Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1)    Im Vollzug des Haushaltes 2020 billigt der Kreis- und Strategieausschuss in eigener Zuständigkeit folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:

 

Verwaltungshaushalt

 

0/0201.6410

Nachzahlung Umsatzsteuer für die Jahre 2016 bis 2018 und Vorauszahlung 2019 und 2020

76.945,74 €

0/0281.6450

Gesetzliche Unfallversicherung

89.541,13 €

Deckung:

Mehreinnahmen bei HHSt. 0/4820.1910 aufgrund höherem Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft

 

 

 

2)    Beschlussempfehlung an den Kreistag:

 

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, eventuell noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 60 Abs. 1 der Landkreisordnung sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Kreistag zu beschließen.

 

Der Kreistag hin seiner Geschäftsordnung Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung vom 07. Mai. 2020 ist gemäß § 48 Abs. 3 der Landrat berechtigt, bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.

 

Alle darüber hinausgehenden Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussdürftig. Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich beim Kreis- und Strategieausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 29 Abs. 3 Nr. 5 in die Zuständigkeit des Kreistages.

 

Im Vollzug des Haushaltes 2020 sind bislang (Stand 03.11.2020) insgesamt 78 Haushaltsüberschreitungen mit insgesamt 1.188.596,35 € angefallen. Davon entfallen 58 bzw. 1.117.646,52 € auf den Verwaltungshaushalt und 12 bzw. 70.949,83 € auf den Vermögenshaushalt. Von den 58 Überschreitungen im Verwaltungshaushalt fallen 50 Bewilligungen mit insgesamt 227.217,52 € in die Zuständigkeit des Landrats. Im Vermögenshaushalt entfallen von den 12 Überschreitungen alle 12 in die Zuständigkeit des Landrats.

 

Allein 31 der 78 Haushaltsüberschreitungen entfallen mit insgesamt 549.192,25 € auf Corona bedingte Ausgaben in den Unterabschnitten 1401 und 1402. Diese Ausgaben wurden bereits im Ferienausschuss am 22.04.2020 genehmigt. Der Verwendungsnachweis über diese Ausgaben mit der Regierung von Oberfranken steht noch aus (Vorlage bis Ende November). Nach Eingang der Zuwendung erfolgt die Abrechnung mit der Stadt Coburg.

 

Eine weitere außerplanmäßige Ausgabe über 249.696,97 € wurde bereits im Zuge des Haushaltszwischenberichts am 16.07.2020 vom Kreistag beschlossen (Abzug des Grundstücksverkaufspreises bei der Altlast in Grub a. Forst von der Gesellschaft für Altlastensanierung in Bayern mbH).

 

Auch die Auszahlung für Corona bedingte Mindereinnahmen bei der VHS Coburg Stadt und Land in Höhe von max. 136.000 € wurden bereits in der Kreistagssitzung vom 14.10.2020 beschlossen.

 

Vom Kreis- und Strategieausschuss beschlossen werden müssen noch folgende außerplanmäßige Ausgaben:

 

Haushaltsstelle 0/0201.6410, Nachzahlung der Umsatzsteuer für die Jahre 2016 – 2018 und Vorauszahlungen für 2019 und 2020 (Betrieb gewerblicher Art für Personal- und Sachmittelüberlassungen an Dritte), über 76.945,74 €

 

Haushaltsstelle 0/0281.6450, hier wurde ein bereits eingegebener Ansatz für die gesetzliche Unfallversicherung über 89.541,13 €, aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen, im endgültigen Haushalt wieder gestrichen und nur mit 0 € weitergeführt.

 

Deckungsvorschlag für beide Haushaltsstellen sind die Mehreinnahmen bei den Kosten der Unterkunft, 0/4820.1910, von derzeit 355.000 €, geschätzte Mehreinnahmen bis zum Jahresende von rd. 550.000 € (Erhöhung des Bundesanteils um 25 v. H.).

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen werden voraussichtlich bei Jahresende 2020 keine weiteren beschlussbedürftigen Haushaltsüberschreitungen mehr anfallen. Eine Information hierüber erfolgt in der nächsten Kreistagssitzung. Dennoch sollte der Landrat vorsorglich ermächtigt und beauftragt werden, eventuell doch noch anfallende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.