Sachverhalt:

 

1.     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wurde am 25.02.2021 durch den Kreistag beschlossen. Mit Schreiben vom 28.06.2021 erfolgte die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken. Beanstandungen ergaben sich hierbei nicht. Die Haushaltssatzung wurde amtlich bekannt gemacht (Coburger Amtsblatt vom 23.07.2021). Daraufhin trat die Haushaltssatzung rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

 

2.     Haushaltsrechnung 31.08.2021

 

a.       Verwaltungshaushalt

 

 

Haushaltsansatz
2021
in Euro

Anordnungs-

Soll lfd. Jahr

2021

in Euro

Abwicklung

Soll

in %

Anordnungs-Ist lfd. Jahr

2021

in Euro

Abwicklung

Ist

in %

Einnahmen

83.264.700

58.331.256

70,1

47.908.369

57,5

Ausgaben

83.264.700

58.150.286

69,8

50.898.623

61,1

 

b.       Vermögenshaushalt

 

 

Haushaltsansatz
2021
in Euro

Anordnungs-

Soll lfd. Jahr

2021

in Euro

Abwicklung

Soll

in %

Anordnungs-Ist lfd. Jahr

2021

in Euro

Abwicklung

Ist

in %

Einnahmen

14.848.000

1.789.006

12,0

1.789.006

12,4

Ausgaben

14.848.000

6.505.338

35,4

5.240.442

35,3

 

 

In der beigefügten Anlage „Zwischenbericht“ werden die Entwicklungen der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben dargestellt, bei denen sich bereits schon jetzt größere Abweichungen zum Haushaltsansatz abzeichnen.

 

Die Personalausgaben steigen in 2021 hauptsächlich wegen Mehrausgaben beim Impfzentrum um rd. 580.000 €. Diese Mehrkosten werden aber durch Erstattungen des Landes voraussichtlich vollständig abgedeckt.

 

Im Verwaltungshaushalt ergeben sich voraussichtliche Mehreinnahmen von insgesamt 29.200 €.

 

Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes bleiben voraussichtlich mit 1.004.000 € unter den Ansätzen. Trotz vieler Unsicherheiten aufgrund der Corona-Krise ist dies dennoch eine erfreuliche Entwicklung, die auf viele verschiedene Haushaltsstellen und Fachbereiche zurückzuführen ist. Insgesamt ergibt sich somit im Verwaltungshaushalt ein realistisches Plus von rund 1.033.200 € (Einnahme 29.200 €, Ausgabe 1.004.000 €).

 

Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Mehrausgaben von 48.200 € (Mehreinnahmen 18.800 €, Mehrausgaben 67.000 €) im Vermögenshaushalt sowie der höheren Zuführung vom Verwaltungshaushalt von 1.033.200 € verbleibt ein voraussichtliches Gesamtplus von rd. 985.000 €.

 

3.     Resümee des Finanzzwischenberichtes:

 

Die nach wie vor aktuelle Pandemielage mit der derzeitigen vierten Welle stellt nach wie vor eine Gefahr für die Gesundheit aller und unserem Gemeinwesen dar, mit weiterhin erheblichen Auswirkungen für die individuelle Lebensgestaltung im beruflichen wie im privaten Umfeld. Wie sich die Pandemielage auf die Kommunalfinanzen in diesem und evtl. im nächsten Jahr niederschlagen, bleibt ungewiss. Ebenso, ob es in diesem Jahr wieder eine Geberbesteuerausgleichszahlung des Bundes und des Landes zur Entlastung der kommunalen Familie geben wird.

 

Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes lassen in der Tendenz bisher keine weiteren erheblichen Kostenmehrungen gegenüber den Haushaltsansätzen erkennen. Als Indiz dafür dient auch die Tatsache, dass sich bislang die Anzahl und die Höhe der Haushaltsüberschreitungen im vertretbaren und jahresüblichen Rahmen bewegen.

 

Wenn es dabei bleibt, und viele Anzeichen sprechen auch dieses Jahr (noch) dafür, entsteht im Verwal­tungshaushalt ein Überschuss, der dann als überplanmäßige Zuführung dem Vermögenshaushalt gut gebracht werden kann.

 

Zwischenzeitlich evtl. noch eintretende Änderungen werden in der Sitzung angesprochen.

 

Die Einnahme- und Ausgabemittel im Vermögenshaushalt wurden, im Gegensatz zum Vorjahr, bislang noch nicht so stark in Anspruch genommen, was auch auf die vorhandenen Haushaltsreste zurückzuführen ist. Abrufe von Zuwendungen werden aufgrund der Negativverzinsung und auch wegen des Bauablaufs erst im dritten und vierten Quartal abgerufen.

 

Sonstige, evtl. noch nicht vollständig aufgebrauchte Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt werden im Zuge der Jahresrechnung überprüft und es werden, je nach Bedarf und Haushaltslage, Haushaltsausgabereste gebildet, nicht zuletzt auch um die folgenden Haushaltsjahre weniger zu belasten.

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen kann ein ausgeglichener Jahresabschluss mit Überschüssen sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt erwartet werden.

 

Als Saldo aus Verwaltungs- und Vermögenshaushalt verbleibt voraussichtlich ein Überschuss von rund 985.000 der letztlich zur Verbesserung der Haushaltssituation folgender Jahre verwendet werden kann.

 

Der vorstehende Zwischenbericht dient der Information des zuständigen Kreisgremiums. Einer Behandlung mit förmlichen Beschluss bedarf es nicht, da es sich nach derzeitigem Sachstand weder abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich 2021 gefährdet ist, noch erkennbar wird, dass sich die Ausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig, sondern in einem erheblichen Umfang zur Gesamtausgabe der Maßnahme erhöhen werden (§ 29 KommHV). Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. Seitens der Verwaltung wird es jedoch für erforderlich erachtet, den Kreisausschuss mit einem Finanzzwischenbericht über die derzeitige und die künftige voraussichtliche Abwicklung des Landkreishaushaltes bis zum Jahresende 2021 in Kenntnis zu setzen.