet am 20.07.2021 - findet sich nun folgende Formulierung „Zweck der IG ist die Realisierung des Schienenlückenschlusses Coburg – Südthüringen zur Attraktivitätssteigerung des umweltfreundlichen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die IG verfolgt insbesondere das Ziel, dass für das Projekt ein landesübergreifendes (Bayern-Thüringen) Raumordnungsverfahren eingeleitet wird.“

 

Wie dieser Zweck erreicht werden soll, bleibt relativ offen. Die Details sind dem anliegenden Vertrag zu entnehmen. Die erwähnte Absichtserklärung ist hinfällig.

 

Folglich bleibt festzustellen, dass der Landkreis der Interessensgemeinschaft wirksam beigetreten ist. Die Ziele der IG stehen im Einklang der Beschlusslage des Landkreises. Aus den bisher gefassten Beschlüssen lässt sich folgendes ableiten:

 

-          Beitritt zur Interessensgemeinschaft unter Ablehnung der Reaktivierungskriterien des Freistaats Bayern- Kreistagsbeschluss vom 25.02.2021

-          Begrüßung der Initiative des Freistaats Thüringen, Vorbereitungen zu einem Raumordnungsverfahren aufzunehmen und Aufforderung an den Freistaat Bayern, die Initiative aus Thüringen mitzutragen und Mittel für die Planung bereitzustellen – Kreistagsbeschluss vom 26.07.2018 – Ziel: Einleitung eines Raumordnungsverfahrens

Nachdem Ziele und Zweck der Interessensgemeinschaft im Einklang mit den Beschlüssen stehen, ist ein Austritt aus der IG nicht erforderlich. Der Landrat kann die Interessen des Landkreises entsprechend vertreten. Die Reaktivierungskriterien wurden abgelehnt. Ziel ist weiterhin die Einleitung eines ergebnisoffenen Raumordnungsverfahrens für den Schienenlückenschluss.

 

Die Umwandlung der Interessensgemeinschaft in eine Arbeitsgemeinschaft (Arge), wie im Antrag vom  25.03.2021 gefordert, macht aus aktueller Sicht wenig Sinn, da die IG gerade erst ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Zuerst einmal sollte die weitere Entwicklung und die Ergebnisse abgewartet werden, bevor eine anderweitige Ausrichtung angezeigt ist.

 

Der Antrag kann bis zum Vorliegen neuer Ergebnisse bis auf weiteres zurück gestellt werden.