Gemäß § 12 der Verbandssatzung des Zweckverbands für Museen im Coburger Land sind die Unterabschnitte der jeweiligen Museen in den Museumsausschüssen vorzuberaten.

Gemäß § 2 ff KommHV sind die zu beschließende Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie der Stellenplan für den Zweckverband für Museen im Coburger Land beigefügt.

Hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben wir auf den als Anlage beigefügten Vorbericht über die wichtigsten Ein- und Ausgaben verwiesen, ebenso sind diesem die Entwicklung der Rücklagen zu entnehmen.

Im Haushaltsjahr 2020 ist nicht geplant, neue Schulden aufzunehmen. Der Zweckverband für Museen im Coburger Land hat derzeit keine Schulden.