Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Gemäß § 2 ff KommHV sind
die zu beschließende Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie der Stellenplan
für den Zweckverband für Museen im Coburger Land beigefügt.
Hinsichtlich der
Einnahmen und Ausgaben wir auf den als Anlage beigefügten Vorbericht über die
wichtigsten Ein- und Ausgaben verwiesen, ebenso sind diesem die Entwicklung der
Rücklagen zu entnehmen.
Im Haushaltsjahr 2020 ist nicht geplant, neue Schulden aufzunehmen. Der Zweckverband für Museen im Coburger Land hat derzeit keine Schulden.