Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Volkshochschule Coburg Stadt und Land gGmbH ist im Haushaltsjahr 2020 für Corona bedingte Mindereinnahmen ein Defizitausgleich in Höhe von 136.000 € zu gewähren. Die Auszahlung erfolgt zunächst mit 100.000 € sofort und mit 36.000 € Mitte Dezember 2020, nach Vorlage einer weiteren Hochrechnung.

 


Sachverhalt:

 

An der Volkshochschule Stadt und Land gGmbH sind die Stadt Coburg und der Landkreis Coburg mit einem Geschäftsanteil von je 612.500 € am Stammkapital von 1.225.000 € und damit mit einem Anteil von jeweils 50 % beteiligt.

 

Seit dem 16. März 2020 ist die Volkshochschule aufgrund der Corona-Pandemie von ihrer wichtigsten Einnahmequelle, den Teilnehmerbeiträgen, so gut wie abgeschnitten. Im Gegensatz zu anderen Kultureinrichtungen ist die VHS zu 2/3 teilnehmerfinanziert.

 

Im Jahr 2019 konnten an Teilnehmerbeiträgen rund 880.000 € eingenommen werden, die voraussichtlich in 2020 auf rund 280.000 € sinken werden. Mit den Einsparungen im Jahr 2020 von rund 60.000 € ergibt sich zum derzeitigen Zeitpunkt ein voraussichtliches Defizit in 2020 von rund 540.000 €. Durch die vollständige Rücklagenentnahme von rund 168.000 € und durch rund 100.000 € aus dem Rettungsschirm des Freistaates Bayern ergibt sich ein voraussichtliches Defizit bei den Teilnehmerbeiträgen von 272.000 €, welches je zur Hälfte (136.000 €) von Stadt und Landkreis getragen werden sollen.

 

Als Begründung hierfür werden vom Geschäftsführer, Herrn Rainer Maier, folgende Gesichtspunkte aufgeführt:

 

Ein „Zurückfahren“ der Aktivitäten, gegebenenfalls verbunden mit Personalfreistellungen oder (Teil-)Schließungen von Außenstellen oder einer Einschränkung des Angebotes über die ohnehin notwendigen Corona-Beschränkungen hinaus, würde die Volkshochschule Coburg Stadt und Land massiv zurückwerfen, im Extremfall sogar die Zerschlagung des bisher erfolgreichen Betriebsmodelles nach sich ziehen.

Im besten Fall entstünden nach dem Ende des „zurückgefahrenen“ Modus erhebliche Kosten für den Neuaufbau, Neukundenakquise, Raumsuche, Dozentensuche, Personalsuche, etc., die dann zum Problem einer wohl nur noch in Teilbereichen funktionierenden Einrichtung hinzukämen. Ein wirtschaftlicher Niedergang, verbunden mit einem Neustart in besseren Zeiten, wäre für die Gesellschafter, wie für die Einrichtung selbst mit hoher Sicherheit die nachteiligste und kostenintensivste Situation überhaupt.

 

Für den Bestand der Volkshochschule und deren Weiterentwicklung ist der Erhalt des Grundkonstruktes in Form einer gGmbH ein ganz wesentlicher Faktor. Es wurde in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, dass diese Organisationsform in Zeiten eines normalen wirtschaftlichen Umfeldes zielführend funktioniert und wesentliche wirtschaftliche, wie verwaltungstechnische Vorteile, im Vergleich zu einer kommunal angegliederten Institution
mit sich bringt.

 

Die Sicherstellung dieser Gesellschaftsform, der, wenn auch eingeschränkte Erhalt der Weiterentwicklungsfähigkeit der Einrichtung und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kann derzeit nur durch die Zuwendung zusätzlicher, obenstehend angeführter Finanzmittel erreicht wird.

 

In der nicht vorhersehbar entstandenen gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Krise aufgrund der Covid19-Pandemie ist es zwingend notwendig, das „Unternehmen VHS“ zu stützen.

 

Namens der Mitarbeiter, Dozenten und der Nutzer unserer Bildungseinrichtung bitte ich daher um die zeitnahe zur Verfügung-Stellung der benannten Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2020, sowie die Einplanung eines entsprechenden Defizit-Deckungsbeitrages für das Haushaltsjahr 2021“.

 

Als Deckungsoption könnte eine Veräußerung der erst im Jahr 2019 für 680.000 € erworbenen Immobilie Löwenstraße 12 diskutiert werden. Allerdings dürfte sich ein Verkauf in der derzeitigen Krisenlage schwierig und wohl auch eher finanziell negativ darstellen. Außerdem wären die Entwicklungsplanungen mit dem Gebäude und eine Entzerrung der herrschenden Raumproblematik nicht mehr umsetzbar.

 

Es ist vorgesehen, von dem zu erwartenden Defizit zunächst 100.000 € sofort und den Rest Mitte Dezember 2020, nach Vorlage einer weiteren Hochrechnung, anzuweisen, um „Überzahlungen“ möglichst zu vermeiden. Evtl. Überzahlungen im Jahr 2020 sind nach festgestelltem Jahresabschluss für das Jahr 2020 im Jahr 2021 entsprechend zu verrechnen. Dies wurde bei einem Gespräch mit der VHS und den Kämmereien von Stadt und Landkreis am 21.09.2020 vorbesprochen.

 

Für das Jahr 2021 rechnet die VHS ebenfalls mit einem Defizit im sechsstelligen Bereich, da die Corona-Beschränkungen voraussichtlich mindestens die erste Jahreshälfte 2021 weiterbestehen dürften. Hier bleibt die Entwicklung abzuwarten, insbesondere auch eigenständige Möglichkeiten der Defizitreduzierung.

 

 


Aus der Beratung:

 

Kreisrat Frank Rebhan beantragt auf den Sachvortrag zu verzichte. Das Gremium ist einverstanden.