Sitzung: 26.11.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 1
Vorlage: 237/2020
Beschluss:
Der Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung einer Vorstudie für
die Trassenfindung der Umgehung Kleingarnstadt an das wirtschaftlichste Angebot
eines Ingenieurbüros wird zugestimmt.
Die anfallenden Kosten sind im Jahr 2021 aus der Haushaltsstelle
6511.9502 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Sachverhalt:
Im
Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2019 bis 2023 ist
unter der lfd. Nr. 91 der Bau einer Umgehungsstraße bei Kleingarnstadt mit
Kosten in Höhe von 4.000.000 € ab dem Jahr 2023 vorgesehen. Es wurde im Rahmen
der Haushaltsplanaufstellung mit einer Förderung in Höhe von 2.020.000 €
gerechnet.
Planungskosten
wurden für das Jahr 2023 in Höhe von 100.000 € vorgesehen.
Im Zuge der
Bauleitplanung der Gemeinde Ebersdorf ist vorgesehen im Bereich der Umgehung
eine ca. 34 Hektar große PV-Anlage zu errichten. Damit dadurch keine
Zwangspunkte für die Straßenplanung des Landkreises Coburg geschaffen werden,
ist eine grobe Aussage hinsichtlich der späteren Trassenführung der
Umgehungsstraße dringend erforderlich.
Zu diesem Zweck
muss durch ein Ingenieurbüro zeitnah eine Vorstudie erstellt werden, für die Kosten
in Höhe von ca. 40.000 € anfallen würden. Diese können durch Verschiebung eines
Teilbetrages der für das Jahr 2023 bislang eingeplanten Planungskosten in Höhe
von 100.000 € bereitgestellt werden. Durch die Mittelverschiebung von 40.000 €
auf das Jahr 2021 würden sich die geplanten Haushaltsmittel im Jahr 2023 auf 60.000
€ reduzieren.
Eine Entscheidung
über die schlussendliche Umsetzung der Gesamtmaßnahme wird bei Annahme dieses
Beschlusses noch nicht getroffen. Dieser dient lediglich zur Abstimmung der
verbindlichen gemeindlichen Bauleitplanung mit den Belangen des Straßenbaus des
Landkreises Coburg.