Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Trägerverein für den Klima-Fonds soll Anfang Mai 2021 gegründet werden. Der Landkreis Coburg bringt sich als Gründungsmitglied in den Trägerverein für den Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1.800 € ein. Dies geschieht vorbehaltlich der Feststellung, dass die vom Fonds geförderten Maßnahmen eine dem Preis angemessene Klimawirksamkeit (d.h. CO-Reduktion) sowie das Kriterium der Zusätzlichkeit aufweisen.

 

Im Rahmen der Mitgliedschaft ist zu prüfen, inwieweit die Treibhausgasemissionen des Landkreises Coburg durch Einzahlungen in den Fonds kompensiert werden können. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Kompensationszahlungen in den Fonds möglich und auf welche Art diese Zahlungen zu koordinieren sind.

 

Der Landrat wird ermächtigt, die erforderliche öffentliche Beitrittsbekundung zu unterzeichnen und alle anderen notwendigen Schritte für eine Mitgliedschaft in die Wege zu leiten.

Der Landrat oder sein Stellvertreter nimmt an der Gründungssitzung teil und vertritt dort die Interessen des Landkreises Coburg bei der Erstellung der Vereinssatzung und der Förderrichtlinien des Fonds.

 

Nach 24 Monaten wird die Mitgliedschaft nochmals evaluiert.

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Coburg hat sich 2019 mit der Verstetigung des Klimaschutzmanagements zu den Pariser Zielen und dem Klimaschutz bekannt. Es werden jedoch nicht alle Aktivitäten mit CO-Ausstoß eingestellt oder durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden können - sei es aufgrund des begrenzten kommunalen Handlungsspielraums oder technischen, finanziellen bzw. zeitlichen Engpässen. Unter bestimmten Umständen kann es daher sinnvoll sein, die verbliebenen Treibhausgasemissionen durch sogenannte Klima-Kompensationszahlungen auszugleichen.

 

Es gibt zahlreiche Firmen, die die Dienstleistung „Klima-Kompensation“ anbieten. Hierbei werden die verursachten CO-Emissionen durch Zahlungen an Projekte, die für eine Reduktion von CO-Emissionen in der Atmosphäre sorgen, wie Aufforstung oder die Nutzung erneuerbarer Energien, wieder eingespart. Häufig werden diese Projekte im globalen Süden durchgeführt. Denn für das Klima ist es irrelevant, so die Argumentation, wo die Treibhausgase eingespart werden. Zudem ist es bei Projekten im globalen Süden häufig günstiger eine Tonne CO einzusparen als bei Projekten in Deutschland.

 

Berechnungen gehen davon aus, dass selbst die komplette Kompensation der aktuellen Treibhausgasemissionen der „Industrieländer“ in Ländern des globalen Südens nicht ausreichen würde, um „nur“ das 2°C-Klimaziel einzuhalten. Daher ist es für die globale Dekarbonisierung nötig, dass auch vor Ort Strukturen und Projekte geschaffen werden, um CO einzusparen bzw. in Kohlenstoffsenken zu speichern. Die Schaffung solcher Strukturen kann ein regionaler Klimafonds unterstützen, welcher Projekte zur Treibhausgaseinsparung bzw. -speicherung vor Ort finanziert. Ein regionaler Klimafonds gewährleistet zudem eine Sichtbarkeit und damit einen unmittelbaren Bezug der Einzahlenden zu umgesetzten Maßnahmen, was wiederum mehr Akzeptanz unter der Bevölkerung schaffen sowie höhere Kompensationszahlungen generieren könnte. Zusätzlich fördert ein regionaler Fonds die regionale Wertschöpfung und unterstützt den Wandel hin zu einer klimaneutralen und resilienten Gesellschaft. Gleichzeitig wird ein Bewusstsein für Klimagerechtigkeit geschaffen.

 

Derzeit laufen Planungen, einen „Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung“ für die Europäische Metropolregion Nürnberg aufzusetzen. Ein Projekt dieser Art ist deutschlandweit einzigartig. Eine Gründung des Trägervereins soll Anfang Mai 2021 erfolgen.

