Beschluss:
An den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg werden mobile Luftfilteranlagen nur in Räumen eingesetzt, die nicht über eine ausreichende Fensterlüftung verfügen oder alternativ über eine RLT-Anlage belüftet werden.
Sachverhalt:
Die Bayerische Staatsregierung fördert die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte für Schulen.
Klassen- und
Fachräume an Schulen können mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet
werden. Nach den mittlerweile vorliegenden Regelungen zählen auch Lehrerzimmer,
Räume für schulische Ganztagsangebote und Mittagsbetreuung,
Differenzierungsräume sowie andere Räume, in denen sich Schülerinnen sowie
Schüler und/oder Lehrkräfte im Unterrichts- und Schulbetrieb regelmäßig über
einen längeren Zeitraum aufhalten dazu. Für Pausenhallen, Aulen, Turnhallen
oder andere Sporträume sollten im Hinblick auf Raumgröße, nötige
Luftfilterrate, Standfestigkeit etc. gegenüber der Ausstattung mit mobilen
Luftreinigungsgeräten vorrangig andere Ansätze, wie z.B. Einbau/Ertüchtigung
von (ggf. dezentralen) raumlufttechnischen Anlagen in Betracht gezogen werden.
Ging man zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 20.07.2021 noch davon aus, dass an den Schulen 111 Fach- und Klassenräume die Voraussetzung für eine mögliche Förderung erfüllen, so erhöht sich diese Anzahl durch die jetzt bekannt Klarstellung auf insgesamt 176 Räume.
Gefördert werden verschiedene Luftfiltertechniken. Für alle Technologien wird generell empfohlen, eine Fachfirma beizuziehen, die die Eignung der Geräte für die konkreten Klassen- und Fachräume bzw. Gruppen- und Funktionsräume prüft und bestätigt und deren Aufstellungsort plant.
Die Geräte sollen einen sechsfachen Luftumsatz pro Stunde bei einer Geräuschentwicklung von max. 40 dB(A) gewährleisten. Geht man von einem Raumvolumen von ca. 200 m3 aus, erfüllen diese Voraussetzung nur große Geräte.
Pro Klassen- oder Fachraum werden 50 % der Beschaffungskosten mit max. 1.750 € durch den Freistaat übernommen. Die Kommunen als Träger der Schulen finanzieren diese Geräte zu 50 % mit und tragen ggf. Planungskosten sowie Folgekosten (Filterwechsel, Wartung, Strom…).
Angelehnt an die 50 %ige Förderung ist mit Ausgaben von 3.500 € je Gerät zu rechnen. Weitere Kosten für die Installation können je nach Gerätetyp variieren. Die tatsächlichen Kosten stehen erst nach Abschluss der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren fest. Über Folgekosten (Stromverbrauch, Filtertausch, Wartung, Ersatzbeschaffung….) sind derzeit keine Aussagen möglich.
Der Wunsch der Bayerischen Staatsregierung ist es, dass die Maßnahmen möglichst bis Schuljahresbeginn 2021/22 umgesetzt sind. Aufgrund der geschätzten Kosten in Höhe von 616.000 € alleine für die Beschaffung ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Somit ist eine Beschaffung bis zum Ende der Sommerferien selbst bei verkürzten Ausschreibefristen nicht möglich – durch den plötzlich gestiegenen Bedarf können sich zusätzlich lange Lieferfristen ergeben.
Die Zweckbindung der geförderten Geräte beträgt 3 Jahre. Dies könnte bei den Räumen, die im Zuge der Teilsanierung des Staatlichen Arnold-Gymnasiums bis zum Jahr 2023 mit einer RLT-Anlage ausgestattet werden, relevant werden.
Die Städte und Gemeinden des Landkreises Neustadt a. d. Aisch-Bad-Windsheim sowie der dortige Landkreis selbst haben sich als erste Region geschlossen gegen eine pauschale flächendeckende Installation mobiler Luftfilteranlagen ausgesprochen.
Auch die Stadt
Coburg, mehrere Kommunen im Landkreis Coburg und der Verein Sonderpädagogik für
Kinder im Coburger Land e. V. haben bereits entschieden, ihre Schulen nicht mit
mobilen Luftfilteranlagen auszustatten.
Mobile
Luftfilteranlagen reinigen Staub, Viren und Bakterien aus der Raumluft. Sie
wirken nicht bei zu hoher Konzentration von Stickstoff in der Raumluft. Wie der
Einsatz der COII-Ampeln in den Klassenräumen zeigt, wird hierfür Fensterlüftung
und die damit verbundene Reduzierung der Temperatur in den Räumen während der
Wintermonate weiter erforderlich sein. Mobile Luftfilteranlagen können nur
additiv eingesetzt werden.
Anders als während der Einschränkungen im Unterrichtsbetrieb Ende des
Jahres 2020 stehen mittlerweile an den Schulen Selbsttests zur Verfügung. Über
sie ergeben sich sehr frühzeitig Anhaltspunkte für mögliche Infektionen mit dem
Covid-Erreger. So besteht jetzt die Möglichkeit Infektionen auch bei
Schüler*innen und Lehrkräften zu erkennen, selbst wenn sie keine oder nur
geringe Symptome aufweisen.