Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit der Evangelischen Jugend, dem IPSG, der Caritas, dem Kreisjugendring, dem Diakonischen Werk dem Blauen Kreuz und GeRI für 2021 abzuschließen. Die Vereinbarungen sind Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Der Landkreis Coburg schließt mit diversen freien Trägern der Jugendhilfe Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit einer jährlichen Laufzeit ab.
Über die Inhalte und die Finanzierung verhandeln Verwaltung
und freie Träger im Lauf des Vorjahres dann, wenn Veränderungen und nicht
ausschließlich Fortschreibungen anstehen.
Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Jugend und Familie in den Sitzungen im Oktober
des Vorjahres bzw. Februar des aktuellen Haushaltsjahres zur Beschlussfassung
vorgelegt. In diesem Kontext erfolgt dann auch eine detaillierte
Berichterstattung ausgewählter Leistungsbereiche.
Coronabedingt mussten die Sitzungen im Oktober und Dezember abgesagt werden und eine ausführliche Berichterstattung in der Februarsitzung würde den Rahmen sprengen.
Da 2020 ohnehin von der Pandemie geprägt war und deshalb weder inhaltliche noch finanzielle Änderungen im Raum stehen, wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen die noch ausstehenden acht Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungen für 2021 –vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Kreistag- abzuschließen.
Träger |
Leistung |
Förderung |
EJOTT |
Erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz an Schulen |
5.000 € |
IPSG |
Frühe
Hilfen |
29.043 € |
Caritas |
Vormundschaften
umA |
Fallpauschale |
Kreisjugendring |
Vergabegremium
sportlich/musisch-kulturelle Jugendarbeit |
3.000 € |
Diakonisches
Werk |
Schwangerenberatung |
34.500 € |
|
Erziehungsberatung |
190.600 € |
Blaues
Kreuz |
Suchtprävention
und –beratung |
17.700 € |
GeRI |
Soziale
Trainingsmaßnahmen |
24.000 € |