Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag stimmt der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren dem Antrag auf Umstellung der Fallpauschalen auf eine Festbetragsfinanzierung von maximal 40.000,00 EUR zu und beauftragt die Verwaltung die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Schuldnerberatung mit dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg e. V. für das Jahr 2021 abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

Seit 2014 bestanden mit dem Caritasverband und dem Diakonischen Werk Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zur Durchführung der Schuldnerberatung.

 

Seit diesem Zeitpunkt ist die Finanzierung der Schuldnerberatung auf Fallpauschalen umgestellt worden; jeder Einzelfall mit Wohnsitz im Landkreis Coburg wurde bis 2019 mit 110,00 € und seit 2020 mit 125,00 € je Fall bezuschusst. Abgerechnet wurde jeweils aufgrund der bis 15.03. des Folgejahres vorzulegenden Schuldnererklärungen.

 

Regelmäßige Außensprechstunden führt die Caritas in Neustadt b. Coburg, Bad Rodach und Weitramsdorf durch; das Diakonische Werk in Ebersdorf b. Coburg, Untersiemau und Rödental.

 

Herr Hartz, Geschäftsführer vom Caritasverband Coburg, wird in der Sitzung einen kurzen Bericht vortragen.

 

Da die Diakonie Coburg bereits seit März 2020 personell nicht mehr in der Lage war, die Leistung der Schuldnerberatung (anteilig) zu erbringen und auch zukünftig nicht mehr in der Lage sein wird, möchte die Diakonie ab dem Jahr 2021 die Schuldnerberatung nicht mehr erbringen.

 

Der Caritasverband Coburg hat, sofern in der gegenwärtigen Zeit möglich, bereits in 2020 die aufgetretenen Schuldnerfälle mit übernommen und ist bereit den Anteil der Diakonie Coburg ab 2021 mit zu übernehmen.

 

Antrag des Caritasverbandes Coburg vom 11.11.2020

 

Mit Schreiben vom 11.11.2020 beantragt der Geschäftsführer der Caritas Coburg, Herr Hartz, die Umstellung von Fallpauschalen auf eine Festbetrags-/ bzw. Pauschalfinanzierung. Grund hierfür ist unter anderem die bessere Planbarkeit, insbesondere im personellen Bereich. Gerade aufgrund den Ausfallzeiten zwecks Corona im Rahmen der Lockdowns hat sich gezeigt, dass das vorhandene Personal weiterhin finanziert werden muss, obwohl viele Beratungen nicht möglich waren. Das Kostenrisiko der entgangenen Fallpauschalen bei nahezu gleichbleibenden Personalkosten würde somit einseitig voll dem Leistungserbringer zufallen.

 

Durch die Gewährung eines Festzuschusses in Höhe von 40.000 EUR (dieser Betrag war auch in den letzten Jahren jeweils im Haushalt vorgesehen) wird weiterhin eine zuverlässige Beratung der Schuldnerberatung sichergestellt sowie die Ansätze der präventiven Arbeit höhere Bedeutung beigemessen werden.

 

Der entsprechende Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Abrechnung Fallpauschalen für das Jahr 2019 und voraussichtliche Zahlen 2020

 

Vom Caritasverband wurden 205 Schuldnererklärungen für das Jahr 2019 vorgelegt, sodass sich ein Betrag von 22.550,00 € errechnet.

 

Im Jahr 2019 wurden 24.970,00 € Abschläge ausgezahlt (Grundlage der Abschläge sind die für das vorhergehende Jahr vorgelegten Schuldnererklärungen) sodass ein Betrag in Höhe von 2.420,00 € überzahlt wurde. Dieser wurde von den Abschlagszahlungen für das Jahr 2020 wieder einbehalten.

 

Vom Diakonischen Werk wurden 49 Schuldnererklärungen für das Jahr 2019 vorgelegt, sodass sich ein Betrag von 5.390,00 € errechnet.

 

Im Jahr 2019 wurden 5.940,00 € Abschläge ausgezahlt (Grundlage der Abschläge sind die für das vorhergehende Jahr vorgelegten Schuldnererklärungen) sodass ein Betrag in Höhe von 550,00 € überzahlt wurde. Dieser wurde von den Abschlagszahlungen für das Jahr 2020 wieder einbehalten.

 

 

Insgesamt wurden das Jahr 2019 betreffend für die Schuldnerberatung im Landkreis Coburg somit 27.940,00 € anhand der vorgelegten Schuldnererklärungen ausgezahlt (Spitzabrechnung).

 

Leistungsvereinbarung für das Jahr 2020

 

Die bereits genannten und sich aus dem Antrag vom 11.11.2020 ergebenden Gründe einer Umstellung auf eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 40.000 EUR jährlich werden von der Verwaltung als glaubhaft erachtet. Ein Eigenanteil nach der vorgelegten Kostenaufstellung von 5.691,61 EUR verbleibt beim Caritasverband Coburg.

 

Entsprechend den vorgelegten Jahresberichten von 2019 ergeben sich 307 Fälle in der Schuldnerberatung (215 Caritasverband; 92 Diakonisches Werk), die das Hilfsangebot in Anspruch nahmen. Vorjahr 2018 waren es 270 Personen. Somit würden Fallpauschalen in Höhe von 38.375,00 € (307 x 125) anfallen. Im Die Differenz zu den abgerechneten 254 Fällen kommt deshalb zustande, da von einigen Personen keine entsprechende Schuldnererklärung vorgelegt wurde und somit auch keine Fallpauschale zur Auszahlung gebracht wurde. Diese Kosten sind somit den Leistungserbringern jeweils zur Last gefallen.

 

Ergänzend hierzu wurden 111 Personen (53 Caritasverband; 58 Diakonisches Werk) über die Allgemeine soziale Beratung im Rahmen einer kurzfristigen Beratung bzw. eines Clearinggespräches durch existenzsichernde Sofortmaßnahmen unterstützt. Hierfür wird keine Fallpauschale abgerechnet bzw. ist bereits mit eingerechnet worden bei der ursprünglichen Festsetzung.

 

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird mit einer Erhöhung der Fallzahlen in 2021 gerechnet. Die Festbetragsfinanzierung in Höhe von 40.000,00 € jährlich ist somit aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt. Sollte der Verwendungsnachweis, wider Erwarten, geringere Kosten als 40.000,00 € ergeben, so ist der zu viel gezahlte Betrag zurückzufordern.

 

Die für 2021 aktualisierte Vereinbarung liegt dieser Vorlage bei.