Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 11, Befangen: 0

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg erlässt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr 2021.

 

Ein Finanzplan wird nicht aufgestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


1.      Gem. § 11 KommHV-Kameralistik soll die allgemeine Rücklage die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern (Betriebsmittel der Kasse). Zu diesem Zweck muss ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens eins v. H. der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.

Danach ergibt sich ein Mindestbetrag von 7.444 €.

 

Die Rücklage wird am 31.12.2020 voraussichtlich einen Bestand von 110.891,44 € haben.

Bereinigt um die ÄLRD-Sonderrücklage ergibt sich für die Allgemeine Rücklage ein den Mindestbetrag nach § 11 KommHV-Kameralistik (7.532 €) übersteigender Betrag in Höhe von 90.764,38 €.

 

Das angestrebte Ziel, den in vergangenen Jahren sehr hohen Rücklagenbestand niedrig zu halten, wird im Hinblick auf die anstehenden Projekte im Haushaltsjahr 2021 ausgesetzt.

 

Hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021 wird zunächst auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2021 verwiesen.

 

2.      Geplant ist, folgende Umlagen zu erheben:

Allgemeine Umlage

198.800 €

ILS-Betriebskostenumlage

553.000 €

ILS-Investitionskostenumlage

31.000 €

gesamt

782.800 €

 

3.      Weitere Einzelheiten können dem Vorbericht (Anlage 1 zum Haushaltsplan) entnommen werden.