Beschluss: einstimmig

Beschlussempfehlung:

 

Dem auf Grundlage des mit der Regierung von Oberfranken vorabgestimmten Bauentwurfes des Ingenieurbüros König und Kühnel, Weitramsdorf vom 15.02.2021 wird nach Maßgabe etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von 1.455.000 € werden wie folgt finanziert:

 

                      780.000 €          Zuwendungen nach BayGVFG

                      195.000 €          Zuwendungen nach BayFAG

                      480.000 €          Eigenmittel

 

Die Erhöhung des Eigenanteiles des Landkreises um ca. 356.000 € auf 480.000 € wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Arbeiten sind nach erfolgter Wertung der öffentlichen Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6517.9507 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Im derzeit gültigen, am 25.02.2021 beschlossenen Investitionsprogramm 2020 bis 2024 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 105 der Ausbau der Kreisstraße CO 17 zwischen Kleinwalbur und Meeder, Bauabschnitt 1 vorgesehen. Die Gesamtmaßnahme von Kleinwalbur bis nach Meeder mit ca. 1,5 km Länge war ursprünglich mit rund 2,2 Mio. Euro Baukosten veranschlagt.

 

Auf Grund gravierender Grunderwerbsprobleme wurde die Strecke in zwei Bauabschnitte unterteilt. Bauabschnitt 1 beginnt nach der Brücke beim Gut Kleinwalbur und verläuft ca. 600 m in Richtung Meeder. In diesem Abschnitt sind die erforderlichen Grunderwerbs- und Pächtervereinbarung endverhandelt und liegen fast ausnahmslos gegengezeichnet vor.

 

Im dem vom Ingenieurbüro König und Kühnel erarbeiteten Bauentwurf für den ersten Bauabschnitt belaufen sich die Baukosten auf rund 1.085.000 €. Zusätzlich mit Deponiekosten (rund 255.000 €) und den Verwaltungskosten werden Gesamtkosten in Höhe von 1.455.000 € erreicht.

 

Im Haushalt sind derzeit 900.000 € als geschätzte Gesamtkosten für den BA 1 angesetzt. Darin auch noch rund 200.000 Euro als Anteil der Gemeinde, da die Einmündung der GV-Straße nach Birkenmoor mit umgebaut wird. Da eine Knotenpunktzählung ergeben hat, dass der Verkehr der GV-Straße nur 5,3 % des Verkehrs auf der CO 17 beträgt kommt die Bagatellklausel gemäß Art 32 BayStrWG zur Geltung und der Landkreis ist alleiniger Kostenträger des Kreuzungsumbaus. Weiterhin ist ein gemeindlicher Anteil für die Errichtung einer neuen Einmündung im 2. BA hier nicht anzusetzen.

 

Die zuwendungsfähigen Kosten wurden mit rd. 1,3 Mio. € berechnet. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG in Höhe von 780.000 € (ca. 60 v. H.) und nach Art. 13 c BayFAG in Höhe von ca. 195.000 € (ca. 15 v. H.) erwartet. Vom Landkreis sind somit Eigenmittel in Höhe von ca. 480.000 € aufzubringen.

 

Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme lediglich 900.000 €, also 555.000 € zu wenig vorgesehen.

 

Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird vorgeschlagen, nach technischer Freigabe durch die Regierung von Oberfranken noch in 2021 die vergaberechtlich erforderliche öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Bei einer längeren Vorlaufzeit sind am derzeit angespannten Markt günstigere Preise zu erwarten. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.