Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung 2021 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach Art. 57 LKrO hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.

 

1)    Verwaltungshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2021 liegt bei 83.264.700 € (Vorjahr: Ansatz 80.857.000 €, voraussichtliches Ergebnis rd. 81.491.000 €). Die Umlagekraft ist im Landkreis Coburg für das Haushaltsjahr 2021 um weitere 0,6 € gestiegen. Aufgrund der soliden Haushaltslage des Landkreises Coburg kann der Kreisumlagenhebesatz bei 40,0 v.H. belassen werden. Die Bezirksumlage bleibt konstant bei 17,5 v.H.

 

2)    Vermögenshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2021 liegt bei 14.848.000 € (Vorjahr: Ansatz 16.779.000 €, voraussichtliches Ergebnis rd. 15.653.000 €). Dabei sind im Detail folgende Ausgaben für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen vorgesehen:

 

Hochbaumaßnahmen:           1.385.000 €           (Vorjahr   2.991.000 €)

Tiefbaumaßnahmen:             4.190.000 €           (Vorjahr   6.080.000 €)

Summe:                                 5.575.000 €           (Vorjahr   9.071.000 €)

 

Schwerpunkte der Baumaßnahmen sind in diesem Jahr die Sanierung des Beta-Baus am Arnold-Gymnasium in Neustadt b. Coburg sowie der Ausbau der OD Bad Rodach in Richtung Heldritt.

 

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden in Höhe von 275.000 € veranschlagt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.400.000 € festgesetzt (Vorjahr 12.629.000 €).

 

Die übrigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2021 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.