Sitzung: 20.07.2021 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 099/2021
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit
IPSG über die Schulnahe Erziehungshilfe für das Schuljahr 2021/22
abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Die Schulnahen
Erziehungshilfen (SEH) wurden vor dem Schuljahr 2019/20, nach dem Wegfall der
Klasse 5./6. der Stütz- und Förderklasse, konzipiert und den Ausschüssen Jugend
und Familie und Bildung, Kultur und Sport in der gemeinsamen Sitzung am
09.09.2020 vorgestellt.
Die
pandemiebedingten Einschränkungen im laufenden Schuljahr hatten zur Folge, dass
die pädagogische Arbeit überwiegend im familiären Kontext stattfinden musste.
Eine enge direkte Zusammenarbeit zwischen Schule und Fachkraft der SEH, wie sie
konzeptionell vorgesehen ist, war nur eingeschränkt möglich. Die im Konzept
vorgesehenen Gruppenangebote konnten überhaupt nicht stattfinden.
Die Auswertung des
Konzepts und der bisherigen fachlichen Arbeit, die gemeinsam mit dem Amt für
Jugend und Familie stattfand, ist deshalb nur bedingt aussagekräftig. Zwar wird
diese Hilfe nunmehr nicht nur als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
eingesetzt, sondern auch auf die erzieherischen Hilfen ausgeweitet. Die Hilfe
wird angenommen und die Rückmeldungen der Schule zu den unterstützten
Schüler*innen sind durchgehend positiv. Ob aber z.B. eine andere
Schwerpunktsetzung sinnvoll ist oder die Zielgruppe passgenau angesprochen
wird, muss unter normalen schulischen Bedingungen evaluiert werden.
D.h. zunächst
werden keine konzeptionellen Anpassungen vorgenommen. Wie bisher wird auch im
künftigen Schuljahr eine sozialpädagogische Fachkraft bis zu 5 Schüler*innen
betreuen.
In der
Fortschreibung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung
für das Schuljahr 2021/22 ist deshalb keine inhaltliche Veränderung vorgenommen
worden. Lediglich der Zuschussbedarf hat sich infolge der Tarifsteigerung um 3.000
€ auf 47.434 € erhöht.
Die SEH werden
sowohl vom Landkreis als auch von der Stadt Coburg in Anspruch genommen. Die
anteiligen Kosten für den jeweiligen Kostenträger (Stadt oder Landkreis Coburg)
stellt der Träger monatlich in Rechnung. Entsprechende Haushaltsmittel sind für
2021 bzw. werden für 2022 in der Haushaltsstelle 4640.7090 eingeplant. Der
(anteilige) Mehraufwand des Landkreises für das HH Jahr 2021 in Höhe von 800 €
wird aus dem laufenden Jugendhilfehaushalt gedeckt.