Sitzung: 22.04.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 53, Nein: 3
Vorlage: 034/2021
Beschluss:
Der Trägerverein
für den Klima-Fonds soll Anfang Mai 2021 gegründet werden. Der Landkreis Coburg
bringt sich als Gründungsmitglied in den Trägerverein für den Fonds für
Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag
in Höhe von 1.800 € ein. Dies geschieht vorbehaltlich der Feststellung, dass
die vom Fonds geförderten Maßnahmen eine dem Preis angemessene Klimawirksamkeit
(d.h. CO₂-Reduktion)
sowie das Kriterium der Zusätzlichkeit aufweisen.
Im Rahmen der
Mitgliedschaft ist zu prüfen, inwieweit die Treibhausgasemissionen des
Landkreises Coburg durch Einzahlungen in den Fonds kompensiert werden können.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Kompensationszahlungen
in den Fonds möglich und auf welche Art diese Zahlungen zu koordinieren sind.
Der Landrat wird
ermächtigt, die erforderliche öffentliche Beitrittsbekundung zu unterzeichnen
und alle anderen notwendigen Schritte für eine Mitgliedschaft in die Wege zu
leiten.
Der Landrat oder
sein Stellvertreter nimmt an der Gründungssitzung teil und vertritt dort die
Interessen des Landkreises Coburg bei der Erstellung der Vereinssatzung und der
Förderrichtlinien des Fonds.
Nach 24 Monaten wird die Mitgliedschaft nochmals evaluiert.
Sachverhalt:
Der Landkreis Coburg hat sich 2019 mit der Verstetigung des
Klimaschutzmanagements zu den Pariser Zielen und dem Klimaschutz bekannt. Es
werden jedoch nicht alle Aktivitäten mit CO₂-Ausstoß
eingestellt oder durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden können -
sei es aufgrund des begrenzten kommunalen Handlungsspielraums oder technischen,
finanziellen bzw. zeitlichen Engpässen. Unter bestimmten Umständen kann es
daher sinnvoll sein, die verbliebenen Treibhausgasemissionen durch sogenannte
Klima-Kompensationszahlungen auszugleichen.
Es gibt zahlreiche Firmen, die die Dienstleistung „Klima-Kompensation“
anbieten. Hierbei werden die verursachten CO₂-Emissionen durch
Zahlungen an Projekte, die für eine Reduktion von CO₂-Emissionen in der Atmosphäre sorgen, wie
Aufforstung oder die Nutzung erneuerbarer Energien, wieder eingespart. Häufig
werden diese Projekte im globalen Süden durchgeführt. Denn für das Klima ist es
irrelevant, so die Argumentation, wo die Treibhausgase eingespart werden. Zudem
ist es bei Projekten im globalen Süden häufig günstiger eine Tonne CO₂ einzusparen als bei Projekten in Deutschland.
Berechnungen gehen davon aus, dass selbst die komplette Kompensation der
aktuellen Treibhausgasemissionen der „Industrieländer“ in Ländern des globalen
Südens nicht ausreichen würde, um „nur“ das 2°C-Klimaziel einzuhalten. Daher
ist es für die globale Dekarbonisierung nötig, dass auch vor Ort Strukturen und
Projekte geschaffen werden, um CO₂ einzusparen bzw.
in Kohlenstoffsenken zu speichern. Die Schaffung solcher Strukturen kann ein
regionaler Klimafonds unterstützen, welcher Projekte zur Treibhausgaseinsparung
bzw. -speicherung vor Ort finanziert. Ein regionaler Klimafonds gewährleistet
zudem eine Sichtbarkeit und damit einen unmittelbaren Bezug der Einzahlenden zu
umgesetzten Maßnahmen, was wiederum mehr Akzeptanz unter der Bevölkerung
schaffen sowie höhere Kompensationszahlungen generieren könnte. Zusätzlich
fördert ein regionaler Fonds die regionale Wertschöpfung und unterstützt den
Wandel hin zu einer klimaneutralen und resilienten Gesellschaft. Gleichzeitig
wird ein Bewusstsein für Klimagerechtigkeit geschaffen.
Derzeit laufen Planungen, einen „Fonds für Klimaschutz und nachhaltige
Entwicklung“ für die Europäische Metropolregion Nürnberg aufzusetzen. Ein
Projekt dieser Art ist deutschlandweit einzigartig. Eine Gründung des
Trägervereins soll Anfang Mai 2021 erfolgen.
