Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt in der nächsten Gesellschafterversammlung der 2. Änderungssatzung der Gesellschaftssatzung „Zukunft.Coburg.Digital GmbH“, die als Anlage einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Kreistags vom 15.12.2016 (Vorlage-Nr. 127/2016) wurde die Stabsstelle Wirtschaftsförderung damit beauftragt, die konzeptionellen Schritte der Initiative „Zukunft.Coburg.Digital“ weiter voranzubringen.

Neben dem gegründeten Verein, der die Fördergelder aus der Unternehmerschaft bündelt, wurde eine weitere Rechtsform mit den Gesellschaftern Stadt und Landkreis Coburg, die „Zukunft.Coburg.Digital GmbH“, gebildet (Beschluss des Kreistags vom 30.03.2017; Vorlage-Nr. 051/2017), die die operative Abwicklung der Projekte und die Abrechnung der Fördergelder übernimmt, um den Förderregularien gerecht zu werden und eine möglichst praktikabel Abwicklung zu gewährleisten.

 

Der Unternehmenszweck der Zukunft.Coburg.Digital GmbH ist nunmehr mittels einer Satzungsänderung auf den Betrieb eines Gründerzentrums auszuweiten. Der Förderbescheid liegt vor und ist ebenfalls in die Satzung aufzunehmen, wie es auch beim bisherigen Bescheid gehandhabt worden ist.

Des Weiteren soll der Beirat um zwei beratende Mitglieder erweitert werden. Es handelt sich dabei um ein Mitglied, das die Wifög Coburg entsendet und um ein Mitglied, das die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Coburg entsendet.