Beschluss:

 

Die Mittelfristige Finanzplanung der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH für die Jahre 2021 bis 2025, die einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, wird beschlossen.

 

Zur Wahrnehmung ihrer derzeit übertragenen Aufgaben stellt der Gesellschafter Landkreis  Coburg vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung durch den Gesellschafter Stadt Coburg als Obergrenze für die Jahre 2021 bis 2025 den in der Mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen jährlichen Verlustausgleich zur Verfügung. Dieser Verlustausgleich beinhaltet die Ko-Finanzierung für die Förderprojekte der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH für Regionalmanagement nach FöRLa und HDR För.

 

 


Sachverhalt:

 

Unter Berücksichtigung des aktuellen Handlungskonzepts Regionalmanagement Coburg Stadt und Land, der Lokalen Entwicklungsstrategie LEADER für die Region Coburg, weiterer Förderprojekte sowie interner Beschlussvorgaben der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH wurde im Aufsichtsrat der Gesellschaft in seiner Sitzung im Dezember 2020 eine mittelfristige Finanzplanung der Gesellschaft für die Jahre 2021 bis 2025 beschlossen und unter Berücksichtigung Regionalmanagementförderung (2021-2024) angepasst.

Kreistag Coburg und Stadtrat Coburg haben in ihren Sitzungen im Juli 2019 die maximale Obergrenze ihres jeweiligen jährlichen Verlustausgleichs an die Coburg Stadt und Land aktiv GmbH bis einschließlich 2023 festgelegt und beschlossen, wobei die anteilige Kostenverteilung im Verhältnis 45/55 (Stadt/Landkreis) als sinnvolle Grundlage angesehen und berücksichtigt wird. Verlustausgleich Landkreis:

 

            2021:               143.000,00 EUR        

            2022:               145.750,00 EUR        

            2023:               145.750,00 EUR        

 

Unter Berücksichtigung der Aufgaben im Rahmen der Betrauung der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH, der Maßnahmenplanung und der Antragskonzepte soll der Verlustausgleich im Rahmen der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 fortgeschrieben und beschlossen werden:

 

            2024:               145.750,00 EUR

            2025:               145.750,00 EUR        

 

 

Eine Ausfertigung des Wirtschaftsplans 2021 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung 2021 bis 2025 wurde vorab über das elektronische Sitzungssystem zur Verfügung gestellt.