Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt das vorgestellte Haushaltskonsolidierungskonzept für das Jahr 2021 inklusive der tabellarischen Übersicht für die Jahre 2017 – 2024, als Grundlage für den Antrag auf Bedarfszuweisungen für das Jahr 2021, zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 24.07.2014 hat der Kreistag des Landkreises Coburg entschieden, zur Wahrung der Chance auf eine Stabilisierungshilfe, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen und in den Jahren 2015 ff. entsprechend umzusetzen. Das erste Haushaltssicherungskonzept, welches für das Haushaltsjahr 2015 aufgestellt wurde, wurde vom Kreistag am 12.05.2015 beschlossen und gemeinsam mit dem Antrag auf Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen am 20.05.2015 der Regierung von Oberfranken zugeleitet.

 

In den Jahren 2004 – 2012 wurden insgesamt 1.050.000 € an Bedarfszuweisungen gewährt. Von 2013 bis 2018 wurden insgesamt 2.400.000 € gewährt, davon 1.050.000 € als Bedarfszuweisungen und 1.350.000 als Stabilisierungshilfen. Im Jahr 2019 wurden „nur“ 600.000 € Bedarfszuweisungen gewährt, da der Landkreis Coburg die Voraussetzungen für die Stabilisierungshilfen nicht mehr erfüllte (Einwohnerrückgang von mind. 5 % in den letzten 10 Jahren).

 

Nachdem die Gewährungsvoraussetzungen zuletzt von immer weniger Landkreisen erfüllt wurden, wurden die Zugangskriterien im Jahr 2020 neu gefasst, sodass nun auch für den Landkreis Coburg wieder die Möglichkeit besteht Stabilisierungshilfen zu erhalten. Von den drei Kriterien

 

Einwohnerverlust von mindestens 5 % in den letzten 10 Jahren

oder

Einwohnerverlust in den nächsten 20 Jahren mindestens 5 %

oder

durchschnittliche Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden der letzten 5 Jahre liegt im Verhältnis zur Einwohnerzahl des jeweiligen Vorjahres mindestens 20,0 % unterhalb des Landesdurchschnitts

 

erfüllte der Landkreis Coburg zumindest das letzte Kriterium und erhielt deshalb für das Jahr 2020 wieder Stabilisierungshilfen (Bedarfszuweisungen 1.200.000 €, davon Stabilisierungshilfen 1.000.000 €). Nachdem auch im Jahr 2021 die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (drittes Kriterium), wird der Landkreis Coburg erneut sowohl Bedarfszuweisungen als auch Stabilisierungshilfen beantragen.

 

Das diesjährige Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit den aktuellen Daten aus den bisherigen Planungen des Jahres 2021 fortgeschrieben und liegt mit einer Übersicht über die zu erwartenden Einsparungen/Mehreinnahmen des Landkreises Coburg für das Haushaltsjahr 2021 der Sitzungsvorlage bei. Im Verwaltungshaushalt 2021 ergeben sich voraussichtliche Einsparungen/Mehreinnahmen aufgrund von bereits umgesetzten Maßnahmen von rd. 677.000 € und im Vermögenshaushalt von 26.000 €, zusammen somit rd. 703.000 €. In den Folgejahren ergeben sich voraussichtlich Mehreinnahmen von rd. 698.000 € - 705.000 €.

 

Seit 2017 müssen außerdem auch die tatsächlich erzielten Mehreinnahmen und Einsparungen der Vorjahre in der Übersicht mit angegeben werden.

 

Der Antrag auf Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen für das Jahr 2021 wird Ende April 2021 der Regierung vorgelegt. Die Verteilerausschusssitzung für die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen findet voraussichtlich im Oktober 2021 statt.

 

Geringfügige Änderungen seitens der Verwaltung könnten noch vorgenommen werden. Das endgültige Konzept wird nach Abgabe in das Ratsinformationssystem eingestellt.