Beschlussempfehlung:
Die Kreisheimatpflegerin Ingrid Ott wird gebeten eine Bewerbung für die Aufnahme der Puppenherstellung in der Region in die Liste des Immateriellen Kulturerbes vorzubereiten. Der Landrat wird ermächtigt, diese Bewerbung zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes
wurde 2003 beschlossen und ist 2006 in Kraft getreten. Es bezieht sich auf
lebendige Ausdrucksformen kulturellen Erbes. Diese finden ihren Ausdruck u.a.
in mündlich überlieferten Traditionen und Ausdrucksweisen, in darstellenden
Künsten (z.B. Tanz, Theater und Musik), in gesellschaftlichen Bräuchen,
Ritualen und Festen, in Wissen und Bräuchen in Bezug auf die Natur und das
Universum und in traditionellen Handwerkstechniken. Die Bundesrepublik
Deutschland ist dem Übereinkommen am 10. Juli 2013 offiziell beigetreten. Das
Übereinkommen verfolgt die Ziele
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das Immaterielle Kulturerbe zu erhalten,
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die Achtung vor dem Immateriellen Kulturerbe der
jeweiligen Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen zu gewährleisten,
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das Bewusstsein für die Bedeutung des Immateriellen
Kulturerbes und seine gegenseitige Wertschätzung auf lokaler, nationaler und
internationaler Ebene zu fördern sowie
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die internationale Zusammenarbeit und Unterstützung
zu stärken.
Deutschland führt ein Bundesweites
Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.
Alle zwei Jahre ist eine Bewerbung zur Aufnahme in dieses Verzeichnis
möglich. Zivilgesellschaftliche Gruppen
können bis Ende Oktober 2021 Vorschläge zur Aufnahme in das Verzeichnis
machen.
Die Kreisheimatpflegerin beabsichtigt, den
Bereich der Puppenherstellung als Bewerbung vorzubereiten und stellt ihre
Überlegungen in der Sitzung vor.