Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit
IPSG über die Stütz- und Förderklassen an der Heinrich-Schaumberger-Schule für
das Schuljahr 2021/22 abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Sachverhalt:
In der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Jugend und Familie und
Bildung, Kultur und Sport am 09.09.2020
(Vorlage 162/2020) wurde das Konzept der Stütz- und Förderklassen umfassend
vorgestellt und die darin enthaltenen Aufgabenbereiche und Zielsetzungen von
Schule und Jugendhilfe beschrieben.
Auch die Stütz- und Förderklassen waren im laufenden Schuljahr von
pandemiebedingten Einschränkungen betroffen und mussten auf Distanz- und
Wechselunterricht ausweichen. Eine Notbetreuung der Schülerinnen und Schülern
war bei Bedarf in der Schule gewährleistet. Die sozialpädagogischen Fachkräfte
hielten während des gesamten Schuljahres kontinuierlichen Kontakt zu den
Kindern und ihren Familien. Neben den in der Notbetreuung in der Schule
präsenten Schüler*innen, mit denen weiterhin auch persönlich gearbeitet werden
konnte, wurden Beratungsformen über Telefon- und Videochat genutzt. In
kritischen Situationen wichen die Fachkräfte auf persönlichen Kontakt im Freien
aus.
Bei einigen Kindern der Stütz- und Förderklassen reichte diese
eingeschränkte Förderung nicht aus, um die geplanten Ziele in der Hilfeplanung im angestrebten
Zeitraum zu erreichen. Zurzeit wird geprüft, inwieweit es möglich ist, dass
diese Kinder ihre Zeit in den Stütz- und Förderklassen verlängern können, um
diese Defizite aufzuholen. Dies ist nicht in allen Fällen – z.B. aus
schulrechtlichen Gründen - möglich und
man muss andere zusätzlichen Fördermaßnahmen und Unterstützungsleistungen beim
Übergang bzw. Rückkehr in andere Schulformen in Betracht ziehen.
Das IPSG hat die Konzeption der Stütz- und Förderklassen in einigen
Teilen fortgeschrieben und wird aktuell mit den Kooperationspartnern aus Schule
und den beiden Jugendämtern aus Stadt und Landkreis abgestimmt. An den
grundlegenden Rahmenbedingungen, Methoden und Angeboten ändert sich dadurch
aber nichts.
Was sich allerdings ändert ist der inzwischen erfolgten rechtlichen
Klärung der Kostenübernahme für den Transport von Schüler*innen, die
behinderungsbedingt (noch) nicht den Schulweg mit dem öffentlichen Nahverkehr
bewältigen können, geschuldet. Alle Schüler*innen der Stütz- und Förderklassen
sind nach ärztlicher und sozialpädagogischer Diagnostik seelisch behindert im
Sinne des § 35a SGB VIII. Wenn also diese Teilhabebeeinträchtigung sich auch
auf die Teilnahme am Straßenverkehr bezieht, ist dies nicht ein Thema der
Schülerbeförderung, sondern der Jugendhilfe als zuständigem
Rehabilitationsträger. Ab September 2021 ist damit die Jugendhilfe für die
Kostenübernahme zuständig, was im laufenden Schuljahr mit einem Mehraufwand von
38.000 €[1] verbunden
sein wird, von dem ca. 10.000 € auf das HH-Jahr 2021 entfallen.
An dem Transport der betroffenen Kinder mit einem Taxiunternehmen ändert sich
zunächst nichts, wohl aber an den im Rahmen der Stütz- und Förderklassen
angebotenen sozialpädagogischen Trainings. Die Fähigkeit, den Schulweg weder
selbst- noch fremdgefährdend allein
bewältigen zu können, wird künftig mit in das sozialpädagogische Angebot
aufgenommen. Das Training findet in enger Abstimmung und unter Einbeziehung der
Eltern statt und wird im Rahmen der Hilfeplanung definiert. Aktuell kann nicht
eingeschätzt werden, ob das einen zusätzlichen Stundenbedarf nach sich zieht.
Deshalb wir die Umsetzung im kommenden Schuljahr zunächst mit der bestehenden
Personalausstattung erprobt und zum Sommer 2022 ausgewertet.
Auch im Schuljahr 2021/23 wird es wieder 3 Stütz- und Förderklassen im
Grundschulbereich geben. Im Unterschied zu den vergangenen Jahren wird es
diesmal keine kombinierte Klasse 1./2., sondern eine 1. und 2. Klasse sowie
eine kombinierte Klasse 3./4. geben. Entscheidend für die Klassenbildung sind
die gemeldeten Schülerinnen und Schüler, die bis jeweils Mai für die Beschulung
in den Stütz- und Förderklassen für das kommende Schuljahr benannt wurden. Die
Kinder kommen aus der Stadt und dem Landkreis Coburg, die Verteilung ist ca.
1/3 zu 2/3. Die Klassen 1. und 2. erreichen voraussichtlich zu Beginn des neuen
Schuljahres die maximale Schülerzahl von 8 Kindern, in der kombinierten Klasse
3./4. kann es zu einer Überbelegung von einem oder zwei Kindern kommen.
Die vorliegende Leistungsvereinbarung sieht Mehrausgaben in Höhe von
14.600 € vor, die ausschließlich der Tarifsteigerung geschuldet ist. Davon
entfallen ca. 9.700 € auf den Landkreis.
Die für die Stütz- und Förderklassen erforderlichen Haushaltsmittel für
die Landkreisschüler*innen sind auf der Haushaltsstelle 4640.7090 für 2021
eingeplant. Der Mehraufwand für die Tarifsteigerung und die Taxibeförderung in
einer Gesamthöhe von 19.700 € soll aus dem laufenden Jugendhilfehaushalt
gedeckt werden.