Beschluss: einstimmig


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt den Haushaltsentwurf der Jugendhilfe des Fachbereichs Jugend und Familie für 2021 (Anlage 1) vor.

 

Der Haushaltsentwurf umfasst

-           die Aufgaben der Jugendhilfe gem. SGB VIII aus dem Einzelplan 4,

-           die Förderung der Jugendarbeit im musisch-kulturellen (Einzelplan 3) und im        sportlichen Bereich (Einzelplan 5),

-           die Einnahmen und Ausgaben für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA), sowie

-           informatorisch die Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Grundsicherung für Erwerbsfähige (SGB II).

 

Die Einnahmen und Ausgaben für die umA werden weiterhin gesondert ausgewiesen.

 

In der Jugendhilfe sehen die Planansätze für 2021 summarisch wie folgt aus

 

Jugendhilfe EP 4
ohne umA (4559)

Jugendhilfe EP 3+5

umA (UA 4559)

 

Grundsicherung

Einnahmen

1.537.379 €

406.200 €

 

Ausgaben

7.869.050 €

23.000 €

423.000 €

94.500 €

Zuschussbedarf

6.331.672 €

23.000 €

16.800 €

94.500 €

 

Der Zuschussbedarf 2021 bleibt damit im Vergleich zu den Planansätzen 2020 stabil (-0,3 %). 

 

Wichtige Eckpunkte dabei sind

1.    In 2020 wurde–vermutlich coronabedingt- von keinem der Träger eine Tarifsteigerung geltend gemacht. Das wird vermutlich 2021 nachgeholt und erst im Haushalt 2022 wirksam werden.

2.    Die Leistungen für die Vollzeitpflege wurden gem. den Empfehlungen des Städte- und Landkreistages angepasst und verursachen Mehrausgaben, die aber …

3.    … aufgrund des staatlichen Elternbeitrages eingetretene geringere Ausgaben im Bereich der Kinderbetreuungskosten ausgeglichen werden.

 

Zum Haushalt und seinen Erklärungen im Einzelnen:

 

Verwaltungshaushalt

 

Jugendarbeit und Jugendschutz

UA 4071 (nur Gr. 5690), 4072, 4511, 4512, 4515, 4521 (nur Gr. 7600), 4600 und 4601 (nur Gr. 7092)

 

2020 war die Jugendarbeit fast durchgehend von Corona geprägt. Komplettschließungen, Entwicklung virtueller Alternativen, schrittweise Teilöffnungen, Angebot eines reduzierten Ferienpasses, Hygienekonzepte in den Freizeit- und Ferienangeboten und erhebliche Einnahmeausfälle im Material- und Busverleih sind nur einige Stichworte aus dem zurückliegenden Jahr.

Die daraus resultierenden Mindereinnahmen und –ausgaben wichen dennoch summarisch nur unerheblich von den Vorjahresergebnissen ab. Dazu tragen natürlich maßgeblich die vertraglichen Verpflichtungen mit freien Trägern (Kreisjugendring, Caritas, EJOTT) bei. Aber auch, wenn nur die Einnahmen und Ausgaben der Kommunalen Jugendarbeit betrachtet werden, sind die Abweichungen zu 2019 nur gering. Hier ergibt die Hochrechnung für 2020 erneut einen negativen Zuschussbedarf, d.h. die Einnahmen hier liegen über den Ausgaben.

 

Die Planansätze aus 2020 werden für 2021 fortgeschrieben.

 

 

Förderung der Erziehung in der Familie

UA 4531

 

Auch in der Familienbildung, beim Elterntalk und den Familienstützpunkten, im Familienbüro selbst war Corona beherrschendes Thema.

Bei Elterntalk suchte man digitale Lösungen.
Aktionen wie das HABA Familienfest im August mussten abgesagt werden.
Statt Willkommensbesuche in den Familien Neugeborener durchzuführen, die auch dem persönlichen Abbau von Hemmschwellen zur Institution Jugendamt dienen, damit diese ggf. frühzeitig Hilfe suchen und nicht erst, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“, wurde das Willkommenspaket den Familien auf dem Postweg zugestellt. Zwar entfiel damit die direkte erste Begegnung. Die Glückwünsche des Landkreises erreichten die Eltern aber dennoch und der Erhalt der Wickeltasche und der wichtigsten Informationen von frühkindlicher Erziehung über Online Elternbriefe bis hin zu Informationen zu Ansprechpartnern im Landkreis Coburg konnten so aufrechterhalten werden.

