Beschluss:
- Die Richtlinie zur Anmietung der Schulsportstätten des Landkreises Coburg wird wie vorgelegt beschlossen. Der Landrat wird zur Unterzeichnung ermächtigt. Die Umsetzung soll mit sofortiger Wirkung erfolgen.
- Die Regelungen zu den Benutzungsentgelten für Schulräume – Schulsportanlagen wird wie vorgelegt beschlossen. Der Landrat wird zur Unterzeichnung ermächtigt.
Sachverhalt:
Die Sportstätten der Schulen in
Trägerschaft des Landkreises Coburg werden auch anderen Nutzergruppen zur
Verfügung gestellt. Näheres hierzu regelt eine Richtlinie aus dem Jahr 2010.
Bisher war man von einer Nutzung ausschließlich für sportliche Zwecke ausgegangen.
Im Zuge der Coronapandemie wurden die Sporthallen auch für Sitzungszwecke und
Tagungen vermietet. Die Hochschule nutzte die Zweifachhalle der Staatlichen
Realschule Coburg II um dort Prüfungen ablegen zu lassen.
Die Richtlinie
sollte den neuen Gegebenheiten angepasst werden und wurde dem Ausschuss für
Bildung, Kultur und Sport in seiner Sitzung vom 06.10.2020 zur Entscheidung
vorgelegt. Der Ausschuss stellte eine Entscheidung zurück und bat, die
Richtlinie gemeinsam mit den Festlegungen zu Benutzungsentgelten für Schulräume
– Schulsportanlagen aus dem Jahr 2019 dem Sportbeirat zur Prüfung vorzulegen.
Er solle eine Beschlussempfehlung für den Ausschuss für Bildung, Kultur und
Sport vorbereiten.
Der Sportbeirat
befasste sich mit diesem Thema in seiner Sitzung am 23.03.2021. Im Entwurf der
Richtlinie für die Anmietung der Schulsportstätten des Landkreises Coburg
empfiehlt er, dass eine Änderung vorgenommen wird. Kulturelle Veranstaltungen
sollen der Nutzung der Hallen durch Vereine oder außerschulische Gruppen für
Übungszwecke oder Sitzungen nicht vorgezogen werden. Dieser Satzteil solle
gestrichen werden. Die Empfehlung wurde in den Entwurf der Richtlinie
eingearbeitet, die als Anlage beiliegt.
In den Reglungen zu
den Benutzungsentgelten für Schulräume – Schulsportanlagen sollte ebenfalls
eine Änderung erfolgen. Die Sonderregelungen, die für die Volkshochschule
Coburg Stadt und Land GmbH gelten, sollten auch für Qualifizierungsmaßnahmen
der Sportverbände angewandt werden. Die Regelungen wurden entsprechend ergänzt
und werden ebenfalls zum Beschluss vorgelegt.
Bei der Bearbeitung
der Regelung zu den Benutzungsentgelten wurden im Bereich der Staatlichen
Realschule Coburg II zusätzlich der Fußballplatz und der Beachvolleyballplatz
aufgenommen. Der Entwurf der Neufassung dieser Regelung wird ebenfalls zur
Entscheidung vorgelegt und liegt als Anlage bei.
Aus der Beratung:
Auf Anregung von Kreisrat Bastian Schober wird bei den Sonderregelungen (Benutzungsentgelt) die Nutzung durch Jugendverbände und Jugendorganisationen mit aufgenommen.