Sachverhalt:
Der
Haushaltsentwurf umfasst
- die
Aufgaben der Jugendhilfe gem. SGB VIII aus dem Einzelplan 4,
- die Förderung der Jugendarbeit im
musisch-kulturellen (Einzelplan 3) und im sportlichen
Bereich (Einzelplan 5),
- die Einnahmen und Ausgaben für die
unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA), sowie
- informatorisch
die Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Grundsicherung für Erwerbsfähige (SGB
II).
Die Einnahmen und
Ausgaben für die umA werden weiterhin gesondert ausgewiesen.
In der Jugendhilfe sehen die Planansätze für
2021 summarisch wie folgt aus
Jugendhilfe EP 4 |
Jugendhilfe EP 3+5 |
umA (UA 4559) |
Grundsicherung |
|
Einnahmen |
1.537.379 € |
406.200 € |
|
|
Ausgaben |
7.869.050 € |
23.000 € |
423.000 € |
94.500 € |
Zuschussbedarf |
6.331.672 € |
23.000 € |
16.800 € |
94.500 € |
Der Zuschussbedarf
2021 bleibt damit im Vergleich zu den Planansätzen 2020 stabil (-0,3 %).
Wichtige Eckpunkte
dabei sind
1.
In 2020 wurde–vermutlich coronabedingt- von keinem
der Träger eine Tarifsteigerung geltend gemacht. Das wird vermutlich 2021
nachgeholt und erst im Haushalt 2022 wirksam werden.
2.
Die Leistungen für die Vollzeitpflege wurden gem.
den Empfehlungen des Städte- und Landkreistages angepasst und verursachen
Mehrausgaben, die aber …
3.
… aufgrund des staatlichen Elternbeitrages
eingetretene geringere Ausgaben im Bereich der Kinderbetreuungskosten
ausgeglichen werden.
Zum Haushalt und
seinen Erklärungen im Einzelnen:
Verwaltungshaushalt
Jugendarbeit
und Jugendschutz
UA 4071
(nur Gr. 5690), 4072, 4511, 4512, 4515, 4521 (nur Gr. 7600), 4600 und 4601 (nur
Gr. 7092)
2020 war die
Jugendarbeit fast durchgehend von Corona geprägt. Komplettschließungen,
Entwicklung virtueller Alternativen, schrittweise Teilöffnungen, Angebot eines
reduzierten Ferienpasses, Hygienekonzepte in den Freizeit- und Ferienangeboten
und erhebliche Einnahmeausfälle im Material- und Busverleih sind nur einige
Stichworte aus dem zurückliegenden Jahr.
Die daraus
resultierenden Mindereinnahmen und –ausgaben wichen dennoch summarisch nur
unerheblich von den Vorjahresergebnissen ab. Dazu tragen natürlich maßgeblich
die vertraglichen Verpflichtungen mit freien Trägern (Kreisjugendring, Caritas,
EJOTT) bei. Aber auch, wenn nur die Einnahmen und Ausgaben der Kommunalen
Jugendarbeit betrachtet werden, sind die Abweichungen zu 2019 nur gering. Hier
ergibt die Hochrechnung für 2020 erneut einen negativen Zuschussbedarf, d.h.
die Einnahmen hier liegen über den Ausgaben.
Die Planansätze
aus 2020 werden für 2021 fortgeschrieben.
Förderung
der Erziehung in der Familie
UA
4531
Auch in der
Familienbildung, beim Elterntalk und den Familienstützpunkten, im Familienbüro
selbst war Corona beherrschendes Thema.
Bei Elterntalk
suchte man digitale Lösungen.
Aktionen wie das HABA Familienfest im August mussten abgesagt werden.
Statt Willkommensbesuche in den Familien Neugeborener durchzuführen, die auch
dem persönlichen Abbau von Hemmschwellen zur Institution Jugendamt dienen,
damit diese ggf. frühzeitig Hilfe suchen und nicht erst, wenn „das Kind in den
Brunnen gefallen ist“, wurde das Willkommenspaket den Familien auf dem Postweg
zugestellt. Zwar entfiel damit die direkte erste Begegnung. Die Glückwünsche
des Landkreises erreichten die Eltern aber dennoch und der Erhalt der Wickeltasche
und der wichtigsten Informationen von frühkindlicher Erziehung über Online
Elternbriefe bis hin zu Informationen zu Ansprechpartnern im Landkreis Coburg
konnten so aufrechterhalten werden.
