Beschluss: einstimmig

Beschlussempfehlung:

Die Förderung eines Integrationslotsen soll beim Bayerischen Staatministerium des Inneren, für Sport und Integration nach der neu gefassten Beratungs- und Integrationsrichtlinie für die Jahre 2021, 2022 und 2023 beantragt werden.

Die hierfür notwendige Stelle in der Egr. 9 TVöD wird für den Gesamtförderzeitraum und somit bis zum 31.12.2023 befristet. Der erforderliche Eigenmittelanteil i.H.v. 7.500 Euro ist analog des Förderzeitraums kalenderjährlich im Haushalt einzuplanen.

 

 


Sachverhalt:

Mit der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) des bayer. Staatsministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die zum 01.01.2018 in Kraft trat, war beabsichtigt, die bis dahin vorhandenen Strukturen im Integrationsbereich zusammenzuführen und aufeinander abzustimmen. Ein Kernelement der Richtlinie war die Implementierung der flächendeckenden Förderung von Integrationslotsen auf kommunaler Ebene, deren Ziel es sein sollte die regionalen Akteure zu vernetzen, die in der Integration tätigen Ehrenamtlichen zu unterstützen und verlässliche Bedingungen für ehrenamtliches Engagement zu schaffen.

 

Der Kreis- und Strategieausschusses des Landkreises Coburg beschloss am 09.11.2017 die Förderung zu beantragen, eine Stelle in der Egr. 9 TVöD hierfür befristet auf den Förderzeitraum und somit bis zum 31.12.2020 zu schaffen und den erforderlichen Eigenmittelanteil seitens des Landkreises bereitzustellen. Die Integrationslotsin ist seither im Landkreis Coburg tätig und hat auch dem Kreistag über die verschiedenen Aktivitäten berichtet, die als Kernelement im Landkreis Coburg vor allem zum Ziel hatten einen einheitlichen Ansprechpartner rund um das Thema Flucht und Integration in der Verwaltung zu etablieren, der gleichzeitig auch die „Lotsen- und Kümmererfunktion“ übernimmt.

 

Die Geltungsdauer der ersten Förderrichtlinie läuft nun zum 31.12.2020 aus. Das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration sieht jedoch nach wie vor die Notwendigkeit, das System der Integrationslotsen flächendeckend aufrecht zu erhalten und hat demzufolge in der ab 01.01.2021 gültigen Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) die Förderung der Integrationslotsen fest und auch weiterhin auf dem bisherigen Niveau verankert:

 

Art und Umfang der Förderung:

-          Für alle Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns

-          Ab 01.01.2021 (damit direkte Folgeförderung) bis 31.12.2023

-          Förderquote 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben; jedoch maximal 60.000 Euro pro Jahr und Zuwendungsempfänger

-          Einzubringende Eigenmittel betragen 20%, wovon 10% monetär erbracht werden müssen (ca. 7.500 Euro). Weitere 10% können (wie bisher) über Gemeinkosten eingebracht werden.

-          Grundsätzlich gefördert werden Personal- und Sachkosten

-          Personalkosten werden maximal bis zur Egr.10 TVL erstattet (Lkr Co: Egr.9c TVöD).

Die Schaffung der Lotsenfunktion im Landkreis Coburg hat sich unter mehreren Aspekten bewährt:

-          Einzelfälle werden kompetent und aus einer Hand abgearbeitet; es gibt einen einheitlichen Ansprechpartner, der sich um alle Belange kümmert

-          Die ehrenamtlichen Integrationskreise vor Ort haben einen Ansprechpartner (Unterstützung bei konkreten Projektideen und der Beantragung von Zuschüssen bzw. Fördermitteln)

-          Die ehrenamtlichen Hausaufgabenhilfen erhalten Fahrtkostenerstattung (Zusatzleistung des Freistaates, Abwicklung über die Integrationslotsen)

-          Umfangreiches Lehr-, Lern- und Informationsmaterial kann über die Integrationslotsen abgerufen und abgerechnet werden (z.B. zur Mieterqualifizierung).

-          Zusammenarbeit mit dem politischen Integrationsbeauftragten.

Deswegen wird empfohlen, auch zukünftig die Förderung in Anspruch zu nehmen.