Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Landkreis Coburg stimmt der vorgelegten Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2022 bis 2024 zu. Die Stadt Coburg sowie der Landkreis Coburg gewähren demnach in diesem Zeitraum eine jährliche Zuwendungen zum Ausgleich des Defizits der Volkshochschule Stadt und Land gGmbH von 280.000 €. Sind die Defizite geringer, kann die Volkshochschule den Minderbetrag bis zu einer Höhe von 250.000 € zur Bildung einer Rücklage für Investitionen sowie als Liquiditätsreserve verwenden.

 

Die Verwendung ist den Gesellschaftern jeweils bis zum 30.06. des auf dem Haushaltsjahr folgenden Jahres nachzuweisen.

 

In den Haushalten 2022 bis 2024 sind jeweils entsprechende Mittel bei der HHSt. 3501.7094 zu veranschlagen.

 

 


Sachverhalt:

 

Zur Erreichung einer Planungssicherheit hinsichtlich des zu gleichen Teilen von der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg zu tragenden Defizitausgleiches wird seit 2004 jeweils eine Finanzierungsvereinbarung über einen dreijährigen Zeitraum getroffen. Die letzte am 06.12.2018 vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschlossene Finanzierungsvereinbarung läuft am 31.12.2021 ab.

 

Entsprechend den getroffenen Finanzierungsvereinbarungen waren von Stadt und Landkreis in den letzten Jahren jeweils folgende Defizitausgleiche für den laufenden Betrieb zu leisten (nachrichtlich: Start im Jahr 2004 mit 280.000 €):

 

2010-2012:

234.000 €/Jahr

2013-2014:

239.000 €/Jahr

2015-2018:

262.000 €/Jahr

2019:

262.000 €/Jahr

2020:

275.000 €/Jahr

2021:

280.000 €/Jahr

 

Im Jahr 2020 wurde zusätzlich ein „Corona-Ausgleich“ von 125.000 € notwendig. Ob für das Jahr 2021 ein weiterer Corona-Ausgleich notwendig wird und ggfls. in welcher Höhe, steht noch nicht fest.

 

Für die Jahre 2022-2024 wird der Abschluss einer neuen Finanzierungsvereinbarung erforderlich. Ein entsprechender Entwurf ist der Vorlage beigefügt. Er sieht vor, dass sich die Stadt Coburg sowie der Landkreis Coburg in diesem Zeitraum mit 280.000 € jährlich am Defizit beteiligen. Sollte das Defizit geringer als die Zuwendungen ausfallen, können die nicht verbrauchten Mittel zur Bildung einer Rücklage für Investitionen sowie als Liquiditätsreserve bis zu einer Höhe von 250.000 € verwendet werden (vgl. Anlage).

 

Die Stadt Coburg beschließt im Laufe des Juni 2021 über diesen Punkt. Näheres hierzu kann in der Sitzung mitgeteilt werden.

 

 


Aus der Beratung:

 

Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob es Sachvortrag gehalten werden soll.

Mit 5 zu 44 Stimmen abgelehnt.