Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit IPSG über die Schulnahe Erziehungshilfe für das Schuljahr 2021/22 abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

 

Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung.

John F. Kennedy

 

Die Schulnahen Erziehungshilfen (SEH) wurden vor dem Schuljahr 2019/20, nach dem Wegfall der Klasse 5./6. der Stütz- und Förderklasse, konzipiert und den Ausschüssen Jugend und Familie und Bildung, Kultur und Sport in der gemeinsamen Sitzung am 09.09.2020 vorgestellt.

 

Die pandemiebedingten Einschränkungen im laufenden Schuljahr hatten zur Folge, dass die pädagogische Arbeit überwiegend im familiären Kontext stattfinden musste. Eine enge direkte Zusammenarbeit zwischen Schule und Fachkraft der SEH, wie sie konzeptionell vorgesehen ist, war nur eingeschränkt möglich. Die im Konzept vorgesehenen Gruppenangebote konnten überhaupt nicht stattfinden.

 

Die Auswertung des Konzepts und der bisherigen fachlichen Arbeit, die gemeinsam mit dem Amt für Jugend und Familie stattfand, ist deshalb nur bedingt aussagekräftig. Zwar wird diese Hilfe nunmehr nicht nur als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII eingesetzt, sondern auch auf die erzieherischen Hilfen ausgeweitet. Die Hilfe wird angenommen und die Rückmeldungen der Schule zu den unterstützten Schüler*innen sind durchgehend positiv. Ob aber z.B. eine andere Schwerpunktsetzung sinnvoll ist oder die Zielgruppe passgenau angesprochen wird, muss unter normalen schulischen Bedingungen evaluiert werden.

 

D.h. zunächst werden keine konzeptionellen Anpassungen vorgenommen. Wie bisher wird auch im künftigen Schuljahr eine sozialpädagogische Fachkraft bis zu 5 Schüler*innen betreuen.

In der Fortschreibung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Schuljahr 2021/22 ist deshalb keine inhaltliche Veränderung vorgenommen worden. Lediglich der Zuschussbedarf hat sich infolge der Tarifsteigerung um 3.000 € auf 47.434 € erhöht.

 

Die SEH werden sowohl vom Landkreis als auch von der Stadt Coburg in Anspruch genommen. Die anteiligen Kosten für den jeweiligen Kostenträger (Stadt oder Landkreis Coburg) stellt der Träger monatlich in Rechnung. Entsprechende Haushaltsmittel sind für 2021 bzw. werden für 2022 in der Haushaltsstelle 4640.7090 eingeplant. Der (anteilige) Mehraufwand des Landkreises für das HH Jahr 2021 in Höhe von 800 € wird aus dem laufenden Jugendhilfehaushalt gedeckt.