Beschluss: einstimmig

Beschlussempfehlung:

 

Die Kreisheimatpflegerin Ingrid Ott wird gebeten eine Bewerbung für die Aufnahme der Puppenherstellung in der Region in die Liste des Immateriellen Kulturerbes vorzubereiten. Der Landrat wird ermächtigt, diese Bewerbung zu unterzeichnen.

 


Sachverhalt:

 

Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde 2003 beschlossen und ist 2006 in Kraft getreten. Es bezieht sich auf lebendige Ausdrucksformen kulturellen Erbes. Diese finden ihren Ausdruck u.a. in mündlich überlieferten Traditionen und Ausdrucksweisen, in darstellenden Künsten (z.B. Tanz, Theater und Musik), in gesellschaftlichen Bräuchen, Ritualen und Festen, in Wissen und Bräuchen in Bezug auf die Natur und das Universum und in traditionellen Handwerkstechniken. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Übereinkommen am 10. Juli 2013 offiziell beigetreten. Das Übereinkommen verfolgt die Ziele

-       das Immaterielle Kulturerbe zu erhalten,

-       die Achtung vor dem Immateriellen Kulturerbe der jeweiligen Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen zu gewährleisten,

-       das Bewusstsein für die Bedeutung des Immateriellen Kulturerbes und seine gegenseitige Wertschätzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu fördern sowie

-       die internationale Zusammenarbeit und Unterstützung zu stärken.

 

Deutschland führt ein Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.  Alle zwei Jahre ist eine Bewerbung zur Aufnahme in dieses Verzeichnis möglich. Zivilgesellschaftliche Gruppen  können bis Ende Oktober 2021 Vorschläge zur Aufnahme in das Verzeichnis machen.

 

Die Kreisheimatpflegerin beabsichtigt, den Bereich der Puppenherstellung als Bewerbung vorzubereiten und stellt ihre Überlegungen in der Sitzung vor.