Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit der Evangelischen Jugend, dem IPSG, der Caritas, dem Kreisjugendring, dem Diakonischen Werk dem Blauen Kreuz und GeRI für 2021 abzuschließen. Die Vereinbarungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Coburg schließt mit diversen freien Trägern der Jugendhilfe Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit einer jährlichen Laufzeit ab.

 

Über die Inhalte und die Finanzierung verhandeln Verwaltung und freie Träger im Lauf des Vorjahres dann, wenn Veränderungen und nicht ausschließlich Fortschreibungen anstehen.
Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Jugend und Familie in den Sitzungen im Oktober des Vorjahres bzw. Februar des aktuellen Haushaltsjahres zur Beschlussfassung vorgelegt. In diesem Kontext erfolgt dann auch eine detaillierte Berichterstattung ausgewählter Leistungsbereiche.

 

Coronabedingt mussten die Sitzungen im Oktober und Dezember abgesagt werden und eine ausführliche Berichterstattung in der Februarsitzung würde den Rahmen sprengen.

Da 2020 ohnehin von der Pandemie geprägt war und deshalb weder inhaltliche noch finanzielle Änderungen im Raum stehen, wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen die noch ausstehenden acht Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungen für 2021 –vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Kreistag- abzuschließen.

 

Träger

Leistung

Förderung

EJOTT

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz an Schulen

5.000 €

IPSG

Frühe Hilfen

29.043 €

Caritas

Vormundschaften umA

Fallpauschale

Kreisjugendring

Vergabegremium sportlich/musisch-kulturelle Jugendarbeit

3.000 €

Diakonisches Werk

Schwangerenberatung

34.500 €

 

Erziehungsberatung

190.600 €

Blaues Kreuz

Suchtprävention und –beratung

17.700 €

GeRI

Soziale Trainingsmaßnahmen

24.000 €