Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität stimmt der Aufgabenstellung sowie dem Lastenheft für eine Vergabe des Radverkehrskonzeptes zu.
Ein Vergabeverfahren wird zeitnah eingeleitet.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Coburg ist Gründungsmitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK Bayern e. V.). Für die Zertifizierung als fahrradfreundliche Kommune ist zwingend ein Radverkehrskonzept erforderlich. In den zurückliegenden Jahren sind zwar viele Ansätze zur Radverkehrsförderung im Landkreis Coburg erfolgt, die die vier Komponenten der Radverkehrsförderung berücksichtigten, aber ein gebündeltes, strukturiertes Konzept ist bisher nicht erstellt worden.

 

Die Grundlage ist ein digital erfasstes Wegenetz von rund 800 Kilometern, welches in den Jahren 2017 und 2018 vollständig FGSV-konform neu beschildert worden ist. Allerdings liegen nur circa 14 Prozent des Wegenetzes im der Baulast des Landkreises. Mit den Landkreis Kommunen, der Stadt Coburg und den benachbarten Landkreisen besteht ein enger Abstimmungsbedarf.

Ergänzend zum Alltagswegenetz ist auch ein touristisches Netz ausgewiesen.

 

Von den Landkreis Kommunen erreichen den Landkreis regelmäßig Anfragen zum Wegeausbau, -unterhalt und Netzverdichtungen, die bisher nur in Ansätzen berücksichtigt werden können.

 

Eine eigene Stelle eines Radverkehrsbeauftragten ist aktuell nicht vorhanden. Die Aufgaben werden vom Fachbereich Tiefbau des Landratsamtes und der ARGE ÖPNV von Stadt und Landkreis Coburg betreut.

 

Parallel zum Radverkehrskonzept des Landkreises Coburg erstellt auch die Stadt Coburg ein neues Radverkehrskonzept. Hier sind Abstimmungsprozesse erforderlich und gegebenenfalls können Synergien genutzt werden.

 

Auf die „Grundsätze für Bau und Finanzierung von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes“, die auch für Landkreise, Städte und Gemeinden gelten, weist auch der Antrag der SPD-Fraktion zum Thema hin. Darüber hinaus gibt es aktuell eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für alle Belange des Radverkehrs. Der Landkreis kann z. B. von der Weiterentwicklung des Europaradwegs 13 (Iron Curtain Trail) und dem Sonderprojekt „Stadt und Land“ profitieren. Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ werden im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erstmals auch Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort finanziell unterstützt. Bei Umsetzungen im Rahmen dieses Programms können nachträglich auch Radverkehrskonzepte gefördert werden.

 

Als Aufgabenstellung für eine Vergabe des Radverkehrskonzepts wird folgende Gliederung vorgeschlagen:

 

1.    Bestandsanalyse

2.    Bewertung mit Aufzeigen von Mängeln und Konflikten

3.    Ableitung von Handlungsbedarf und Maßnahmenerarbeitung

4.    Vorschlag einer Prioritätensetzung

5.    Abschätzung des Kostenrahmens und Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten