Sitzung: 16.12.2020 Verbandsversammlung Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 11, Befangen: 0
Der Zweckverband für Rettungsdienst
und Feuerwehralarmierung Coburg erlässt die als Anlage beigefügte
Haushaltssatzung für das Jahr 2021.
Ein Finanzplan wird nicht aufgestellt.
Die Anlage ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
1.
Gem. § 11 KommHV-Kameralistik soll die allgemeine Rücklage die
rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern (Betriebsmittel der Kasse). Zu
diesem Zweck muss ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf
mindestens eins v. H. der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem
Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.
Danach ergibt sich ein Mindestbetrag von
7.444 €.
Die Rücklage wird am
31.12.2020 voraussichtlich einen Bestand von 110.891,44 € haben.
Bereinigt um die ÄLRD-Sonderrücklage ergibt
sich für die Allgemeine Rücklage ein den Mindestbetrag nach § 11
KommHV-Kameralistik (7.532 €) übersteigender Betrag in Höhe von 90.764,38 €.
Das angestrebte Ziel, den in vergangenen
Jahren sehr hohen Rücklagenbestand niedrig zu halten, wird im Hinblick auf die
anstehenden Projekte im Haushaltsjahr 2021 ausgesetzt.
Hinsichtlich der
Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021 wird zunächst auf den
Vorbericht zum Haushaltsplan 2021 verwiesen.
2. Geplant ist, folgende
Umlagen zu erheben:
Allgemeine Umlage |
198.800 € |
ILS-Betriebskostenumlage |
553.000 € |
ILS-Investitionskostenumlage |
31.000
€ |
gesamt |
782.800 € |
3. Weitere Einzelheiten
können dem Vorbericht (Anlage 1 zum Haushaltsplan) entnommen werden.