Beschluss:

 

Das Antragskonzept für das Förderprojekt Regionalmanagement Stadt und Landkreis Coburg im Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2024 mit den zwei Projekten:

4CO - Fo(u)rCO: COoperation, COordination, COmpetenz & COident

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wird beschlossen. Der Landrat bzw. dessen Stellvertreter werden ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.

Im Falle der Gewährung entsprechender Fördermittel werden der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH verbindlich die erforderlichen Ko-Finanzierungsmittel zur Einstellung in ihre jeweilige Wirtschafts- und Finanzplanung in den Jahren 2021 bis 2024 im Rahmen des allgemeinen Verlustausgleichs zur Verfügung gestellt:

 

4CO - Fo(u)rCO: COoperation, COordination, COmpetenz & COident

2021

2022

2023

2024

Insgesamt

Gesamtkosten

71.166,67 €

166.000,00 €

166.000,00 €

96.833,33 €

500.000,00 €

Förderung

64.050,00 €

149.400,00 €

149.400,00 €

87.150,00 €

450.000,00 €

Eigenanteil
Stadt CO

3.202,50 €

7.470,00 €

7.470,00 €

4.357,50 €

22.500,00 €

Eigenanteil
Landkreis Coburg

3.914,17 €

9.130,00 €

9.130,00 €

5.325,83 €

27.500,00 €

 

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2021

2022

2023

2024

Insgesamt

Gesamtkosten

      45.555,56 €

      111.111,11 €

      111.111,11 €

      65.555,56 €

      333.333,33 €

Förderung

      41.000,00 €

      100.000,00 €

      100.000,00 €

      59.000,00 €

      300.000,00 €

Eigenanteil
Stadt CO

         2.050,00 €

           5.000,00 €

           5.000,00 €

         2.950,00 €

         15.000,00 €

Eigenanteil
Landkreis CO

         2.505,56 €

           6.111,11 €

           6.111,11 €

         3.605,56 €

         18.333,33 €

 

 


Sachverhalt:

 

Die aktuelle Förderung von Sachkosten und Personal des Regionalmanagements nach FörLa läuft zum 31.07.2021 aus. Die Schlussevaluierung wird zurzeit durch das Wirtschaftsministerium und die Regierung von Oberfranken geprüft, nach erster Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium gibt es keine Beanstandungen.

 

Seit Oktober 2020 wurde in verschiedenen Vorstellungterminen und Abstimmungsrunden mit Vertretern und Fachstellen aus Stadt und Landkreis Erwartungshaltungen und Ansätze für die Arbeit des Regionalmanagements abgestimmt, die in einer GmbH-internen Klausurtagung vertieft wurden. Daraus wurden Kernthemen und Maßnahmenansätze entwickelt, die im Aufsichtsrat (15.12.2020 und 04.03.2021) vorgestellt wurden. Darauf aufbauend wurden Maßnahmen für die Beantragung einer Projektförderung nach der Förderrichtlinie Landesentwicklung (FöRLa) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie nach der Richtlinie Heimat-Digital-Regional (HDRFör) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat erarbeitet, die in Terminen mit den Gesellschaftern und Fachstellen (Stadt 18.05.2021, Landkreis 25.05.2021, Ältestenrat Landkreis und Fraktionen Stadtrat 08.06.2021) sowie den Fördergebern abgestimmt wurden. Das Antragskonzept wurde im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt.

 

Die Coburg Stadt und Land aktiv GmbH hat somit für den Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2024 zwei Projekte zur Förderung angemeldet, die jeweils voraussichtlich mit 90 Prozent der förderfähigen Projektkosten gefördert werden:

 

4CO - Fo(u)rCO: COoperation, COordination, COmpetenz & COident; Fördersumme FöRLa pro Projektjahr ca. 150.000 Euro; Projektgebiet Stadt und Landkreis Coburg

 

 COnline – Die Region Coburg digital erlebbar machen: Fördersumme HDRFör pro Projektjahr ca. 100.000 EUR; Projektgebiet Stadt und Landkreis Coburg

 

Das Hauptprojekt 1 ist dem Aufgabenfeld „Steigerung regionaler Identität“ und “Wettbewerbsfähigkeit“ zuzuordnen und setzt auf Basis der bisherigen Regionalmanagement-Arbeit neue Akzente vor allem im Bereich der Binnenkommunikation, Tourismus und regionale Wertschöpfung. Bei dem Projekt 2 steht die Verbesserung der Attraktivität des Verdichtungsraums und ländlichen Raums vor dem Hintergrund der Nutzung digitaler Werkzeuge sowie die Themen „ Stärkung der Akzeptanz der digitalen Medien“ und „Sensibilisierung für den Klimaschutz“ im Mittelpunkt.

Die Co-Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln der Gesellschaft im Rahmen ihres beschlossenen Gesamthaushalts und mehrjährigen Finanzplans.