Sitzung: 25.02.2021 Kreistag
Beschluss: zurückverwiesen (Wiederholung)
Beschluss:
Der
Prüfbericht zum Jahresabschluss am 31.12.2019 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lorenz & Herzog GmbH für das Geschäftsjahr 2019 der Coburg Stadt und Land
aktiv GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Der Landrat oder dessen Stellvertreter wird ermächtigt, in
der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Coburg Stadt und Land aktiv
GmbH für das Geschäftsjahr 2019 wird mit
je 162.092,79 € in Aktiva und
Passiva und
mit einem Jahresfehlbetrag in
Höhe von - 291.786,93 €
festgestellt und genehmigt.
2.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 291.786,93 €
soll mit der Kapitalrücklage der Gesellschaft verrechnet werden.
3.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung erteilt.
4.
Für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.07.2019 wird die Entlastung des
ehemaligen Geschäftsführers ausgesetzt.
Für die Zeit vom 01.08.2019 bis 31.12.2019 wird der Geschäftsführerin Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Nach § 9 des Gesellschaftsvertrags der Coburg
Stadt und Land aktiv GmbH in der Fassung vom 13.08.2018
obliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung über
a) Feststellung des
Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),
b) Verwendung des
Bilanzgewinns/Behandlung des Jahresverlustes,
c)
Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.
Der Landkreis Coburg und die
Stadt Coburg sind zu jeweils 50 % als Gesellschafter an der Coburg Stadt und
Land aktiv GmbH beteiligt. Damit der Landrat den Landkreis in der
Gesellschafterversammlung vertreten darf, bedarf es einer Ermächtigung durch
den Kreistag.
Die Prüfung des Jahresabschluss
zum 31.12.2019 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lorenz & Herzog GmbH
wurde bereits am 26.06.2020 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH vorgelegt.
Aufgrund ausstehender Fördermittel von der Regierung von Oberfranken wurde der
Jahresabschluss nochmals berichtigt und eine Nachtragsprüfung von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lorenz & Herzog GmbH durchgeführt.
Geschäftsführerin Kristina
Hofmann stellt in den Grundzügen die Nachtragsprüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2019 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH vor und gibt einen Bericht zum
Geschäftsjahr 2019.
Die elektronische Kopie des Prüfberichtes
des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 nebst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
einschließlich Anhang und Lagebericht steht im elektronischen Sitzungssystem
zur Verfügung.
Die Prüfung des
Wirtschaftsprüfers hat laut Bestätigungsvermerk vom 26.06.2020 sowie vom
12.11.2020 zu keinen Einwendungen geführt, sodass ein uneingeschränktes Testat
erteilt wurde.
Der Aufsichtsrat hat sich in
seiner Sitzung am 08.12.2020 beraten und den Jahresabschluss einschließlich
Anhang und Lagebericht sowie den Prüfbericht über die gesetzliche Prüfung zum
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis genommen.
a) Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Coburg
Stadt und Land aktiv GmbH weist zum 31.12.2019
in Aktiva und Passiva je 162.092,79 € (Vorjahr: 160.670,19 €)
aus.
Die Gewinn- und Verlustrechnung
schließt mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von - 291.786,93 € (Vorjahr: - 212.363,79
€)
ab.
Auf den Jahresfehlbetrag haben
die Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg Vorauszahlungen in Höhe von
insgesamt 240.000,00 € sowie Überbrückungshilfe in Höhe von 40.000,00 €
geleistet. Die Überbrückungsmittel wurden mit dem Verlustausgleich, der von den
Gesellschaftern an die Coburg Stadt und Land aktiv GmbH für das Jahr 2020
gezahlt wurde, verrechnet.
b) Behandlung des Jahresverlustes
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von
- 291.786,93 € soll mit der Kapitalrücklage der Gesellschaft verrechnet werden.
c) Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung
Dem Aufsichtsrat der Coburg
Stadt und Land aktiv GmbH ist für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen.
Im Jahr 2019 fand ein Wechsel
der Geschäftsführung statt. Für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.07.2019 wird
die Entlastung des ehemaligen Geschäftsführers bis zur Klärung des
Kostenausfalls aus den Fördermitteln ausgesetzt.
Der nachfolgenden
Geschäftsführerin ist für die Zeit vom 01.08.2019 bis 31.12.2019 Entlastung zu
erteilen.