Sitzung: 26.11.2020 Kreistag
Anfrage der Kreisräte Michael Höpflinger und Peter-Alexander
Zuccala vom 25.10.2020
Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:
1.)
In Bezug auf die siebte Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung § 1 (2).2
Personen, die glaubhaft machen
können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer
Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar
ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.
Wie stellt der Landkreis Coburg
sicher, dass Personen, insbesondere Kinder und Jugendliche im ÖPNV
(Schülerinnen- und Schülerbeförderung) und in anderen Einrichtungen des
Landkreises nicht benachteiligt, diskriminiert oder ausgegrenzt werden, wenn
sie von der Tragepflicht befreit sind und darum keine Mund-Nasen-Bedeckung
tragen?
Welche Dokumente erwarten die
Personen, die im Auftrag des Landkreises die Tragepflicht zu kontrollieren
haben?
Gibt es einen Plan, um
Diskriminierung, Ausgrenzung und Benachteiligung zu vermeiden?
Wurden die Personen, die
kontrollieren, auf diesen Plan hingewiesen?
Antwort:
Gemäß den §§ 18 Abs. 2 Satz 1 und 8
Satz 2 der 8. BayIfSMV besteht u grundsätzlich Maskenpflicht auf dem
Schulgelände, im öffentlichen Personennahverkehr und auch im freigestellten
Schülerverkehr.
Nach § 2 dieser Verordnung sind
Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung auf Grund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen
Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, von der Tragepflicht befreit.
Das heißt: Wenn jemand durch ein
den Anforderungen entsprechendes ärztliches Attest von der Maskenpflicht
befreit ist, besteht diesem gegenüber im ÖPNV und im freigestellten
Schülerverkehr zunächst grundsätzlich eine Beförderungspflicht. Es gilt jedoch
auch hier das Allgemeine Abstandsgebot nach § 1 Satz 2 der BayIfSMV, wonach ein
Mindestabstand zwischen zwei Personen von mindestens 1,5 m einzuhalten ist, wo
immer das möglich ist. Ist dies nicht möglich, kann eine Abwägung zwischen den
Interessen des Einzelnen an der Beförderung und den Interessen der
Allgemeinheit bzw. den Mitfahrenden hinsichtlich ihrer körperlichen
Unversehrtheit dazu führen, dass von der Beförderung Abstand genommen wird.
Wenn im Schulbereich ein von der
Maskenpflicht befreites Kind im Klassenzimmer mit einem Mindestabstand von 1,5
bis 2 m zu den Mitschülern gesetzt wird oder von den Lehrkräften dazu
aufgefordert wird, Abstand zu halten, stellt dies weder eine Diskriminierung
oder Ausgrenzung dar, sondern erfolgt zur Umsetzung der 8. BayIfSMV und zum
Schutze der Mitschüler und Lehrkräfte.
Das von der Maskenpflicht befreite
Kind muss diese Befreiung auf Verlangen autorisierter Personen (in der Regel
der Busfahrer bzw. das Kontroll- und Servicepersonal der Bahn) vorlegen können.
Die Schule kann nach der Ziffer 6.1
Buchst. g) des Rahmenhygieneplans für Schulen vom 06.11.2020 verlangen, dass
das Original des Attestes zur Überprüfung ausgehändigt wird, sie darf eine
Kopie anfertigen und in einem verschlossenen Umschlag zur Schülerakte nehmen.
Weitere Pläne sind nicht vorhanden
und auch nicht erforderlich.
2.)
Wie viele Personen des Landkreises
Coburg liegen zur Zeit aufgrund einer Corona-Erkrankung im Coburger
Krankenhaus?
Antwort:
Stand heute, 26.11.2020, 08:00 Uhr,
werden im Klinikum Coburg 37 Patienten mit Covid-19 behandelt.
Eine Aufschlüsselung nach
Zugehörigkeit zu bestimmten Gebietskörperschaften wird nicht geführt.
Wie viele Personen davon liegen auf
der Intensiv-Station?
Antwort:
Von den 37 Patienten werden sieben Patienten
auf der Intensivstation behandelt.
Wie viele Personen davon sind unter
18 Jahren?
Antwort:
Derzeit befindet sich unter den
stationär behandelten Patienten mit Covid-19 kein Patient unter 18 Jahren.
Wie viele Personen des Landkreises
Coburg unter 18 Jahren waren seit Beginn der Krise stationär im Coburger
Krankenhaus untergebracht?
Antwort:
Seit Januar 2020 wurde im Klinikum
Coburg ein Patient unter 18 Jahren mit Covid-19 stationär behandelt.
3.)
Zum Thema Generalsanierung oder
Neubau des Krankenhauses Coburg haben uns Bürger angesprochen und gefragt, aus
welchen Grund das alte Gebäude so beschädigt sei, dass es irreparabel ist?
Sie fragten damit auch, welche
Schäden am alten Krankenhaus eine Generalsanierung bzw. Neubau nötig machen.
Können Sie uns darauf bitte eine
Antwort geben?
Berücksichtigen Sie bei der Frage
bitte, dass wir die AfD erst seit diesem Jahr im Kreistag sitzen.
Alexander Schmidtke hat in diesen
Zusammenhang erwähnt, dass das Krankenhaus bis zur Fertigstellung des Neubaus
(cirka 6-8 Jahre) technisch auf den neuesten Stand sein muss. Dafür benötigt er
natürlich entsprechend Mittel.
Das heißt, wir werden das
Krankenhaus die nächsten Jahre auf den neuesten technischen Stand halten, um
dann in das Neue ebenfalls technisch auf neuesten Stand eingerichtete
Krankenhaus zu ziehen.
Diese Vorteile des Neubaues sind
uns bekannt:
-
Kürzere Wege für das Personal (effektivere Abläufe)
-
erweiterbar
-
bessere Verkehrsanbindung
-
höhere Bettenzahl
-
Förderung durch Bund und Land
-
Förderung aus EU-Mitteln
Nachteile sind vor allem die hohen
Kosten im Zeichen der Corona- und Euro-Krise. Durch diese Krise sind die
Einnahmen des Landkreises in den nächsten Jahren schwer vorherzusehen. Ebenso
sind die Kosten des Neubaues in der Regel höher als errechnet.
Können Sie uns weitere Gründe
nennen, warum eine Generalsanierung oder ein Neubau möglichst zeitnah geschehen
muss?
Können Sie uns Gründe nennen, warum
eine Verschiebung einer Generalsanierung oder eines Neubaues Schaden für die
Bürger in unseren Landkreis bedeutet?
Antwort:
Diesbezüglich wird auf die am
15.07.2020 stattgefundene Informationsveranstaltung hingewiesen. Dort wurden
alle Kreistags- sowie auch Stadtratsmitglieder über alle Fakten zum Thema
Neubau oder Generalsanierung des Klinikums Coburg eingehend informiert.
Am 16.07.2020 hat der Kreistag
Coburg in öffentlicher Sitzung eine Richtungsentscheidung zum Neubau des
Klinikums Coburg beschlossen, auch hier erfolgte eine ausführliche
Berichterstattung.
Eine Zusammenfassung der
Informationen, die auch die gestellten Fragen beantwortet, ist im
Gremieninformationssystem eingestellt.