Beschluss:
Der Landrat oder dessen Stellvertreter wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH für das Geschäftsjahr 2020 wird mit
je 63.314.270,12 € in Aktiva und Passiva und
mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 526.832,66 €
festgestellt und genehmigt.
2. Der Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) wurde bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages und Beschluss der Geschäftsführung vom 31.03.2021
500.000,00 €
zugeführt.
Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 26.832,66 € ist der anderen Gewinnrücklage zuzuweisen.
3. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
4. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Nach § 17 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH vom 22. März 1990 (siehe auch KT-Beschluss vom 14. Dezember 1989) ist der Gesellschafterversammlung Gelegenheit zu geben
a) den Lagebericht der Geschäftsführung vom 31.03.2021
b) den Bericht und Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.07.2021
c) den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss am 31.12.2020 vom 11.06.2021
zu beraten.
Außerdem obliegt der Gesellschafterversammlung u.a. die Beschlussfassung über
d) die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),
e) die Verwendung des Bilanzgewinnes und
f) die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
Der Landkreis Coburg ist alleiniger Gesellschafter der Wohnungsbaugesellschaft mbH. Damit der Landrat den Landkreis in der Gesellschafterversammlung vertreten darf, bedarf es einer Ermächtigung durch den Kreistag.
Der Aufsichtsrat hat sich am 05.07.2021 zu den o. g. Punkten beraten.
a)
Lagebericht
Dem Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH vom 31.03.2021 für das Geschäftsjahr 2020 ist zu entnehmen, dass
- die am 11. September 1951 gegründete und am 05. Oktober 1951 in das Handelsregister des Registeramtes Coburg, Abteilung B, Blatt 62, eingetragene Gesellschaft, nach Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ab 01. Januar 1990 ein voll steuerpflichtiges Unternehmen ist.
- sich das Stammkapital von 847.210,65 € nicht erhöht hat.
-
die im Jahr 2010
erstmals gebildete Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) im
Geschäftsjahr eine Steigerung von 500.000,00 € erfuhr, so dass die
Bauerneuerungsrücklage zum 31. Dezember 2020 8.040.000,00 € beträgt.
-
der Wohnungsbestand am
Ende des Geschäftsjahres 246 Häuser mit 1.530 Wohneinheiten (Vorjahr: 246
Häuser mit 1.530 Wohneinheiten) beträgt. Weiterhin werden 2 Wohnungen als
gewerblich vermietet geführt (Demenzgruppe Rödental). Von den vorhandenen
Wohnungen sind derzeit 1.326 (Vorjahr: 1.302) voll modernisiert bzw. mit einem
marktgängigen Standard ausgestattet.
b)
Beratung über den Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 05.07.2021 den Bericht Nr. 10931-20K des VdW Bayern vom 11.06.2021 über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 zustimmend zur Kenntnis genommen.
c)
Prüfungsbericht zum Jahresabschluss am
31.12.2020
Der Verband Bayerischer Wohnungsunternehmen, VdW Bayern, hat als gesetzlicher Prüfungsverband den Lagebericht sowie den Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 in der Zeit vom 22.02.2021 bis 25.02.2021 (Vorprüfung) und vom 19.04.2021 bis 11.06.2021 (Hauptprüfung) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Coburg, Wiesenstraße 11, eingehend geprüft.
Der Verband hat nach Abschluss der Prüfung den vorgesehenen Bestätigungsvermerk in der uneingeschränkten Fassung des § 322 HGB wie folgt erteilt:
Zitat:
"Wir haben
den Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mit
beschränkter Haftung, Coburg - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2020
sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mit beschränkter Haftung,
Coburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2020 geprüft.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
·
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen
wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2020
sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2020 und
·
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den
deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Zitat Ende.
d)
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH weist zum 31. Dezember 2020
in Aktiva und Passiva je 63.314.270,12 € (Vorjahr: 63.127.062,47 €)
aus.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 526.832,66 € (Vorjahr: 966.917,08 €)
ab.
e)
Verwendung des Bilanzgewinnes
Vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 526.832,66 € wurden 500.000 € (Vorjahr: 940.000,00 €) der Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 26.832,66 € (Vorjahr: 26.917,08 €) ist der freien Rücklage zuzuführen.
f)
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH ist für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.