Beschlussempfehlung:
Dem auf Grundlage
des mit der Regierung von Oberfranken vorabgestimmten Bauentwurfes des
Ingenieurbüros Hofmann, Lichtenfels vom 20.05.2021 wird nach Maßgabe etwaiger
Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das
Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 abzuwickeln.
Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 735.000 € werden wie
folgt finanziert:
382.000 € Zuwendungen nach BayGVFG
96.000 € Zuwendungen nach BayFAG
257.000 € Eigenmittel
Die Erhöhung des
Eigenanteiles des Landkreises von 235.000 € um ca. 22.000 € auf rund 257.000 €
wird zur Kenntnis genommen.
Die Arbeiten sind
nach erfolgter Wertung der öffentlichen Ausschreibung auf das wirtschaftlichste
Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und
beauftragt.
Die anfallenden
Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6509.9503 des Vermögenshaushaltes zu
bezahlen.
Sachverhalt:
Im derzeit gültigen, am 25.02.2021
beschlossenen Investitionsprogramm 2020 bis 2024 des
Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 90 der Ersatzneubau der Brücke über
die Alster in Heilgersdorf vorgesehen.
Die bestehende
Brücke über die Alster (BW 1018) und der Flutdurchlass (BW 1019) liegen direkt
nebeneinander und überführen die CO 9 über die Alster. In Erweiterung an das
Bauwerk befindet sich an der nördlichen Außenkappe eine Fußgängerbrücke. Diese
Stahlkonstruktion wurde aufgrund der nicht ausreichenden Breite der
Gehwegkappen auf dem Bauwerk von der Stadt Seßlach als separate Brücke
errichtet.
In der
Brückenhauptprüfung aus dem Jahre 2015 wurde die Alsterbrücke mit der
Zustandsnote 2,9 bewertet, in diesem Jahr sogar nur noch mit 3,0. Die Brücke
ist aus dem Jahr 1963 und wurde damals nur für eine Tragfähigkeit von 30 Tonnen
bemessen. Dies ist für die heutige Anforderung an eine Kreisstraße nicht mehr
ausreichend.
Der Flutdurchlass
(BW 1019) wurde etwas später, im Jahr 1975, mit einer Tragfähigkeit von 60
Tonnen errichtet, die vom Grundsatz her ausreichend wäre. Bei der letzten
Hauptprüfung erhielt aber auch der Flutdurchlass nur noch eine Zustandsnote von
2,8.
Die vorhandene
Schutzeinrichtung auf beiden Bauwerken entspricht nicht mehr den gültigen
Normen und Vorschriften. Insgesamt sind an beiden Bauwerken Schäden und Mängel
vorhanden, welche die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit stark
beeinträchtigen. Die Standsicherheit ist derzeit nur geringfügig eingeschränkt,
mit steigender negativer Tendenz.
Zudem ist eine
Optimierung des Durchflussquerschnitts angestrebt. Somit wäre eine Ertüchtigung
der Bauwerke nicht wirtschaftlich, weshalb ein Neubau geplant ist.
Bereits im Jahr
2009 wurde eine Variantenuntersuchung zur Instandsetzung durchgeführt. Schon
damals wurde ein Ersatzneubau der beiden Bauwerke als wirtschaftlichere Lösung
ermittelt.
Geplant ist eine
Plattenbrücke, welche die Alster als Einfeldbauwerk überführt. Die lichte Weite
zwischen den Widerlagern beträgt 9,75 m. Die vorhanden zwei Brücken werden
rückgebaut. Der bestehende Durchflussquerschnitt der Alster wird aufgrund der
Verbindung der Bestandsbauwerke 1018 und 1019 durch das neue Bauwerk verändert.
Für die geplante Plattenbrücke ist eine Breite zwischen den Geländern von 9,00
m vorgesehen. Die zwei Fahrstreifen des Überbaus sind mit je 3,00 m Breite
geplant. Auf der nördlichen Kappe ist ein Gehweg mit der Breite von 1,75 m
vorgesehen. Der von der Stadt Seßlach unabhängig von der Straßenbrücke
errichtete Fußgängersteg kann daher entfallen. Diese kompakte Bauweise hat
neben einem geringeren Platzbedarf auch Vorteile bei der späteren Unterhaltung.
Auf der südlichen
Kappe ist ein Betriebsweg mit der Breite von 1,00 m zwischen Schrammbord und
Geländer vorgesehen.
Lageübersicht Alsterbrücke in Heilgersdorf
Brückenquerschnitt
Basierend auf die
Ergebnisse der hydraulischen Berechnung des IB Köhler, Bad Steben wurde ein
Einfeldbauwerk aus Stahlbeton mit einer lichten Weite von 9,75 m zwischen den
Widerlagern gewählt. Die Widerlager werden auf Bohrpfählen gegründet. Im
Umfeld müssen zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen umverlegt werden. Auch
das alte Trafohäuschen wird abgebaut. Um für eine zukünftige
Hochwasserfreilegung gerüstet zu sein, werden die Widerlager einen Meter tiefer
als notwendig ausgeführt. Damit kann der Flusslauf sehr einfach ohne
Umbauarbeiten am Brückenbauwerk vertieft werden.
Die Gesamtkosten
der Baumaßnahme wurden mittlerweile mit 735.000 € berechnet, davon sind 629.000
€ reine Baukosten. Der Landkreis Coburg ist alleiniger Kostenträger der
Maßnahme, die zuwendungsfähigen Kosten wurden mit rd. 637.000 € berechnet.
Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG in Höhe von 382.000 € (ca. 60 v.
H.) und nach Art. 13c BayFAG in Höhe von 96.000 € (ca. 15 v. H.) erwartet. Vom
Landkreis sind somit Eigenmittel in Höhe von ca. 257.000 € aufzubringen.
Im derzeitigen
gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 sind für den
Landkreis bei dieser Baumaßnahme lediglich gemäß Kostenschätzung 650.000 €,
also 85.000 € zu wenig vorgesehen.
Im Hinblick auf
die Größenordnung des Bauvorhabens wird vorgeschlagen, nach technischer
Freigabe durch die Regierung von Oberfranken noch in 2021 die vergaberechtlich
erforderliche öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Bei einer längeren
Vorlaufzeit sind am derzeit angespannten Markt günstigere Preise zu erwarten.
Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.