Die Frühen Hilfen,
also vor allem die aufsuchenden Angebote der Familienhebamme fanden weiter
statt. Soweit dies vertretbar war, wurde natürlich während beider
Lockdown-Phasen im Einzelfall der Hausbesuch durch das Telefonat ersetzt. Die
Anleitung zur Versorgung des Babys oder zum Verstehen der frühkindlichen Signale
bedürfen aber des direkten und unmittelbaren Kontaktes und sind und waren nicht
digital umzusetzen.
Im Vergleich zu
2020 gibt es in den Ansätzen keine wesentlichen Änderungen. Die Einnahmen und
Ausgaben der Frühen Hilfen sind bestimmt durch den geburtenabhängig ermittelten
Zuwendungsbetrag der Bundesstiftung Frühe Hilfen und unterliegen deshalb
Schwankungen. Landkreismittel werden hier nicht eingesetzt.
Kinderbetreuung
UA
4541 und 4542 (korrelierend mit UA 4822)
Bei seit Jahren
gleichbleibend ca. 600 Fällen im Jahr, in denen der Landkreis mangels
wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Eltern die Kosten der Kinderbetreuung
übernehmen muss(te), sind die Ausgaben trotz gestiegener Gebühren und des
Ausbaus von Großtagespflege rückläufig. Hier wirken sich die staatlichen
Zuschüsse zum Elternbeitrag erkennbar aus. Während vor 5 Jahren der
Landkreishaushalt noch mit ca. 0,5 Mio. € Ausgaben in der Jugendhilfe und der
Grundsicherung belastet wurde, sind dies für 2021 nur noch knapp 360.000 €.
Was sich deutlich
geändert hat, ist die Verteilung der Ausgaben auf die Bereiche Kita und
Tagespflege. Entfielen -relativ konstant- bis vor 3 Jahren durchschnittlich 10
% der Gesamtausgaben auf die Tagespflege, sind dies inzwischen 40%.
Hilfe
und Unterstützung
Der kostenintensive
Bereich der Jugendhilfe findet sich in den Leistungen der Hilfe und
Unterstützung in der Erziehung und der Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche (UA 4534 bis 4567 und 4620, 4640, 4650 und
4660).
Im Folgenden
werden die wesentlichen Entwicklungen beschrieben:
Ambulante flexible
Hilfen
UA
4553, 4561, 4564 sowie die Gr. 7606 der UA 4556, 4562, 4566 und 4567
Bei den ambulanten
Hilfen ist der 2018 verzeichnete Höchststand nicht mehr erreicht worden.
Fallzahlen und Ausgaben haben sich wieder auf das Niveau von 2015 zurück
bewegt.
Insgesamt pendelt
sich das Fallzahlenniveau der ambulanten und flexiblen Hilfen wieder auf dem
Stand bis 2016 und davor liegenden Jahren ein.
Detailanalysen zu den Ursachen waren nur bedingt möglich, da fast alle Hilfen bislang
zusammengefasst verbucht wurden. Seit 2020 werden die ambulanten flexiblen
Hilfen differenzierter erfasst und ermöglichen künftig die Analyse, ob z.B.
zunehmend Ergänzungsleistungen in Pflegefamilien erforderlich sind oder welchen
Anteil die ambulante Unterstützung behinderter Kinder hat.
Stationäre Hilfen
UA
4534, 4557, 4560, 4563
Im Gegensatz zu
den ambulanten Hilfen haben alle Heimträger ihre Entgeltsätze neu verhandelt
bzw. Sondervereinbarungen zum erhöhten Aufwand wegen Homeschooling geltend
gemacht. Die Jahresfallkosten für alle stationär erbrachten Leistungen sind im
Durchschnitt um 5.500 € angestiegen, wobei sich hier auch die kostenintensiven
Einzelfälle (mit Jahresfallkosten über 100.000 €) auswirken.
