Sachverhalt:

 

Der Freistaat Bayer fördert seit dem Jahr 01. Januar 2006 den Sportbetrieb der Vereine in pauschalierter Form mit der sogenannten Vereinspauschale. Mit Schreiben vom 04.03.2021 wies das Bayerische Staatsministerium des Innern auf Änderungen für das Jahr 2021 hin.

 

Zunächst erfolgt auch für das Jahr 2021 eine Verdopplung der Fördersumme, die der Freistaat Bayern zur Verfügung stellt. Es werden insgesamt 40 Mio. Euro veranschlagt.

 

Damit ein Verein von der Förderung profitieren kann, hat er üblicher Weise einen Jugendanteil von 10 % nachzuweisen. Im Jahr 2021 kann auf diesen Nachweis verzichtet werden, wenn der Jugendanteil im Jahr 2020 erreicht wurde.

 

Sofern das Beitrags-Ist-Aufkommen unter 70 Prozent des Beitrags-Sollaufkommens liegt, ist eine Günstigkeitsprüfung mit dem Ist-Aufkommen aus 2020 vorzunehmen.

 

Sollten Vereine einen Mitgliederschwund durch Austritte erlitten haben, können die Mitgliederzahlen für 2020 herangezogen werden, wenn dies günstiger ist (Prüfung von Amts wegen).

 

Die Bagatellgrenze von 500 Mitgliedereinheiten wurde nicht verändert, daher ist davon auszugehen, dass nur wenige Vereine zusätzlich eine Vereinspauschale erhalten werden.

 

Die Frist zur Abgabe der Anträge auf Vereinspauschale 2021 wurde auf den 06.04.2021 (neue Ausschlussfrist) verlängert.

 

Laut BLSV-Liste gibt es im Landkreis Coburg insgesamt 116 im Verband gemeldete Sportvereine. Vom BSSB kommen 22 Schützenvereine (tlw. als Sparte) dazu.

 

Im Jahr 2020 wurde die Vereinspauschale an 86 Vereine im Landkreis Coburg ausgezahlt.

Mit Stand 05.03.2021 liegen der Verwaltung 91 Anträge (darunter 5 Schützenvereine) auf Vereinspauschale 2021 vor. Hiervon erfüllen 5 Vereine nicht die Bagatellgrenze von 500 Mitgliedereinheiten und werden abzulehnen sein.

 

Der Landkreis Coburg fördert Vereine, die tatsächlich auch Übungsleiter beschäftigen, mit der sog. „Übungsleiterpauschale“. Die Fördersumme beträgt 30.000 € je Jahr. Von ihr profitieren Vereine, die die Vereinspauschale erhalten und gleichzeitig auch Übungsleiterlizenzen vorweisen können. Von den 86 Vereinen, die im Jahr 2020 von der Vereinspauschale profitierten, erhielten 78 auch einen Übungsleiterzuschuss.

Von den 86 Vereinen, welche die Vereinspauschale 2020 erhalten haben, erhielten 78 auch einen Übungsleiterzuschuss. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass 60 der beim BLSV und BSSB gemeldeten Sport- und Schützenvereine aus der Region keinen Übungsleiterzuschuss erhalten – sei es, weil sie die erforderlichen Mitgliedereinheiten nicht erreichen, oder keine Übungsleiter beschäftigen.

 

 


Aus der Beratung: