Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 7

Beschluss:

 

Der Antrag bezüglich der Verbesserung der Schülerinnen- und Schülerbeförderung durch Bus und Bahn wird abgelehnt.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Antrag fordert eine Begrenzung der beförderten Personen im öffentlichen Verkehr auf die Anzahl der zugelassenen Sitzplätze in den Bussen und Bahnen. Dafür seien die notwendigen Beförderungskapazitäten zu organisieren.

 

Grundsätzlich ist die Gefahr, sich im Öffentlichen Personennahverkehr mit COVID-19 zu infizieren, sehr niedrig. Das Robert Koch-Institut hat in einer Studie Daten zu COVID-19-Fällen und Ausbrüchen analysiert und festgestellt, dass ein geringer Anteil der Ausbruchsfälle im ÖPNV stattgefunden hat. Die Gründe sind die Maskenpflicht in den Bussen/Bahnen und an den dazugehörigen Haltestellen, das regelmäßige Lüften an den Haltestellen und die geringe Aufenthaltsdauer in den Fahrzeugen.

 

Zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten hat der Freistaat Bayern in einer Verordnung vom 02.09.2020 Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro bereitgestellt und über den Landesverband der Bayerischen Omnibusunternehmer (LBO) freie Kapazitäten abgefragt.

 

Unabhängig davon hat das Landratsamt Coburg als sich abgezeichnet hat, dass nach den Sommerferien wieder ein normaler Schulbetrieb stattfinden sollte, die OVF bereits am 26.08.2020 aufgefordert, so viele zusätzliche Kapazitäten für den Schülerverkehr bereitzustellen wie möglich. Damit sollte die Besetzung in den Bussen möglichst entzerrt werden. Bei den Bahnunternehmen und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr sind entsprechende Anfragen gestellt worden.

 

Neben dem Auftrag an die OVF hat die Verwaltung über den Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) regional freie Buskapazitäten angefragt. Die Meldung ergab, dass lediglich drei Unternehmen angegeben haben, für den Landkreis Coburg fahren zu können. Davon sagten der OVF zwei Unternehmen ab.

In der Folge konnten die OVF die Unternehmer Gevers und Babucke akquirieren, die jeweils ein Fahrtenpaar von Weitramsdorf nach Coburg und von Weidhausen über Sonnefeld nach Neustadt b. Coburg unterstützen.

Die Liste der LBO wurde Ende Oktober 2020 erneut angefordert in der Hoffnung, dass sie aktualisiert worden ist. Leider standen noch dieselben Unternehmen in der Tabelle.

Unter den Absagen waren Busunternehmen, die nicht die personellen Kapazitäten haben, um täglich Fahrten durchzuführen, und auch ein Unternehmen, das nicht für eine Zusammenarbeit mit der OVF zur Verfügung steht.
Eine Ausweitung der Suche auf Busunternehmen außerhalb des Landkreises brachte ebenfalls nicht den gewünschten Erfolg. Es gab zwar einen Interessenten, doch der Preis war deutlich über dem geförderten Maximalbetrag und wäre gegenüber den Subunternehmern im Landkreis nicht vertretbar gewesen.

Zum Stichtag 11.11.2020 bzw. 12.11.2020 konnten insgesamt drei weitere Unternehmen mit Verstärkerfahrten in Untersiemau, Lautertal und Neustadt b. Coburg beauftragt werden.

 

Aus den geschilderten Sachverhalten konnten die Kapazitäten im Busverkehr nicht wesentlich erhöht werden. Ein Gelenkbus hat insgesamt 156 Plätze, die sich aus 44 Sitz- und 112 Stehplätzen zusammensetzen. Der Landkreis hat in seinem Nahverkehrsplan festgelegt, dass ein Bus dann zu voll ist, wenn 80 Prozent der 156 Plätze im Bus belegt sind, was insgesamt 125 Sitz- und Stehplätzen bedeutet. Anhand von Fahrgastzählungen ist festgestellt worden, dass diese Maximalauslastung glücklicherweise nirgends erreicht ist.

Trotzdem müsste die OVF drei Gelenkbusse auf einer Strecke einsetzen, wenn die Vorgaben bezüglich der Zahl der zugelassenen Sitzplätze eingehalten werden soll.

Ähnlich ist die Situation bei den klassischen 12 Meter-Bussen. Diese haben zwischen 20 und 40 Sitzplätze und 70 Stehplätze.

 

Im Normalfall sind im Bereich Neustadt b. Coburg zehn Fahrzeuge im Einsatz, in Richtung Schulstandort Coburg 24 Fahrzeuge. Um dem Antrag gerecht zu werden, wäre mindestens eine Verdopplung dieser Kapazitäten erforderlich. Diese stehen, wie oben erläutert, nicht zur Verfügung.

 

Gleiches gilt auch im Bahnverkehr. DB Regio und agilis haben erklärt, das von der BEG bestellte Regelangebot zu fahren. Eine Ausweitung der Kapazitäten hier ist aus technischen und kalkulatorischen Gründen nicht möglich.

 

Auf Grund der dargelegten Argumente schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen.

Die Verwaltung wird sich weiterhin täglich mit der Thematik befassen, so wie dies schon seit August 2020 passiert.