Beschluss: einstimmig

Beschlussempfehlung:

 

Dem auf Grundlage des mit der Regierung von Oberfranken vorabgestimmten Bauentwurfes des Ingenieurbüros Hofmann, Lichtenfels vom 20.05.2021 wird nach Maßgabe etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 735.000 € werden wie folgt finanziert:

 

                      382.000 €          Zuwendungen nach BayGVFG

                        96.000 €          Zuwendungen nach BayFAG

                      257.000 €          Eigenmittel

 

Die Erhöhung des Eigenanteiles des Landkreises von 235.000 € um ca. 22.000 € auf rund 257.000 € wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Arbeiten sind nach erfolgter Wertung der öffentlichen Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6509.9503 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

 

Im derzeit gültigen, am 25.02.2021 beschlossenen Investitionsprogramm 2020 bis 2024 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 90 der Ersatzneubau der Brücke über die Alster in Heilgersdorf vorgesehen.

 

Die bestehende Brücke über die Alster (BW 1018) und der Flutdurchlass (BW 1019) liegen direkt nebeneinander und überführen die CO 9 über die Alster. In Erweiterung an das Bauwerk befindet sich an der nördlichen Außenkappe eine Fußgängerbrücke. Diese Stahlkonstruktion wurde aufgrund der nicht ausreichenden Breite der Gehwegkappen auf dem Bauwerk von der Stadt Seßlach als separate Brücke errichtet.

 

In der Brückenhauptprüfung aus dem Jahre 2015 wurde die Alsterbrücke mit der Zustandsnote 2,9 bewertet, in diesem Jahr sogar nur noch mit 3,0. Die Brücke ist aus dem Jahr 1963 und wurde damals nur für eine Tragfähigkeit von 30 Tonnen bemessen. Dies ist für die heutige Anforderung an eine Kreisstraße nicht mehr ausreichend.

 

Der Flutdurchlass (BW 1019) wurde etwas später, im Jahr 1975, mit einer Tragfähigkeit von 60 Tonnen errichtet, die vom Grundsatz her ausreichend wäre. Bei der letzten Hauptprüfung erhielt aber auch der Flutdurchlass nur noch eine Zustandsnote von 2,8.

 

Die vorhandene Schutzeinrichtung auf beiden Bauwerken entspricht nicht mehr den gültigen Normen und Vorschriften. Insgesamt sind an beiden Bauwerken Schäden und Mängel vorhanden, welche die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigen. Die Standsicherheit ist derzeit nur geringfügig eingeschränkt, mit steigender negativer Tendenz.

 

Zudem ist eine Optimierung des Durchflussquerschnitts angestrebt. Somit wäre eine Ertüchtigung der Bauwerke nicht wirtschaftlich, weshalb ein Neubau geplant ist.

 

Bereits im Jahr 2009 wurde eine Variantenuntersuchung zur Instandsetzung durchgeführt. Schon damals wurde ein Ersatzneubau der beiden Bauwerke als wirtschaftlichere Lösung ermittelt.

 

Geplant ist eine Plattenbrücke, welche die Alster als Einfeldbauwerk überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 9,75 m. Die vorhanden zwei Brücken werden rückgebaut. Der bestehende Durchflussquerschnitt der Alster wird aufgrund der Verbindung der Bestandsbauwerke 1018 und 1019 durch das neue Bauwerk verändert. Für die geplante Plattenbrücke ist eine Breite zwischen den Geländern von 9,00 m vorgesehen. Die zwei Fahrstreifen des Überbaus sind mit je 3,00 m Breite geplant. Auf der nördlichen Kappe ist ein Gehweg mit der Breite von 1,75 m vorgesehen. Der von der Stadt Seßlach unabhängig von der Straßenbrücke errichtete Fußgängersteg kann daher entfallen. Diese kompakte Bauweise hat neben einem geringeren Platzbedarf auch Vorteile bei der späteren Unterhaltung.

 

Auf der südlichen Kappe ist ein Betriebsweg mit der Breite von 1,00 m zwischen Schrammbord und Geländer vorgesehen.

 

 

Lageübersicht Alsterbrücke in Heilgersdorf

 

 

Brückenquerschnitt

 

Basierend auf die Ergebnisse der hydraulischen Berechnung des IB Köhler, Bad Steben wurde ein Einfeldbauwerk aus Stahlbeton mit einer lichten Weite von 9,75 m zwischen den Widerlagern gewählt. Die Widerlager werden auf Bohrpfählen gegründet. Im Umfeld müssen zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen umverlegt werden. Auch das alte Trafohäuschen wird abgebaut. Um für eine zukünftige Hochwasserfreilegung gerüstet zu sein, werden die Widerlager einen Meter tiefer als notwendig ausgeführt. Damit kann der Flusslauf sehr einfach ohne Umbauarbeiten am Brückenbauwerk vertieft werden.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme wurden mittlerweile mit 735.000 € berechnet, davon sind 629.000 € reine Baukosten. Der Landkreis Coburg ist alleiniger Kostenträger der Maßnahme, die zuwendungsfähigen Kosten wurden mit rd. 637.000 € berechnet. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG in Höhe von 382.000 € (ca. 60 v. H.) und nach Art. 13c BayFAG in Höhe von 96.000 € (ca. 15 v. H.) erwartet. Vom Landkreis sind somit Eigenmittel in Höhe von ca. 257.000 € aufzubringen.

 

Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme lediglich gemäß Kostenschätzung 650.000 €, also 85.000 € zu wenig vorgesehen.

Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird vorgeschlagen, nach technischer Freigabe durch die Regierung von Oberfranken noch in 2021 die vergaberechtlich erforderliche öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Bei einer längeren Vorlaufzeit sind am derzeit angespannten Markt günstigere Preise zu erwarten. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.