Beschlussempfehlung:

 

Alternativbeschluss:

 

  1. Die Entgeltordnung „Benutzungsentgelte für Schulräume – Schulsportanlagen“ aus dem Jahr 2019 ist in Bezug auf die Nutzung der Schulsportanlagen in folgenden Punkten anzupassen:

 

  1. Die Entgeltordnung „Benutzungsentgelte für Schulräume – Schulsportanlagen“ aus dem Jahr 2019 ist in Bezug auf die Entgelte für die Nutzung der Schulsportanlagen nicht anzupassen. Sie gilt in der bisherigen Fassung weiter.

 

Alternativbeschluss:

 

  1. Der Entwurf der Richtlinie zur Nutzung der Schulsportstätten des Landkreises Coburg sollte wie folgt geändert werden:

 

  1. Der Entwurf der Richtlinie zur Nutzung der Schulsportstätten des Landkreises Coburg wird wie vorgelegt beschlossen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Sportstätten der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg werden auch anderen Nutzergruppen zur Verfügung gestellt. Näheres hierzu regelt eine Richtlinie aus dem Jahr 2010. Bisher war man von einer Nutzung ausschließlich für sportliche Zwecke ausgegangen.

 

Im Zuge der Coronapandemie wurden die Sporthallen auch für Sitzungszwecke und Tagungen vermietet. Die Hochschule nutzte die Zweifachhalle der Staatlichen Realschule Coburg II um dort Prüfungen ablegen zu lassen. 

 

Die Richtlinie sollte entsprechend ergänzt werden. Sie wurde im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport vom 06.10.2020 unter TOP 8 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Ausschuss entschied, dass er diesen Punkt zunächst an den Sportbeirat verweist.

 

Unter Zugrundelegung adäquater Nutzungsentgelte sollte die Richtlinie geprüft werden. Die Entgelte für die Nutzung der Sportstätten sind gemeinsam mit den Entgelten für die Nutzung von Schulräumen in einer Entgeltordnung geregelt.

Sie wurde durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 4.6.2019 beschlossen und trat mit Wirkung zum 01.09.2019 in Kraft.

 

Der Entwurf der neuen Richtlinie für die Anmietung der Schulsportstätten des Landkreises Coburg wird ebenso wie die Entgeltordnung aus dem Jahr 2019 beigelegt.

 

Der Sportbeirat wird gebeten zu prüfen, ob es aus seiner Sicht die Entgeltordnung in Bezug auf die Sportstätten oder der Entwurf der Richtlinie zur Sportstättennutzung anzupassen sind.

 

 

 


Aus der Beratung:

 

Jürgen Rückert regt an, die Richtlinien abzuändern. Seiner Meinung nach sollen den Sportverbänden für durchgeführte Qualifizierungsmaßnahmen der gleiche Preis berechnet werden, wie der VHS.

 

Außerdem möchte er die Bevorzugung von Kulturveranstaltungen vor Sportveranstaltungen aus den Richtlinien streichen.