Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird gebeten, die Förderung der digitalen Lehrerdienstgeräte für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises zu beantragen und Lehrerdienstgeräte zu beschaffen.

 

2. Um den Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Administration der digitalen Endgeräte für Lehrkräfte nicht vorzugreifen, soll die Beantragung der Förderung zunächst ohne eine Verpflichtung zur Einbindung der Geräte in die kommunale Administrationsstruktur der Schulen erfolgen.

Sollte die Förderung nur dann möglich sein, wenn die Verpflichtung zur Einbindung der Geräte in die kommunale Administrationsstruktur der Schulen bestätigt wird, ist der Landrat ermächtigt, diese Erklärung abzugeben.

 

3. Bei der Beschaffung der digitalen Lehrerdienstgeräte sollte die Verwaltungspauschale von 250 € je Gerät dem Landkreis für die Deckung seines Aufwandes grundsätzlich zur Verfügung stehen. Abweichungen von der Höhe der Verwaltungspauschale sind in begründeten Fällen möglich. Die Entscheidung trifft die Verwaltung

 

4. Die Verwaltung wird gebeten für alle Schulen einheitliche digitale Lehrerdienstgeräte zu beschaffen. In der Ausschreibung soll die Möglichkeit gegeben werden neben Notebooks alternativ Convertibles anzubieten, die den technischen Anforderungen des Votum entsprechen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zu den Aufgaben eines Arbeitgebers gehört die Ausstattung seines Personals mit Arbeitsgeräten. In seiner Funktion als Dienstherr von Lehrkräften fördert der Freistaat Bayern die Beschaffung dienstlicher mobiler IT-Geräte für Lehrkräfte im Rahmen des Förderprogramms SoLD.

 

Um den digitalen Unterricht in den Schulen voranzubringen, haben die kommunalen Spitzenverbände einer Beschaffung durch die Träger der Schulen zugestimmt. In einer Begleiterklärung zum Förderprogramm unterstreichen Spitzenverbände und Staatsregierung, dass diese Beschaffung „ohne Festlegungen von weiteren Rechtspflichten sowie ohne Vorfestlegung von Zuständigkeitsregelungen“ erfolgt.

Mit Schreiben an die kommunalen Sachaufwandsträger vom 12.01.2021 erklärt der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, dass das „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ weder für den Freistaat noch die Sachaufwandsträger weitergehende „Rechtspflichten“ begründet. Weiter heißt es „Insbesondere erwächst keine Verpflichtung zu Ersatzbeschaffungen oder der Anspruch von Schulen bzw. Lehrkräften auf eine bestimmte Geräteausstattung“.


Der Freistaat Bayern stellt dem Landkreis insgesamt 123.000 € im Rahmen des Förderprogramms zur Verfügung. Hiervon sind mind. 123 Lehrerdienstgeräte zu beschaffen. Für den Landkreis ist hiervon für den Aufwand der Beschaffung und den Integrationsaufwand (= erstmalige und einmalige Einbindung eines Geräts in die technische Umgebung der jeweiligen Schule) einen Betrag von 250 € je Gerät als Verwaltungspauschale vorgesehen.


In der gemeinsamen Erklärung von Spitzenverbänden und Staatsregierung wird weiterhin festgehalten: „Neben den einzuhaltenden technischen Mindestkriterien gelten die im „Votum -Empfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen“ des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus festgelegten Gerätespezifikationen regelmäßig als ausreichend für den dienstlichen Einsatz durch die Lehrkräfte.“

 

Die Beschaffungskosten für die Geräte (ohne Software) werden zu 100 % gefördert. Der Landkreis soll mit einer Fördersumme von 123.000 € mind. 123 Lehrerdienstgeräte beschaffen, die den Anforderungen des Votums entsprechen. Der Freistaat Bayern weist darauf hin, dass Ziel der Förderung die Erstausstattung seiner Lehrkräfte mit dienstlichen Geräten ist.

 

Die IT-Abteilung des Landkreises empfiehlt für alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises einheitliche Notebooks einer mittleren Qualität zu beschaffen. Von den Schulleitungen wurde der Bedarf an sehr unterschiedlichen Geräten gemeldet – insbesondere besteht der Wunsch Convertibles (Geräte zur Stifteingabe) zu beschaffen. Es kann jedoch nicht gesichert davon ausgegangen werden, dass in einem Ausschreibungsverfahren der Bruttopreis mit max. 750 € je Gerät erzielt werden kann.

 

Soweit der finanzielle Rahmen der Förderung unter Berücksichtigung der Verwaltungspauschale diese ermöglicht, sollte dennoch dem Wunsch der Schulen entgegengekommen werden. Denkbar wäre es die Ausschreibung so zu gestalten, dass neben den Notebooks als Alternative Convertibles angeboten werden können. Durch Wertungskriterien müsste sichergestellt sein, dass ein Zuschlag für dieses Alternativangebot von Convertibles dann erfolgt, wenn sie sich bei der im Votum geforderten Qualität in einem Preisrahmen von rund 750 € bewegen.

 

Auch wenn durch die Beschaffung der Lehrerdienstgeräte lt. gemeinsamer Erklärung von Spitzenverbänden und Staatsregierung keine Vorfestlegung erfolgt, ist im Förderantrag anzukreuzen, dass der Träger der Schule die Geräte in die kommunale Administrationsstruktur einzubinden hat. Hierzu sind derzeit noch keine abschließenden Abstimmungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Kultusministerium bekannt. Um durch diese Erklärung nicht vorab Verpflichtungen für den Landkreis entstehen zu lassen, die mit dem derzeitigen Personalstand in der IT-Abteilung nicht erfüllt werden können, schlägt die Verwaltung vor, dieses Kreuz nicht zu setzen und auf die fehlenden Absprachen zu verweisen. Die Verwaltung hat hierzu Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken gehalten. Im Ergebnis verweist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf eine geplante Förderung der IT-Administration für Schulen für einen Zeitraum von 4 Jahren. Die Förderrichtlinie ist noch nicht erlassen. Die Administration der Lehrerdienstgeräte ist sicher auch über den Zeitraum von 4 Jahren hinaus erforderlich.

 

Diese Sachverhalte wurden mit der IT-Arbeitsgruppe Schulen des Kreistages am 1.3.2021 diskutiert. Die Arbeitsgruppe gibt folgende Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport:

 

 


Aus der Beratung:

 

Kreisrätin Katrin Grosch stellt den Antrag den letzten Satz des Beschlusses zu streichen. Das Gremium ist einverstanden.