Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.    Die Coburg Stadt und Land aktiv GmbH wird im Rahmen des Betrauungsaktes die Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie, für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren für die neue Förderperiode LEADER 2023-2027, als LEADER-Region Coburger Land, in der aktuellen Gebietskulisse, durchführen.

2.    Der Landkreis Coburg stellt der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH eine Co-Finanzierung i. H. v. 5.500 EUR zur Verfügung. Der Betrag wird 2021 überplanmäßig bei der Haushaltsstelle 0/7912.7170 zur Verfügung gestellt.

 

 


Sachverhalt:

 

Stadt und Landkreis Coburg haben sich zum ersten Mal gemeinsam als LEADER-Region Coburger Land für die Förderperiode der Europäischen Union 2014 bis 2022 beworben. Im März 2015 erfolgte die offizielle Auswahl durch ein Gremium des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Anerkennung der Region und damit die Bereitstellung von 1,5 Mio. EUR zur Unterstützung von Projekten im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie LEADER (LES). Zur Steuerung und Projektauswahl wurde die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Coburg Stadt und Land aktiv e.V. gegründet, eine Partnerschaft von Vertretern verschiedener öffentlicher, privater und sozioökonomischer Interessen, zu dessen Gründungsmitgliedern Stadt und Landkreis gehören. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Betrauungsaktes durch das LAG-Management in der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH.

In der LEADER-Region Coburger Land wurden bis dato 1,7 Mio. EUR LEADER-Mittel und 988.000 EUR weitere Zuschüsse für 29 lokale und überregionale Projekte bewilligt. Darunter auch der Kleinprojektefonds der LEADER-Region über den kleinere bürgerschaftlich initiierte Maßnahmen unkompliziert unterstützt werden können und zu dem es bis heute 71 Anfragen gab. Zu den Projektträgern bei LEADER zählen Vereine, Privatpersonen, Unternehmen, Einzelkommunen, Stadt und Landkreis Coburg.

 

Nach Information des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Februar 2021 muss die LES im Jahr 2021 neu bzw. fortgeschrieben werden, um als Region am Auswahlverfahren für die ab 2023 startende neue Förderperiode teilzunehmen. Die Rahmenbedingungen der neuen Förderperiode bleiben im Vergleich zur aktuellen Periode weitestgehend gleich.

Im Rahmen der LES-Erstellung müssen bis Ende 2021 die Evaluierung der laufenden Förderperiode und die Erstellung einer neuen LES, unter Einhaltung der Anforderungen des Fördergebers – Bürger-/Akteursbeteiligung, Erstellung SWOT, Zielableitung, Darstellung Arbeitsweisen etc. – abgeschlossen sein. Die Erarbeitung der LES liegt beim LAG-Management in der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH. Um die Einhaltung des Zeitplans zu gewährleisten sollen die Erarbeitung von Teilen der neuen LES und die Bürgerbeteiligung durch einen externen Dienstleister unterstützt werden. Nach einer ersten Markterkundung bzw. Kostenplausibilisierung ist mit Kosten i. H. v. 20.000 EUR zu rechnen.

Die Erarbeitung der LES wird vom Fördergeber mit einem Festbetrag i. H. v. 10.000 EUR bezuschusst, die verbleibende Co-Finanzierung soll durch die Stadt Coburg mit 4.500 EUR und den Landkreis Coburg durch 5.500 EUR erfolgen und im Rahmen der betrauten Tätigkeiten der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH zur Verfügung gestellt werden.