Sachverhalt:
Letztmals am 13.02.2020 hat der Kreistag ein
Investitionsprogramm für die Jahre 2019 – 2023 beschlossen.
Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde dieses
letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen oder
Abweichungen zur früheren Planung sind:
a)
Wegfall
des Finanzplanungsjahres 2019 und Neuerfassung des Jahres 2024
b)
Wegfall
oder Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen
c)
Verschiebung
von Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre
d)
neue
Erkenntnisse über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten
Planungsunterlagen
etc.)
Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung der
einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht jedoch
außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt, der
Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) sowie auch
unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln gesehen werden muss (s.
auch Finanzplan).