Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Um die Administration und Wartung der im Schulnetz des Arnold-Gymnasiums in Neustadt bei Coburg eingesetzten Arbeitsplatzumgebungen sicherzustellen, ist wegen der Umstellung von Windows 7 auf Windows 10 der Einsatz eines neuen LogoDidakt Servers erforderlich. Die technischen Voraussetzungen des Servers setzen das Vorhandensein des Unified Extensible Firmware Interface (UEFI) bei den Arbeitsplatz PCs voraus. Dieser Umstand wurde erst mit der diesjährigen Markteinführung des neuen LogoDidakt Servers bekannt. 

 

Die am Arnold-Gymnasium eingesetzten, im Durchschnitt 6 Jahre alten PCs, erfüllen diese technischen Voraussetzungen nicht. Um über eine weiterhin funktionsfähige und im Schulalltag leicht zu wartende Arbeitsplatzumgebung verfügen zu können, ist der Austausch / die Beschaffung von mindestens 110 Arbeitsplatz PCs erforderlich.

 

Darüber hinaus sieht die Schule die im Zuge der bevorstehenden Sanierungsarbeiten Bedarf für 83 weitere PCs für die Aufrüstung der IT-Räume. Die Beschaffung dieser Geräte fällt zeitlich mit dem Abschluss der bevorstehenden Sanierungsarbeiten zusammen und wird erst in späteren Haushaltsjahren finanzwirksam. Zusammen mit dem Austausch der vorhandenen alten Arbeitsplatz PC ergibt sich somit ein Gesamtbedarf von 193 PCs.

 

Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Beschaffung von 110 PCs für das Arnold-Gymnasium in Neustadt b. Coburg. Die Kosten hierfür belaufen sich auf voraussichtlich 110.000 €. Vom zusätzlichen, über die Finanzplanung bis 2023 hinausgehenden, Bedarf an weiteren 83 PCs nimmt der Kreistag Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Für das Arnold Gymnasium (AG) in Neustadt soll im laufenden Haushaltsjahr ein neuer LogoDidakt (LD) Server (Hardware und Software) beschafft und eingerichtet werden. Mittel dafür wurden für den Haushalt 2020 eingeplant und vorgesehen.

 

Der LD Server dient u. a. der Administration, Verwaltung, Wartung und Pflege der im Schulnetz eingesetzten PCs. Der neue Server ist erforderlich, weil mit dem noch in Betrieb befindlichen Vorgängermodell keine Windows 10 (W10) Rechner unterstützt werden. Abhängig vom Zeitpunkt der Anschaffung werden am AG Rechner mit Windows 7 (W7) und Rechner mit W10 eingesetzt. Microsoft hat den Support von W7 zum 14.01.2020 eingestellt.

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsmittelanforderung befand sich das neue Release des LD Servers noch im Beta-Stadium. Es waren daher noch keine abschließenden technischen Details bekannt und wurde davon ausgegangen, dass die alten mit W7 ausgestatteten PCs per Betriebssystem-Update auf W10 hochgerüstet werden können.

 

Mit Bekanntwerden der technischen Voraussetzungen für den Einsatz des neuen LD Servers hat sich herausgestellt, dass die verwalteten PCs als technische Voraussetzung über das Unified Extensible Firmware Interface (UEFI) verfügen müssen, und darüber hinaus NVMe Festplatten in den Arbeitsplatzrechnern aus Performancegründen dringend empfohlen werden.

 

Die im Durchschnitt 6 Jahre alten PCs im AG erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

 

Für den Zeitraum 2021 bis 2023 war im Investitionsplan der sukzessive Austausch von 110 Arbeitsplatzrechnern im AG vorgesehen. Die dafür erforderlichen Finanzmittel sind Bestandteil des vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport in seiner Sitzung vom 22.10.2019 für die Schulen bis 2023 vorgesehenen Investitionsvolumens von 1.36 Mio. €

 

Aufgrund neuer Anforderungen des AG hinsichtlich der Ausstattung der Computerräume im Zuge der anstehenden Sanierungsarbeiten zeichnet sich über diese 110 vorhandenen PCs hinaus ein Mehrbedarf an Arbeitsplatzrechnern ab. Insgesamt werden am AG 193 PCs benötigt, somit findet die Neubeschaffung / der Austausch von 83 PCs im Investitionsplan bis 2023 keine Berücksichtigung.

Aufgrund der Gerätemehrung favorisiert die Schule den Einsatz kompakter und platzsparender „all in one“ PCs, um einen Platzgewinn an den Arbeitsplätzen zu generieren.

 

Die Kosten für einen solchen PC sind mit Betriebssystem und Software mit rund 1.000€ zu veranschlagen. Der Gerätepreis liegt damit ca. 250€ überhalb des für den Austausch der vorgenannten 110 vorhandenen PCs ursprünglich eingeplanten Ansatzes.

 

Somit ergibt sich folgende Gegenüberstellung:

 

110 für den Austausch bis 2023 ursprünglich eingeplante PCs á 750€                      82.500 €

(Kosten im o. g. Investitionsvolumen von 1.36 Mio. € berücksichtigt)

 

193 nach neuesten Erkenntnissen benötigte PCs á 1.000€                                      193.000 €

 

Kostenmehrung und nicht über die Investitionsplanung bis 2023 gedeckt      110.500 €

 

Die Kosten für die Beschaffung der PCs sind im Rahmen der dBIR Förderkulisse mit bis zu 90% förderfähig. Der dem Landkreis zustehende maximale Förderbetrag beträgt dabei 863.515 €

 

Im Haushalt 2020 wurden für IT-Anschaffungen für das AG in den Bereichen Schulnetz und Verwaltungsnetz insgesamt 65.000€ veranschlagt. Auf das Schulnetz entfallen davon rund 35.300 €. Die o. g. Ausgaben sind dem Bereich des Schulnetzes zuzuordnen. Bislang stehen die eingeplanten Mittel noch in vollem Umfang zur Verfügung. Für die geplante Beschaffung des LD Servers sind davon rund 11.000€ einzuplanen.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden:

 

  1. Die am AG eingesetzten Arbeitsplatzrechner mit W7 Betriebssystem müssen auf W10 angehoben werden, da W7 nicht mehr von Microsoft unterstützt wird und somit keine Sicherheits- und Funktionsupdates mehr verfügbar sind.
  2. Am AG wird ein neuer LD Server benötigt, um die Administration der Windows 10 Arbeitsplatzrechner zu gewährleisten. Die Finanzmittel hierfür sind im Haushalt 2020 eingeplant und verfügbar.
  3. Der neue LD Server unterstützt die vorhandenen, im Durchschnitt 6 Jahre alten PCs im AG wegen fehlender technischer Voraussetzungen nicht mehr.
  4. Der Austausch der alten PCs war ab 2021, jedoch in geringerer Stückzahl und preiswerterer technischer Ausstattung vorgesehen, im laufenden Haushaltsjahr sind für den Austausch keine Mittel vorgesehen.
  5. Die Mehrkosten für den Austausch der vorhanden PCs und die Beschaffung weiterer PCs belaufen sich auf rund 110.500€
  6. Die Ausgaben für die PCs sind im Rahmen der dBIR Förderrichtlinie bis zu 90% förderfähig