 

Die Frühen Hilfen, also vor allem die aufsuchenden Angebote der Familienhebamme fanden weiter statt. Soweit dies vertretbar war, wurde natürlich während beider Lockdown-Phasen im Einzelfall der Hausbesuch durch das Telefonat ersetzt. Die Anleitung zur Versorgung des Babys oder zum Verstehen der frühkindlichen Signale bedürfen aber des direkten und unmittelbaren Kontaktes und sind und waren nicht digital umzusetzen.

 

Im Vergleich zu 2020 gibt es in den Ansätzen keine wesentlichen Änderungen. Die Einnahmen und Ausgaben der Frühen Hilfen sind bestimmt durch den geburtenabhängig ermittelten Zuwendungsbetrag der Bundesstiftung Frühe Hilfen und unterliegen deshalb Schwankungen. Landkreismittel werden hier nicht eingesetzt.

 

 

Kinderbetreuung

UA 4541 und 4542 (korrelierend mit UA 4822)

 

Bei seit Jahren gleichbleibend ca. 600 Fällen im Jahr, in denen der Landkreis mangels wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Eltern die Kosten der Kinderbetreuung übernehmen muss(te), sind die Ausgaben trotz gestiegener Gebühren und des Ausbaus von Großtagespflege rückläufig. Hier wirken sich die staatlichen Zuschüsse zum Elternbeitrag erkennbar aus. Während vor 5 Jahren der Landkreishaushalt noch mit ca. 0,5 Mio. € Ausgaben in der Jugendhilfe und der Grundsicherung belastet wurde, sind dies für 2021 nur noch knapp 360.000 €.

 

Was sich deutlich geändert hat, ist die Verteilung der Ausgaben auf die Bereiche Kita und Tagespflege. Entfielen -relativ konstant- bis vor 3 Jahren durchschnittlich 10 % der Gesamtausgaben auf die Tagespflege, sind dies inzwischen 40%.

 

 

Hilfe und Unterstützung

Der kostenintensive Bereich der Jugendhilfe findet sich in den Leistungen der Hilfe und Unterstützung in der Erziehung und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (UA 4534 bis 4567 und 4620, 4640, 4650 und 4660).

Im Folgenden werden die wesentlichen Entwicklungen beschrieben:

 

Ambulante flexible Hilfen

UA 4553, 4561, 4564 sowie die Gr. 7606 der UA 4556, 4562, 4566 und 4567

 

Bei den ambulanten Hilfen ist der 2018 verzeichnete Höchststand nicht mehr erreicht worden. Fallzahlen und Ausgaben haben sich wieder auf das Niveau von 2015 zurück bewegt.

 

Insgesamt pendelt sich das Fallzahlenniveau der ambulanten und flexiblen Hilfen wieder auf dem Stand bis 2016 und davor liegenden Jahren ein.

 


Detailanalysen zu den Ursachen waren nur bedingt möglich, da fast alle Hilfen bislang zusammengefasst verbucht wurden. Seit 2020 werden die ambulanten flexiblen Hilfen differenzierter erfasst und ermöglichen künftig die Analyse, ob z.B. zunehmend Ergänzungsleistungen in Pflegefamilien erforderlich sind oder welchen Anteil die ambulante Unterstützung behinderter Kinder hat.

 

Stationäre Hilfen

UA 4534, 4557, 4560, 4563

 

Im Gegensatz zu den ambulanten Hilfen haben alle Heimträger ihre Entgeltsätze neu verhandelt bzw. Sondervereinbarungen zum erhöhten Aufwand wegen Homeschooling geltend gemacht. Die Jahresfallkosten für alle stationär erbrachten Leistungen sind im Durchschnitt um 5.500 € angestiegen, wobei sich hier auch die kostenintensiven Einzelfälle (mit Jahresfallkosten über 100.000 €) auswirken.

