Beschluss:
Dem auf Grundlage des mit der Regierung von Oberfranken vorabgestimmten
Bauentwurfes des Ingenieur-Consult Schneider & Partner, Kronach vom
10.03.2021 wird nach Maßgabe etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des
Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2022
abzuwickeln.
Die auf den Landkreis entfallenden Kosten
von rd. 1,5 Mio. € werden wie folgt finanziert:
780.000 € Zuwendungen nach BayGVFG
260.000 € Zuwendungen nach FAG
460.000 € Eigenmittel
Die Erhöhung des Eigenanteiles des Landkreises um ca. 60.000 € auf
460.000 € wird zur Kenntnis genommen.
Die Arbeiten sind
nach erfolgter Wertung der öffentlichen Ausschreibung auf das wirtschaftlichste
Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und
beauftragt.
Die anfallenden
Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6519.9503 des Vermögenshaushaltes zu
bezahlen.
Sachverhalt:
Im derzeit gültigen, am 25.02.2021
beschlossenen Investitionsprogramm 2020
bis 2024 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 111 der Ersatzneubau der
Brücke über die Kreck in Gemünda vorgesehen.
In der letzten Brückenhauptprüfung
aus dem Jahre 2017 wurde das Bauwerk mit der Zustandsnote 3,0 bewertet. Die
vorhandene Schutzeinrichtung entspricht nicht den gültigen Normen und
Vorschriften. Insgesamt sind am Bauwerk Schäden und Mängel vorhanden, welche
die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die
Standsicherheit ist derzeit nur geringfügig eingeschränkt, mit steigender
negativer Tendenz.
Nach Untersuchung von drei Varianten in der Vorplanung
(Spannbetonrahmen mit Vergrößerung
der Stützweite, Stahlbetonrahmen in Ortbeton und Stahlbetonrahmen in
Fertigteilbauweise mit Ortbetonergänzung) wurde aufgrund der Ergebnisse der
hydraulischen Berechnung des IB Köhler, Bad Steben der Querschnitt sowie die
Gradiente im Bauwerksbereich nochmals angepasst und weitere zwei Varianten (Stahlbetonrahmen
in Ortbeton und Spannbetonrahmen, lagegleich) untersucht. Wegen des hydraulisch
günstigeren geringen Brückenaufbaus wurde schließlich die Ausführung als
Spannbetonrahmen in Ortbeton als Vorzugsvariante dem vorliegenden
Bauwerksentwurf zugrunde gelegt.
Zusätzlich zum Brückenbauwerk wird auch der Kreisstraßenbereich zwischen
der Kreckbrücke und der bereits in 2020 fertiggestellten Rodachbrücke
regelkonform ausgebaut. Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger
Hinsicht sowie Informationen über einzelne Positionen der Kostenermittlung
können beim Fachbereich Tiefbau erfragt werden.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme wurden mit 1.481.000 € (= rund 1,5 Mio.
€) berechnet, davon sind 1,341 Mio. € reine Baukosten. Der darin enthaltene Anteil
des Brückenneubaus wurde mit ca. 730.000 € ermittelt.
Auf Grund der Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Forderungen und
verkehrssicherheitsrelevanter Aspekte in der Planung erhöhen sich die Kosten
gegenüber den bisher gültigen Kostenschätzungen um ca. 300.000 €.
Der Landkreis Coburg ist alleiniger Kostenträger der Maßnahme, die
zuwendungsfähigen Kosten wurden mit rd. 1,3 Mio. € berechnet. Hierauf werden
Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG in Höhe von 780.000 € (60 v. H.) und nach Art. 13
c FAG in Höhe von 260.000 € (20 v. H.) erwartet. Vom Landkreis sind somit
Eigenmittel in Höhe von ca. 460.000 € aufzubringen.
Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024
sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme lediglich 1.200.000 €, also
300.000 € zu wenig vorgesehen.
Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird vorgeschlagen,
nach technischer Freigabe durch die Regierung von Oberfranken noch in 2021 die
vergaberechtlich erforderliche öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Auf
Grund der negativen Erfahrungen mit Baumaßnahmen über die Winterperiode wird
dringend empfohlen den Baubeginn in das Jahr 2022 zu verschieben. Zudem sind
durch die längere Vorlaufzeit am Markt günstigere Preise zu erwarten. Der
Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Coburg, den 19.04.2021
Landratsamt – Fachbereich Tiefbau
gez.
Jürgen Alt