Sitzung: 03.02.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 004/2021
Beschluss:
Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag
stimmt der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren dem Antrag auf Umstellung
der Fallpauschalen auf eine Festbetragsfinanzierung von maximal 40.000,00 EUR
zu und beauftragt die Verwaltung die Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Schuldnerberatung mit dem
Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg e. V. für das Jahr 2021
abzuschließen.
Sachverhalt:
Seit diesem
Zeitpunkt ist die Finanzierung der Schuldnerberatung auf Fallpauschalen
umgestellt worden; jeder Einzelfall mit Wohnsitz im Landkreis Coburg wurde bis
2019 mit 110,00 € und seit 2020 mit 125,00 € je Fall bezuschusst. Abgerechnet wurde
jeweils aufgrund der bis 15.03. des Folgejahres vorzulegenden Schuldnererklärungen.
Regelmäßige
Außensprechstunden führt die Caritas in Neustadt b. Coburg, Bad Rodach und
Weitramsdorf durch; das Diakonische Werk in Ebersdorf b. Coburg, Untersiemau
und Rödental.
Herr Hartz,
Geschäftsführer vom Caritasverband Coburg, wird in der Sitzung einen kurzen
Bericht vortragen.
Da die Diakonie
Coburg bereits seit März 2020 personell nicht mehr in der Lage war, die
Leistung der Schuldnerberatung (anteilig) zu erbringen und auch zukünftig nicht
mehr in der Lage sein wird, möchte die Diakonie ab dem Jahr 2021 die
Schuldnerberatung nicht mehr erbringen.
Der Caritasverband
Coburg hat, sofern in der gegenwärtigen Zeit möglich, bereits in 2020 die
aufgetretenen Schuldnerfälle mit übernommen und ist bereit den Anteil der
Diakonie Coburg ab 2021 mit zu übernehmen.
Antrag
des Caritasverbandes Coburg vom 11.11.2020
Mit Schreiben vom 11.11.2020 beantragt der Geschäftsführer der Caritas Coburg, Herr Hartz, die Umstellung von Fallpauschalen auf eine Festbetrags-/ bzw. Pauschalfinanzierung. Grund hierfür ist unter anderem die bessere Planbarkeit, insbesondere im personellen Bereich. Gerade aufgrund den Ausfallzeiten zwecks Corona im Rahmen der Lockdowns hat sich gezeigt, dass das vorhandene Personal weiterhin finanziert werden muss, obwohl viele Beratungen nicht möglich waren. Das Kostenrisiko der entgangenen Fallpauschalen bei nahezu gleichbleibenden Personalkosten würde somit einseitig voll dem Leistungserbringer zufallen.
Durch die Gewährung eines Festzuschusses in Höhe von 40.000 EUR (dieser Betrag war auch in den letzten Jahren jeweils im Haushalt vorgesehen) wird weiterhin eine zuverlässige Beratung der Schuldnerberatung sichergestellt sowie die Ansätze der präventiven Arbeit höhere Bedeutung beigemessen werden.
Der entsprechende Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Abrechnung
Fallpauschalen für das Jahr 2019 und voraussichtliche Zahlen 2020
Vom Caritasverband wurden 205
Schuldnererklärungen für das Jahr 2019 vorgelegt, sodass sich ein Betrag von 22.550,00 € errechnet.
Im Jahr 2019 wurden
24.970,00 € Abschläge ausgezahlt (Grundlage der Abschläge sind die für das
vorhergehende Jahr vorgelegten Schuldnererklärungen) sodass ein Betrag in Höhe
von 2.420,00 € überzahlt wurde. Dieser wurde von den Abschlagszahlungen für das
Jahr 2020 wieder einbehalten.
Vom Diakonischen Werk wurden 49
Schuldnererklärungen für das Jahr 2019 vorgelegt, sodass sich ein Betrag von 5.390,00 € errechnet.
Im Jahr 2019
wurden 5.940,00 € Abschläge ausgezahlt (Grundlage der Abschläge sind die für
das vorhergehende Jahr vorgelegten Schuldnererklärungen) sodass ein Betrag in
Höhe von 550,00 € überzahlt wurde. Dieser wurde von den Abschlagszahlungen für
das Jahr 2020 wieder einbehalten.
Insgesamt wurden
das Jahr 2019 betreffend für die Schuldnerberatung im Landkreis Coburg somit 27.940,00
€ anhand der vorgelegten Schuldnererklärungen ausgezahlt (Spitzabrechnung).
Leistungsvereinbarung
für das Jahr 2020
Die bereits
genannten und sich aus dem Antrag vom 11.11.2020 ergebenden Gründe einer
Umstellung auf eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 40.000 EUR jährlich
werden von der Verwaltung als glaubhaft erachtet. Ein Eigenanteil nach der
vorgelegten Kostenaufstellung von 5.691,61 EUR verbleibt beim Caritasverband
Coburg.
Entsprechend den
vorgelegten Jahresberichten von 2019 ergeben sich 307 Fälle
in der Schuldnerberatung (215 Caritasverband; 92 Diakonisches Werk), die das
Hilfsangebot in Anspruch nahmen. Vorjahr 2018 waren es 270 Personen. Somit
würden Fallpauschalen in Höhe von 38.375,00 € (307 x 125) anfallen. Im Die
Differenz zu den abgerechneten 254 Fällen kommt
deshalb zustande, da von einigen Personen keine entsprechende
Schuldnererklärung vorgelegt wurde und somit auch keine Fallpauschale zur
Auszahlung gebracht wurde. Diese Kosten sind somit den Leistungserbringern
jeweils zur Last gefallen.
Ergänzend hierzu wurden
111 Personen (53 Caritasverband; 58 Diakonisches Werk) über die Allgemeine
soziale Beratung im Rahmen einer kurzfristigen Beratung bzw. eines
Clearinggespräches durch existenzsichernde Sofortmaßnahmen unterstützt. Hierfür
wird keine Fallpauschale abgerechnet bzw. ist bereits mit eingerechnet worden
bei der ursprünglichen Festsetzung.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird
mit einer Erhöhung der Fallzahlen in 2021 gerechnet. Die
Festbetragsfinanzierung in Höhe von 40.000,00 € jährlich ist somit aus Sicht
der Verwaltung gerechtfertigt. Sollte der Verwendungsnachweis, wider Erwarten,
geringere Kosten als 40.000,00 € ergeben, so ist der zu viel gezahlte Betrag
zurückzufordern.
Die für 2021
aktualisierte Vereinbarung liegt dieser Vorlage bei.