Abstimmung: Ja: 5, Nein: 49

Beschluss:

 

Beschluss:

 

 


Sachverhalt:

 

Die Antragssteller beantragen mit Antrag vom 11.02.2021 Folgendes:

 

Die benannten Sprecher der Gruppierungen des Kreistages, die nicht in den Ausschüssen vertreten sind, erhalten rechtzeitig vor den Sitzungen alle Einladungen und Tagesordnungen zu sämtlichen Ausschusssitzungen und Treffen des Ältestenrates. Dies gilt auch bei Video- und Telefonkonferenzen. Jeweils ein Kreisrat/eine Kreisrätin der genannten Gruppierungen kann als Gast mit Rederecht an den Sitzungen teilnehmen. Bei Teilnahme an Präsenzsitzungen wird eine Entschädigung laut Satzung des Landkreises Coburg analog zu den stimmberechtigten Mitgliedern des jeweiligen Gremiums auch für die vorgenannten Gäste gewährt. Diese Regelung gilt mindestens so lange, wie Sitzungen des Kreistags zu Coburg unter besonderen Corona-Vorsorgebedingungen stattfinden müssen.