Sitzung: 13.04.2021 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 046/2021
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität stimmt der
Aufgabenstellung sowie dem Lastenheft für eine Vergabe des Radverkehrskonzeptes
zu.
Ein Vergabeverfahren wird zeitnah eingeleitet.
Sachverhalt:
Der Landkreis Coburg
ist Gründungsmitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen
in Bayern (AGFK Bayern e. V.). Für die Zertifizierung als fahrradfreundliche
Kommune ist zwingend ein Radverkehrskonzept erforderlich. In den zurückliegenden
Jahren sind zwar viele Ansätze zur Radverkehrsförderung im Landkreis Coburg
erfolgt, die die vier Komponenten der Radverkehrsförderung berücksichtigten,
aber ein gebündeltes, strukturiertes Konzept ist bisher nicht erstellt worden.
Die Grundlage ist
ein digital erfasstes Wegenetz von rund 800 Kilometern, welches in den Jahren
2017 und 2018 vollständig FGSV-konform neu beschildert worden ist. Allerdings
liegen nur circa 14 Prozent des Wegenetzes im der Baulast des Landkreises. Mit
den Landkreis Kommunen, der Stadt Coburg und den benachbarten Landkreisen
besteht ein enger Abstimmungsbedarf.
Ergänzend zum
Alltagswegenetz ist auch ein touristisches Netz ausgewiesen.
Von den Landkreis
Kommunen erreichen den Landkreis regelmäßig Anfragen zum Wegeausbau, -unterhalt
und Netzverdichtungen, die bisher nur in Ansätzen berücksichtigt werden können.
Eine eigene Stelle
eines Radverkehrsbeauftragten ist aktuell nicht vorhanden. Die Aufgaben werden
vom Fachbereich Tiefbau des Landratsamtes und der ARGE ÖPNV von Stadt und
Landkreis Coburg betreut.
Parallel zum
Radverkehrskonzept des Landkreises Coburg erstellt auch die Stadt Coburg ein
neues Radverkehrskonzept. Hier sind Abstimmungsprozesse erforderlich und
gegebenenfalls können Synergien genutzt werden.
Auf die „Grundsätze
für Bau und Finanzierung von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des
Bundes“, die auch für Landkreise, Städte und Gemeinden gelten, weist auch der
Antrag der SPD-Fraktion zum Thema hin. Darüber hinaus gibt es aktuell eine
Vielzahl von Fördermöglichkeiten für alle Belange des Radverkehrs. Der
Landkreis kann z. B. von der Weiterentwicklung des Europaradwegs 13 (Iron
Curtain Trail) und dem Sonderprojekt „Stadt und Land“ profitieren. Mit dem
Sonderprogramm „Stadt und Land“ werden im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030
der Bundesregierung erstmals auch Investitionen in den Ländern und Kommunen zur
Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort finanziell unterstützt. Bei
Umsetzungen im Rahmen dieses Programms können nachträglich auch Radverkehrskonzepte
gefördert werden.
Als Aufgabenstellung
für eine Vergabe des Radverkehrskonzepts wird folgende Gliederung
vorgeschlagen:
1. Bestandsanalyse
2. Bewertung mit Aufzeigen von Mängeln
und Konflikten
3. Ableitung von Handlungsbedarf und
Maßnahmenerarbeitung
4. Vorschlag einer Prioritätensetzung
5. Abschätzung des Kostenrahmens und
Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten