Abstimmung: Ja: 25, Nein: 29

Beschluss:

 

Der Kreistag überträgt auf Grund der epidemischen Lage seine Entscheidungsbefugnisse ab 1. Mai 2021 für drei Monate auf den Kreis- und Strategieausschuss, Art. 106 b Abs. 2 LKrO. Endet die epidemische Lage, endet die Übertragung eine Woche nach deren Ende automatisch.

 

Die beschließenden Ausschüsse behalten weiterhin ihre Befugnisse.

 

 


Sachverhalt:

 

Auf Grund der epidemischen Lage kann der Kreistag für die Zeit, für die er keinen Ferienausschuss einsetzt, Entscheidungsbefugnisse auf einen beschließenden Ausschuss übertragen, Art. 106 b Abs. 2 LKrO.

Bei Landkreisen erfolgt die Übertragung dieser Befugnisse auf den Kreis- und Strategieausschuss.

 

Die Übertragung kann jeweils nur für die Dauer von bis zu drei Monaten erfolgen, wobei der Zeitraum mehrfach, längstens bis zum 31. Dezember 2021, durch den Kreistag verlängert werden kann. Endet die epidemische Lage, endet die Übertragung eine Woche nach deren Ende automatisch.

 

Diese Ausnahmeregelung wirkt sich nur auf Angelegenheiten aus, die dem Kreistag vorbehalten sind. Die beschließenden Ausschüsse behalten weiterhin ihre Befugnisse.

 

Sollte nach den Bayerischen Sommerferien eine erneute Befugnisübertragung in dieser Form notwendig sein, muss diese Entscheidung vom Kreistag getroffen werden.

 

Der Ältestenrat hat sich in seiner letzten Sitzung für die Übertragung ausgesprochen.

 

Für den Übertragungsbeschluss bedarf es bei der Abstimmung einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder.