Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

  1. Um einen zügigen Ausbau der Schulnetze insbesondere im Hinblick auf den Distanzunterricht zu forcieren, wird die Verwaltung beauftragt, die Beschaffung der Lizenzen für ein Konferenzsystem für Schulen, die erforderlichen Firewalls und Switche anzustoßen und die Ausschreibungsverfahren zu beauftragen. Der Landrat wird ermächtigt, die Aufträge hierfür zu unterzeichnen. Die Kosten werden grundsätzlich als zusätzliche Kosten anerkannt. Im HH-Jahr 2020 sind sie durch Rückstellungen von Beschaffungen im IT-Bereich der Schulen abzufangen.

 

  1. