Beschluss:
Der vom Fachbereich
Tiefbau geplanten Deckenbaumaßnahme am Seßlacher Berg an der Kreisstraße CO 25
mit Kosten in Höhe von ca. 745.000 € wird zugestimmt. Das Vorhaben ist im
Haushaltsjahr 2022 abzuwickeln.
Die Arbeiten sind
nach beschränkter Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden
Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6500.9503 des Vermögenshaushaltes zu
bezahlen.
Sachverhalt:
Im derzeit gültigen, am
25.02.2021 beschlossenen Investitionsprogramm 2020 bis 2024 des Landkreises
Coburg ist unter der lfd. Nr. 80 der bisher als Fördermaßnahme geplante
Vollausbau der Kreisstraße CO 25 am Seßlacher Berg nunmehr als Deckenbaumaßnahme
vorgesehen. Auf Grund gravierender Grunderwerbsprobleme konnte ein dem
Regelwerk entsprechender Ausbauquerschnitt nicht verwirklicht werden.
Mit der erweiterten
Deckenbaumaßnahme wird bei Beibehaltung der jetzigen Fahrbahnbreite von 6,00 m
die vorhandene Deckschicht abgefräst und einer Wiederverwertung zugeführt. Die
bituminös gebundenen Tragschichten werden ebenfalls abgefräst, verbleiben aber
als Verstärkung der Frostschutzschicht im Oberbau. In verschiedenen Bereichen
wird durch Aufbringen von neuem Frostschutzmaterial die Gradiente der
bestehenden Straße verbessert. Darauf werden die neue Asphalttragschicht und
die Fahrbahndecke eingebaut.
Beide Bankette werden bis auf
das Erdplanum der vorhandenen Straße abgetragen und mit Frostschutzmaterial
tragfähig neu aufgebaut. In Kurvenbereichen werden diese durch Einbau von
Rasengittersteinen zusätzlich befestigt. Außerdem wird das Entwässerungssystem
der Kreisstraße vollständig erneuert.
Im Abschnitt mit der
Felsböschung im Fahrbahnseitenraum wird durch Felsabtrag das erforderliche
Lichtraumprofil hergestellt.
Die Gesamtmaßnahme mit ca. 2,5
km Länge ist in dem vom Fachbereich Tiefbau erarbeiteten Bauentwurf mit rund
1,7 Mio. Euro Baukosten veranschlagt. Für den im Jahr 2022 vorgesehenen ersten
Bauabschnitt mit einer Länge von 1.027 m wurden dabei Kosten in Höhe von
745.000 € ermittelt.
Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm sind für das
Jahr 2022 ausreichende Haushaltsmittel in Höhe von 745.000 € vorgesehen. Im Hinblick auf
die Größenordnung des Bauvorhabens wird vorgeschlagen noch in 2021 die
vergaberechtlich mögliche beschränkte Ausschreibung
durchzuführen. Bei einer längeren Vorlaufzeit sind am derzeit angespannten
Markt günstigere Preise zu erwarten. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste
Angebot zu erteilen.