Sachverhalt:

 

Seit dem 1. Januar 2020 wird in der Grundlagenstudie des Verkehrsverbund Großraum Nürnberg die verkehrliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit einer Verbundintegration geprüft. Die Verbundpartner im VGN sind sich einig, dass der VGN maßgeblich zur Gestaltung und Festigung der europäischen Metropolregion Nürnberg beiträgt. Hintergrund ist der Wunsch des Freistaats Bayern, dass es zukünftig keine verbundfreien Räume in Bayern geben soll, entsprechend wird die Grundlagenstudie hoch gefördert und für die entstehenden verbundbedingten Lasten sind bereits ebenfalls Fördertatbestände angekündigt.

 

Nachdem es mit den Beitrittskandidaten und dem VGN bereits verschiedene Gesprächsrunden gegeben hatte, war für den 24. März 2020 ein erster Auftakttermin mit allen beteiligten Verkehrsunternehmen der acht Beitrittskandidaten geplant. Dieser Präsenztermin musste aufgrund von Corona abgesagt werden und konnte bisher noch nicht durchgeführt werden. Eine Information der Verkehrsunternehmen ist schriftlich erfolgt. Alle erforderlichen Daten der Verkehrsunternehmen konnten dem VGN zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Verwaltung hat Ende letzten Jahres einen ersten Zwischenbericht erhalten, der im Rahmen des Förderprojekts vom Freistaat eingefordert worden ist. Der Zwischenbericht dient der Überprüfung der verkehrlichen Sinnhaftigkeit einer Verbundraumerweiterung. Dabei wurden Pendlerverflechtungen, Bevölkerungsstruktur und die Tarifsysteme in den Fokus genommen.


Die Pendlerstatistik der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2019 und die Datenanalyse der verbundweiten Fahrgasterhebung von 2017 zeigen einige Pendlerverflechtungen zwischen den Erweiterungskommunen und dem heutigen VGN-Gebiet und innerhalb der Erweiterungskommunen.

Laut der Bundesagentur für Arbeit pendelt rund 35.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zwischen VGN-Gebiet und den Beitrittskommunen. Hinzu kommen noch 17.500 erwerbstätige Pendler/innen innerhalb der acht Landkreise und Städte.

Bei der VGN-Fahrgasterhebung wurden an einem Werktag 4.410 Fahrgäste gezählt, welche ihren Start oder das Fahrtziel im Erweiterungsgebiet hatten.

Diese Zahlen sollen mittels weiterer Erhebungen überprüft werden. Dazu hat der VGN im vergangenen Jahr ein Lastenheft zur Durchführung von Fahrgasterhebungen auf den Schienenstrecken erarbeitet. Die Befragungen wurden aufgrund der Corona-Pandemie auf das 2. Halbjahr 2021 verschoben.

 

In den acht Erweiterungskommunen bestehen momentan sehr unterschiedliche Tarifsysteme mit vielen verschiedenen Tarifangeboten. Die flächendeckende Einführung des VGN-Tarifs bringt eine Vereinfachung und somit einen Anreiz für die ÖPNV-Nutzung.

Zusätzlich könnte es durch das 365 Euro-Ticket für Schüler/innen und Auszubildende zu einem Anstieg beim Schul- und Ausbildungsverkehr sowie beim Freizeitverkehr kommen. Wobei der positive Effekt in Coburg durch die Einführung des Schülerfreizeittickets in der Stadt und die Anerkennung aller Schülerfahrkarten am Nachmittag im Landkreis schwächer ausfallen wird.

Letztlich handelt es sich beim VGN-Beitritt ausschließlich um tarifliche Maßnahmen. Eine Ausweitung des Verkehrsangebots bleibt in der finanziellen Verantwortung des Landkreises.

 

Einen positiven Effekt könnte der Beitritt in den VGN auf die Tourismusregion Coburg.Rennsteig haben. Einen Anstieg der Besucherzahlen aus dem VGN-Gebiet haben die Landkreise Kitzingen, Lichtenfels, Haßberge und die Ochsenkopfregion verzeichnen können.  

 

Der Zeitplan sieht – trotz der Corona-Pandemie – das Ergebnis der Grundlagenstudie für den Beginn des Jahres 2023 vor.

Damit die erforderlichen Beschlüsse durch die VGN-Gremien zeitgerecht getroffen werden können, ist spätestens Mitte 2023 der Beschluss durch den Kreistag Coburg und der weiteren Beitrittskandidaten notwendig. Der Beitritt ist dann zum 1. Januar 2024 möglich. In diesem Beschluss muss erklärt werden, dass der Landkreis bereit ist, die berechneten erweiterungsbedingten Kosten zu tragen, sofern diese nicht vom Freistaat Bayern im Rahmen der Verbundförderung ausgeglichen werden. Angekündigt sind eine Erhöhung der GVFG-Förderung für notwendige Investitionen in die Infrastruktur und ein Ausgleich der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste über eine Erhöhung der ÖPNV-Zuweisungen.

Die Verwaltung wird den Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität weiterhin regelmäßig über die Ergebnisse auf dem Laufenden halten.