 

Aktueller Sachstand ist: Der in den letzten Forumssitzungen angekündigte Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung nimmt Fahrt auf. Inzwischen haben folgende 16 Kommunen und Landkreise ihr Interesse bekundet, Gründungsmitglied beim geplanten Verein zu werden: Berngau, Erlangen, Landkreis Bamberg, Landkreis Bayreuth, Landkreis Forchheim, Markt Flachslanden, Neumarkt, Nürnberg, Oberasbach, Rödelsee, Rothenburg ob der Tauber, Schlüsselfeld, Schwabach, Sengenthal, Treuchtlingen und Vorbach. Die Nürnberg Messe will als erstes Großunternehmen dem Fonds ebenfalls beitreten. Debattiert wird in diesem Beschluss, ob der Landkreis Coburg sich ebenfalls dieser Reihe von Gründungsmitglieder anschließt.

 

Das zentrale Anliegen der Einrichtung des Fonds ist die finanzielle Unterstützung des Klima-Pakts der Europäischen Metropolregion Nürnberg. Ziel des Klimapakts ist es, die CO-Emissionen der Metropolregion bis 2050 um 80 % bis 95 % zu senken. Es existiert jedoch eine Lücke zwischen Zielsetzung und Zielerreichung. Mit dem Fonds soll die Lücke verringert werden. So sollen vor allem auch Maßnahmen umgesetzt werden, die aus (kurzfristiger) wirtschaftlicher Perspektive nur schwer oder nicht realisierbar sind. Zudem wird mit Mitteln aus der Region für die Region regionale Wertschöpfung generiert.

 

Der Trägerverein und die Verwaltung des Fonds sollen aus Fördermittel der Nationalen Kommunalen Richtlinie gefördert und der restliche Eigenanteil aus den jährlichen Mitgliedsbeiträgen von Kommunen und Landkreisen der Metropolregion finanziert werden. Der empfohlene Beitrag für Landkreise beläuft sich auf 1.800 € und ist als Richtwert zu sehen. Zusätzlich dazu wirbt der Fonds Mittel als Kompensationszahlungen ein. Diese können von Kommunen, aber auch von Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürgern als Ausgleich für klimaschädliches Verhalten eingezahlt werden. Mit diesen finanziellen Mitteln sollen Maßnahmen und Projekte zur CO-Reduktion von Kommunen sowie von Bürgerinnen und Bürger, Initiativen und Vereinen unterstützt werden.

 

Der Verein strebt die Anerkennung der „Gemeinnützigkeit“ bei der Finanzbehörde an. Daher gilt formal, dass nur Projekte gefördert werden sollen, die ohne finanzielle Unterstützung keine Realisierungschancen hätten. Es dürfen weder Pflichtaufgaben der Kommunen berührt, noch Marktteilnehmende verdrängt werden. Inhaltlich fördert der Fonds vorrangig Klimaschutzprojekte auf dem Gebiet der Metropolregion, deren CO-Wirksamkeit nach einem zertifizierten Verfahren zu berechnen ist. Die Methode wird von einem spezialisierten Dienstleister erstellt und zur Anwendung gebracht. Konkrete Förderkriterien sind im Weiteren von einem künftigen Vergabebeirat zu formulieren und in einer Mitgliederversammlung zu beschließen.

 

Die Teilnahme und Einzahlung in den Klimafonds der Metropolregion kann ein nützliches Instrument sein nicht vermeidbare CO-Emissionen in der Region auszugleichen. Dafür muss jedoch sichergestellt sein, dass die unterstützten Projekte eine dem gezahlten Preis angemessene Klimawirksamkeit aufweisen. D. h. es muss sichergestellt werden, dass bei der Einzahlung einer bestimmten Summe auch tatsächlich eine bestimmte Menge an CO eingespart wird. Ein weiteres Kriterium ist die sogenannte Zusätzlichkeit der geförderten Maßnahmen. Das Kriterium der Zusätzlichkeit bedeutet, dass die Maßnahme ohne die Zahlungen nicht realisiert worden wäre.

 

 


Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 15:45 bis 16:07 Uhr für eine Lüftungspause.