Zu den „teuren“
Hilfen ist allerdings folgendes anzumerken:
Allein die
Entgeltsteigerungen von Anfang 2017 bis jetzt lagen im Durchschnitt bei 20%,
d.h. dass eine Hilfe, die heute das Kriterium „kostenintensiv“ erfüllt, vor 4
Jahren bei gleichbleibender fachlicher Leistungserbringung noch nicht dazu
gerechnet worden wäre.
Der für
Minderjährige und Volljährige, für erzieherische Hilfen wie für die
Eingliederungshilfe seelisch behinderter junger Menschen und für die
Unterbringung in Mutter-Kind-Einrichtungen kalkulierte Zuschussbedarf für 2021
liegt mit 2,75 Mio. € geringfügig unter der Hochrechnung 2020 (-15.000 €) und
erkennbar unter dem Rechnungsergebnis 2019 in Höhe von 2,86 Mio. € (-110.000
€).
Pflegekinder
UA
4556, 4562, 4566, 4567
Im
Pflegekinderbereich hat der Generationenwechsel bei Pflegeeltern eingesetzt.
Mehrere Pflegeeltern haben mit der Entlassung ihres letzten Pflegekindes in die
Selbständigkeit ihr z.T. jahrzehntelanges Engagement für die Kinder und die
Jugendhilfe des Landkreises beendet. Dem gegenüber stand 2020 coronabedingt
eine schwierige bis unmögliche „Nachwuchs“gewinnung, was sich auch noch
mindestens bis Mitte 2021 auswirken wird und die Ursache für die niedrigeren
Fallzahlen ist.
Der Zuschussbedarf
ist parallel dazu aber deutlich angestiegen, nachdem der Städte- und
Landkreistag, auf dessen Empfehlungen die Leistungen des Landkreises basieren,
sowohl für 2020 als auch 2021 Erhöhungen beschlossen hat, die im Haushalt
Mehrausgaben von zunächst 90.000 € (von 2019 auf 2020) und jetzt 60.000 €
bedeuten.
Der geplante
Zuschussbedarf für Pflegekinder in 2021 liegt summarisch bei 1.127.200 €.
Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte junge Menschen
UA 4560,
4564, 4566, 4567
Mit Inkrafttreten
des Bundesteilhabegesetzes wurde der Fokus darauf gerichtet, zu prüfen, ob ein
Unterstützungsbedarf auch seine Ursache in einer Behinderung haben kann. Das
hat einen sukzessiven Umstellungsaufwand in der Einzelfallhilfe nach sich
gezogen, der auch in 2021 noch anhalten wird.
Betrachtet man das
Gesamtvolumen an Fällen und Ausgaben hat das keine Änderung zur Folge: das was
bisher eine Leistung gem. § 27 SGB VIII war und als erzieherische Hilfe gewährt
wurde ist nunmehr eine Hilfe gem. § 35a und damit eine Eingliederungsleistung.
Bedeutsam ist das
eher im Ausblick auf anstehende Entwicklungen:
Die Reform des SGB
VIII, die die Zuständigkeit der Jugendhilfe für alle behinderten Kinder und
Jugendliche vorsieht, befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und soll
spätestens im Sommer 2021 beschlossen sein. Zwar ist ein mehrjähriger
Umsetzungszeitraum vorgesehen, dennoch wird dies zu erheblichen finanziellen
und strukturellen Änderungen führen. Nach einer aktuellen Studie ist davon
auszugehen, dass sich das Fallvolumen der Jugendämter vervierfachen wird. Damit
wird die Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen in Zukunft fachlich
und finanziell der größte und bedeutsamste Bereich werden.
Noch ist das nicht
so: 2020 haben 118 junge Menschen ambulante und 49 Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene stationäre oder in Pflegefamilien gewährte
Eingliederungshilfeleistungen erhalten. Demgegenüber standen aufgrund
erzieherischen Bedarfs 216 ambulante Fälle und 177 im
stationären/Pflegefamilienbereich.
Der Zuschussbedarf
in der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen liegt für
2021 bei summarisch 2,05 Mio. € und damit nur 1% über der Hochrechnung für
2020.
Vermögenshaushalt
Die Ansätze im
Vermögenshaushalt werden unverändert aus dem Vorjahr übernommen.