Beschlussempfehlung:
Dem auf Grundlage
des mit der Regierung von Oberfranken vorabgestimmten Bauentwurfes des
Ingenieurbüros König und Kühnel, Weitramsdorf vom 15.02.2021 wird nach Maßgabe
etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt.
Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 abzuwickeln.
Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von 1.455.000 € werden wie
folgt finanziert:
780.000
€ Zuwendungen nach BayGVFG
195.000
€ Zuwendungen nach BayFAG
480.000
€ Eigenmittel
Die Erhöhung des
Eigenanteiles des Landkreises um ca. 356.000 € auf 480.000 € wird zur Kenntnis
genommen.
Die Arbeiten sind
nach erfolgter Wertung der öffentlichen Ausschreibung auf das wirtschaftlichste
Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und
beauftragt.
Die anfallenden
Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6517.9507 des Vermögenshaushaltes zu
bezahlen.
Sachverhalt:
Im derzeit gültigen, am 25.02.2021
beschlossenen Investitionsprogramm 2020
bis 2024 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 105 der Ausbau der
Kreisstraße CO 17 zwischen Kleinwalbur und Meeder, Bauabschnitt 1 vorgesehen.
Die Gesamtmaßnahme von Kleinwalbur bis nach Meeder mit ca. 1,5 km Länge war
ursprünglich mit rund 2,2 Mio. Euro Baukosten veranschlagt.
Auf Grund gravierender Grunderwerbsprobleme wurde die
Strecke in zwei Bauabschnitte unterteilt. Bauabschnitt 1 beginnt nach der
Brücke beim Gut Kleinwalbur und verläuft ca. 600 m in Richtung Meeder. In
diesem Abschnitt sind die erforderlichen Grunderwerbs- und Pächtervereinbarung
endverhandelt und liegen fast ausnahmslos gegengezeichnet vor.
Im dem vom Ingenieurbüro König
und Kühnel erarbeiteten Bauentwurf für den ersten Bauabschnitt belaufen sich
die Baukosten auf rund 1.085.000 €. Zusätzlich mit Deponiekosten (rund 255.000
€) und den Verwaltungskosten werden Gesamtkosten in Höhe von 1.455.000 €
erreicht.
Im Haushalt sind derzeit
900.000 € als geschätzte Gesamtkosten für den BA 1 angesetzt. Darin auch noch
rund 200.000 Euro als Anteil der Gemeinde, da die Einmündung der GV-Straße nach
Birkenmoor mit umgebaut wird. Da eine Knotenpunktzählung ergeben hat, dass der
Verkehr der GV-Straße nur 5,3 % des Verkehrs auf der CO 17 beträgt kommt die
Bagatellklausel gemäß Art 32 BayStrWG zur Geltung und der Landkreis ist
alleiniger Kostenträger des Kreuzungsumbaus. Weiterhin ist ein gemeindlicher
Anteil für die Errichtung einer neuen Einmündung im 2. BA hier nicht
anzusetzen.
Die zuwendungsfähigen Kosten wurden mit rd. 1,3 Mio. € berechnet.
Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG in Höhe von 780.000 € (ca. 60 v.
H.) und nach Art. 13 c BayFAG in Höhe von ca. 195.000 € (ca. 15 v. H.) erwartet.
Vom Landkreis sind somit Eigenmittel in Höhe von ca. 480.000 € aufzubringen.
Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm für die Jahre
2020 bis 2024 sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme lediglich 900.000
€, also 555.000 € zu wenig vorgesehen.
Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird
vorgeschlagen, nach technischer Freigabe durch die Regierung von Oberfranken
noch in 2021 die vergaberechtlich erforderliche öffentliche Ausschreibung
durchzuführen. Bei einer längeren Vorlaufzeit sind am derzeit angespannten
Markt günstigere Preise zu erwarten. Der Zuschlag wäre auf das
wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.