Aktueller Sachstand ist: Der in den letzten Forumssitzungen angekündigte
Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung nimmt Fahrt auf. Inzwischen
haben folgende 16 Kommunen und Landkreise ihr Interesse bekundet,
Gründungsmitglied beim geplanten Verein zu werden: Berngau, Erlangen, Landkreis
Bamberg, Landkreis Bayreuth, Landkreis Forchheim, Markt Flachslanden, Neumarkt,
Nürnberg, Oberasbach, Rödelsee, Rothenburg ob der Tauber, Schlüsselfeld,
Schwabach, Sengenthal, Treuchtlingen und Vorbach. Die Nürnberg Messe will als
erstes Großunternehmen dem Fonds ebenfalls beitreten. Debattiert wird in diesem
Beschluss, ob der Landkreis Coburg sich ebenfalls dieser Reihe von
Gründungsmitglieder anschließt.
Das zentrale Anliegen der Einrichtung des Fonds ist die finanzielle
Unterstützung des Klima-Pakts der Europäischen Metropolregion Nürnberg. Ziel
des Klimapakts ist es, die CO₂-Emissionen der
Metropolregion bis 2050 um 80 % bis 95 % zu senken. Es existiert jedoch eine
Lücke zwischen Zielsetzung und Zielerreichung. Mit dem Fonds soll die Lücke
verringert werden. So sollen vor allem auch Maßnahmen umgesetzt werden, die aus
(kurzfristiger) wirtschaftlicher Perspektive nur schwer oder nicht realisierbar
sind. Zudem wird mit Mitteln aus der Region für die Region regionale
Wertschöpfung generiert.
Der Trägerverein und die Verwaltung des Fonds sollen aus Fördermittel
der Nationalen Kommunalen Richtlinie gefördert und der restliche Eigenanteil
aus den jährlichen Mitgliedsbeiträgen von Kommunen und Landkreisen der
Metropolregion finanziert werden. Der empfohlene Beitrag für Landkreise beläuft
sich auf 1.800 € und ist als Richtwert zu sehen. Zusätzlich dazu wirbt der
Fonds Mittel als Kompensationszahlungen ein. Diese können von Kommunen, aber
auch von Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürgern als Ausgleich für
klimaschädliches Verhalten eingezahlt werden. Mit diesen finanziellen Mitteln
sollen Maßnahmen und Projekte zur CO₂-Reduktion von
Kommunen sowie von Bürgerinnen und Bürger, Initiativen und Vereinen unterstützt
werden.
Der Verein strebt die Anerkennung der „Gemeinnützigkeit“ bei der
Finanzbehörde an. Daher gilt formal, dass nur Projekte gefördert werden sollen,
die ohne finanzielle Unterstützung keine Realisierungschancen hätten. Es dürfen
weder Pflichtaufgaben der Kommunen berührt, noch Marktteilnehmende verdrängt
werden. Inhaltlich fördert der Fonds vorrangig Klimaschutzprojekte auf dem
Gebiet der Metropolregion, deren CO₂-Wirksamkeit nach
einem zertifizierten Verfahren zu berechnen ist. Die Methode wird von einem
spezialisierten Dienstleister erstellt und zur Anwendung gebracht. Konkrete
Förderkriterien sind im Weiteren von einem künftigen Vergabebeirat zu
formulieren und in einer Mitgliederversammlung zu beschließen.
Die Teilnahme und Einzahlung in den Klimafonds der Metropolregion kann
ein nützliches Instrument sein nicht vermeidbare CO₂-Emissionen in der Region auszugleichen. Dafür muss
jedoch sichergestellt sein, dass die unterstützten Projekte eine dem gezahlten
Preis angemessene Klimawirksamkeit aufweisen. D. h. es muss sichergestellt
werden, dass bei der Einzahlung einer bestimmten Summe auch tatsächlich eine
bestimmte Menge an CO₂ eingespart wird.
Ein weiteres Kriterium ist die sogenannte Zusätzlichkeit der geförderten
Maßnahmen. Das Kriterium der Zusätzlichkeit bedeutet, dass die Maßnahme ohne
die Zahlungen nicht realisiert worden wäre.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 15:45 bis 16:07 Uhr für eine Lüftungspause.