Zu den „teuren“ Hilfen ist allerdings folgendes anzumerken:

Allein die Entgeltsteigerungen von Anfang 2017 bis jetzt lagen im Durchschnitt bei 20%, d.h. dass eine Hilfe, die heute das Kriterium „kostenintensiv“ erfüllt, vor 4 Jahren bei gleichbleibender fachlicher Leistungserbringung noch nicht dazu gerechnet worden wäre.

 

Der für Minderjährige und Volljährige, für erzieherische Hilfen wie für die Eingliederungshilfe seelisch behinderter junger Menschen und für die Unterbringung in Mutter-Kind-Einrichtungen kalkulierte Zuschussbedarf für 2021 liegt mit 2,75 Mio. € geringfügig unter der Hochrechnung 2020 (-15.000 €) und erkennbar unter dem Rechnungsergebnis 2019 in Höhe von 2,86 Mio. € (-110.000 €).

 

Pflegekinder

UA 4556, 4562, 4566, 4567

 

Im Pflegekinderbereich hat der Generationenwechsel bei Pflegeeltern eingesetzt. Mehrere Pflegeeltern haben mit der Entlassung ihres letzten Pflegekindes in die Selbständigkeit ihr z.T. jahrzehntelanges Engagement für die Kinder und die Jugendhilfe des Landkreises beendet. Dem gegenüber stand 2020 coronabedingt eine schwierige bis unmögliche „Nachwuchs“gewinnung, was sich auch noch mindestens bis Mitte 2021 auswirken wird und die Ursache für die niedrigeren Fallzahlen ist.

 

Der Zuschussbedarf ist parallel dazu aber deutlich angestiegen, nachdem der Städte- und Landkreistag, auf dessen Empfehlungen die Leistungen des Landkreises basieren, sowohl für 2020 als auch 2021 Erhöhungen beschlossen hat, die im Haushalt Mehrausgaben von zunächst 90.000 € (von 2019 auf 2020) und jetzt 60.000 € bedeuten.

Der geplante Zuschussbedarf für Pflegekinder in 2021 liegt summarisch bei 1.127.200 €.

 

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen

UA 4560, 4564, 4566, 4567

 

Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes wurde der Fokus darauf gerichtet, zu prüfen, ob ein Unterstützungsbedarf auch seine Ursache in einer Behinderung haben kann. Das hat einen sukzessiven Umstellungsaufwand in der Einzelfallhilfe nach sich gezogen, der auch in 2021 noch anhalten wird.

Betrachtet man das Gesamtvolumen an Fällen und Ausgaben hat das keine Änderung zur Folge: das was bisher eine Leistung gem. § 27 SGB VIII war und als erzieherische Hilfe gewährt wurde ist nunmehr eine Hilfe gem. § 35a und damit eine Eingliederungsleistung.

 

Bedeutsam ist das eher im Ausblick auf anstehende Entwicklungen:

Die Reform des SGB VIII, die die Zuständigkeit der Jugendhilfe für alle behinderten Kinder und Jugendliche vorsieht, befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und soll spätestens im Sommer 2021 beschlossen sein. Zwar ist ein mehrjähriger Umsetzungszeitraum vorgesehen, dennoch wird dies zu erheblichen finanziellen und strukturellen Änderungen führen. Nach einer aktuellen Studie ist davon auszugehen, dass sich das Fallvolumen der Jugendämter vervierfachen wird. Damit wird die Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen in Zukunft fachlich und finanziell der größte und bedeutsamste Bereich werden.

 

Noch ist das nicht so: 2020 haben 118 junge Menschen ambulante und 49 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stationäre oder in Pflegefamilien gewährte Eingliederungshilfeleistungen erhalten. Demgegenüber standen aufgrund erzieherischen Bedarfs 216 ambulante Fälle und 177 im stationären/Pflegefamilienbereich.

 

Der Zuschussbedarf in der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen liegt für 2021 bei summarisch 2,05 Mio. € und damit nur 1% über der Hochrechnung für 2020.



Vermögenshaushalt

 

Die Ansätze im Vermögenshaushalt werden unverändert aus dem Vorjahr übernommen.