Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Widmung der Teilstrecke der Kreisstraße CO 13 neu von der Einmündung der B 303 bei km 0,000 bis km 0,298zur Kreisstraße CO 13in der Baulast des Landkreises Coburg wird zugestimmt.

 

Die Widmung soll zum 01.06.2021 erfolgen.

 

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, die Widmungsverfügung zu unterzeichnen.

 

 


Sachverhalt:

 

In den Jahren 2015 bis 2017 wurde vom Landkreis Coburg die Kreisstraße CO 13,

Umgehung Ebersdorf b.Coburg gebaut.

 

Der Ausbau erfolgte in zwei Bauabschnitten:

 

Als Vorwegmaßnahme wurde der erste Bauabschnitt von der Einmündung der B 303

bei km 0,000 bis km 0,298 in den Jahren 2015 bis 2016 hergestellt.

 

Der zweite Bauabschnitt wurde als planfestgestellter Abschnitt von km 0,298 bis km 1,906 in den Jahren 2016 bis 2017 verwirklicht.

 

Die Verkehrsübergabe der CO 13 Umgehung Ebersdorf b.Coburg erfolgte am 21.12.2017.

 

Mit Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken vom 02.03.2012,

Az.: 32-4354-40-1/2010 galt mit Verkehrsübergabe lediglich die CO 13 neu

von km 0,298 bis km 1,906 als gewidmet.

 

Die Vorwegmaßnahme war nicht Gegenstand der Planfeststellung.

Für diesen Abschnitt ist deshalb ein gesondertes Widmungsverfahren durchzuführen.

 

Die Teilstrecke der Kreisstraße CO 13 erfüllt von der Einmündung der B 303 bei km 0,000 bis km 0,298 die Funktion einer Kreisstraße und ist daher zu widmen.

(Art. 6 Abs. 1 BayStrWG)

 

Als Straßenbaubehörde (Art. 58 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG) verfügt der Landkreis Coburg die Widmung.