Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung einer Vorstudie für die Trassenfindung der Umgehung Kleingarnstadt an das wirtschaftlichste Angebot eines Ingenieurbüros wird zugestimmt.

 

Die anfallenden Kosten sind im Jahr 2021 aus der Haushaltsstelle 6511.9502 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 


Sachverhalt:

 

Im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2019 bis 2023 ist unter der lfd. Nr. 91 der Bau einer Umgehungsstraße bei Kleingarnstadt mit Kosten in Höhe von 4.000.000 € ab dem Jahr 2023 vorgesehen. Es wurde im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung mit einer Förderung in Höhe von 2.020.000 € gerechnet.

 

Planungskosten wurden für das Jahr 2023 in Höhe von 100.000 € vorgesehen.

 

Im Zuge der Bauleitplanung der Gemeinde Ebersdorf ist vorgesehen im Bereich der Umgehung eine ca. 34 Hektar große PV-Anlage zu errichten. Damit dadurch keine Zwangspunkte für die Straßenplanung des Landkreises Coburg geschaffen werden, ist eine grobe Aussage hinsichtlich der späteren Trassenführung der Umgehungsstraße dringend erforderlich.

 

Zu diesem Zweck muss durch ein Ingenieurbüro zeitnah eine Vorstudie erstellt werden, für die Kosten in Höhe von ca. 40.000 € anfallen würden. Diese können durch Verschiebung eines Teilbetrages der für das Jahr 2023 bislang eingeplanten Planungskosten in Höhe von 100.000 € bereitgestellt werden. Durch die Mittelverschiebung von 40.000 € auf das Jahr 2021 würden sich die geplanten Haushaltsmittel im Jahr 2023 auf 60.000 € reduzieren.

 

Eine Entscheidung über die schlussendliche Umsetzung der Gesamtmaßnahme wird bei Annahme dieses Beschlusses noch nicht getroffen. Dieser dient lediglich zur Abstimmung der verbindlichen gemeindlichen Bauleitplanung mit den Belangen des Straßenbaus des Landkreises Coburg.