Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Entfällt für eine Klasse an einer Schule in Trägerschaft des Landkreises Coburg der Fachunterricht für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten, reduziert sich das von den Eltern erhobene Materialgeld anteilig nach den Monaten des Unterrichtsausfalls. Materialgeld, das bereits gezahlt wurde, wird mit dem Materialgeld für das darauffolgende Schulhalbjahr oder Schuljahr verrechnet. Schüler*innen aus Abschlussklassen erhalten auf Antrag den reduzierten Betrag erstattet. Gleiches gilt für Schüler*innen, die am Schuljahresende die Schule verlassen.

 


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetztes erhebt der Landkreis an den Schulen in seiner Trägerschaft Materialgeld. Abhängig von der Schulart und den dort unterrichteten Fächern betrifft dies Papiergeld, Kochgeld, Werkgeld, und an den beiden Realschulen eine IT-Pauschale.

 

Papiergeld wird an allen Schulen einheitlich in Höhe von 10,00 € festgesetzt.

Kochgeld wird jeweils hälftig von Landkreis und Eltern finanziert und differiert nach Schulart und Klassenstufe. Für Kunst und Werken ist der Betrag ebenfalls abhängig von der Klassenstufe und dem Materialaufwand. IT-Pauschale wird in den beiden Realschulen in bestimmten Klassenstufen und Fachrichtungen mit einem Jahresbetrag von 2 € je Schüler*in erhoben.

 

Seit Mittwoch 16. Dezember 2020 waren die Schulen geschlossen. Für einen Großteil der Schüler*innen beginnt der Unterricht wieder am 15. März. Somit konnten sie über mehrere Monate hinweg keinen Fachunterricht erhalten. Materialkosten sind nicht entstanden. Eltern haben sich an die Schulen gewandt und bitten darum, während der Monate der Schulschließung auf die Erhebung des Materialgeldes zu verzichten.

 

Ein ähnlich lautender Beschluss wurde bereits bei den ersten Schulschließungen im Frühsommer als eine einmalige Entscheidung gefasst. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung vom 02.07.2020 entschieden, das Papiergeld einmalig im Schuljahr 2019/2020 von 10,00 € auf 7,50 € zu reduzieren. Die Verrechnung des Erstattungsbetrags sollte mit dem Papiergeld für das Schuljahr 2020/21 erfolgen. Schüler*innen die im Schuljahr 2019/2020 Papiergeld gezahlt und die Schule bereits verlassen haben, erhielten auf Antrag den Betrag von 2,50 € erstattet.

 

Die Gesamteinnahme des Landkreises aus dem Materialgeld variiert jährlich durch die sich verändernden Schülerzahlen. Legt man das an allen Schulen eingezogen Materialgeld aus dem Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 34.042 € zugrunde und geht von einer Rückzahlung des Anteils für 3 Monate aus, würden sich die Einnahmen des Landkreises um 8.510,50 € reduzieren.

 

Nachdem auch für das restliche Schuljahr 2020/21 und die darauffolgenden Schuljahre nicht abgesehen werden kann, für welche Klassen der Fachunterricht erteilt wird, sollte eine Entscheidung zur Reduzierung des Materialgeldes auch für mögliche weiter Schulschließungen getroffen werden. In eine dauerhafte Entscheidung sollten alle Materialgelder einbezogen sein.

 

Zu berücksichtigen ist der Verwaltungsaufwand, der mit einer Auszahlung verbunden ist. Daher schlägt die Verwaltung vor, die bereits eingezogenen Beträge mit dem Kosten im darauffolgenden Schuljahr zu verrechnen.