Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit IPSG über die Stütz- und Förderklassen an der Heinrich-Schaumberger-Schule für das Schuljahr 2021/22 abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

In der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Jugend und Familie und Bildung, Kultur und Sport am  09.09.2020 (Vorlage 162/2020) wurde das Konzept der Stütz- und Förderklassen umfassend vorgestellt und die darin enthaltenen Aufgabenbereiche und Zielsetzungen von Schule und Jugendhilfe beschrieben.

 

Auch die Stütz- und Förderklassen waren im laufenden Schuljahr von pandemiebedingten Einschränkungen betroffen und mussten auf Distanz- und Wechselunterricht ausweichen. Eine Notbetreuung der Schülerinnen und Schülern war bei Bedarf in der Schule gewährleistet. Die sozialpädagogischen Fachkräfte hielten während des gesamten Schuljahres kontinuierlichen Kontakt zu den Kindern und ihren Familien. Neben den in der Notbetreuung in der Schule präsenten Schüler*innen, mit denen weiterhin auch persönlich gearbeitet werden konnte, wurden Beratungsformen über Telefon- und Videochat genutzt. In kritischen Situationen wichen die Fachkräfte auf persönlichen Kontakt im Freien aus. 

Bei einigen Kindern der Stütz- und Förderklassen reichte diese eingeschränkte Förderung nicht aus, um die geplanten  Ziele in der Hilfeplanung im angestrebten Zeitraum zu erreichen. Zurzeit wird geprüft, inwieweit es möglich ist, dass diese Kinder ihre Zeit in den Stütz- und Förderklassen verlängern können, um diese Defizite aufzuholen. Dies ist nicht in allen Fällen – z.B. aus schulrechtlichen Gründen  - möglich und man muss andere zusätzlichen Fördermaßnahmen und Unterstützungsleistungen beim Übergang bzw. Rückkehr in andere Schulformen in Betracht ziehen. 

 

Das IPSG hat die Konzeption der Stütz- und Förderklassen in einigen Teilen fortgeschrieben und wird aktuell mit den Kooperationspartnern aus Schule und den beiden Jugendämtern aus Stadt und Landkreis abgestimmt. An den grundlegenden Rahmenbedingungen, Methoden und Angeboten ändert sich dadurch aber nichts.

Was sich allerdings ändert ist der inzwischen erfolgten rechtlichen Klärung der Kostenübernahme für den Transport von Schüler*innen, die behinderungsbedingt (noch) nicht den Schulweg mit dem öffentlichen Nahverkehr bewältigen können, geschuldet. Alle Schüler*innen der Stütz- und Förderklassen sind nach ärztlicher und sozialpädagogischer Diagnostik seelisch behindert im Sinne des § 35a SGB VIII. Wenn also diese Teilhabebeeinträchtigung sich auch auf die Teilnahme am Straßenverkehr bezieht, ist dies nicht ein Thema der Schülerbeförderung, sondern der Jugendhilfe als zuständigem Rehabilitationsträger. Ab September 2021 ist damit die Jugendhilfe für die Kostenübernahme zuständig, was im laufenden Schuljahr mit einem Mehraufwand von 38.000 €[1] verbunden sein wird, von dem ca. 10.000 € auf das HH-Jahr 2021 entfallen.
An dem Transport der betroffenen Kinder mit einem Taxiunternehmen ändert sich zunächst nichts, wohl aber an den im Rahmen der Stütz- und Förderklassen angebotenen sozialpädagogischen Trainings. Die Fähigkeit, den Schulweg weder selbst- noch fremdgefährdend  allein bewältigen zu können, wird künftig mit in das sozialpädagogische Angebot aufgenommen. Das Training findet in enger Abstimmung und unter Einbeziehung der Eltern statt und wird im Rahmen der Hilfeplanung definiert. Aktuell kann nicht eingeschätzt werden, ob das einen zusätzlichen Stundenbedarf nach sich zieht. Deshalb wir die Umsetzung im kommenden Schuljahr zunächst mit der bestehenden Personalausstattung erprobt und zum Sommer 2022 ausgewertet.

 

Auch im Schuljahr 2021/23 wird es wieder 3 Stütz- und Förderklassen im Grundschulbereich geben. Im Unterschied zu den vergangenen Jahren wird es diesmal keine kombinierte Klasse 1./2., sondern eine 1. und 2. Klasse sowie eine kombinierte Klasse 3./4. geben. Entscheidend für die Klassenbildung sind die gemeldeten Schülerinnen und Schüler, die bis jeweils Mai für die Beschulung in den Stütz- und Förderklassen für das kommende Schuljahr benannt wurden. Die Kinder kommen aus der Stadt und dem Landkreis Coburg, die Verteilung ist ca. 1/3 zu 2/3. Die Klassen 1. und 2. erreichen voraussichtlich zu Beginn des neuen Schuljahres die maximale Schülerzahl von 8 Kindern, in der kombinierten Klasse 3./4. kann es zu einer Überbelegung von einem oder zwei Kindern kommen.   

 

Die vorliegende Leistungsvereinbarung sieht Mehrausgaben in Höhe von 14.600 € vor, die ausschließlich der Tarifsteigerung geschuldet ist. Davon entfallen ca. 9.700 € auf den Landkreis.

Die für die Stütz- und Förderklassen erforderlichen Haushaltsmittel für die Landkreisschüler*innen sind auf der Haushaltsstelle 4640.7090 für 2021 eingeplant. Der Mehraufwand für die Tarifsteigerung und die Taxibeförderung in einer Gesamthöhe von 19.700 € soll aus dem laufenden Jugendhilfehaushalt gedeckt werden.

 

 

 



[1] Nur für die Beförderung der Landkreisschüler*innen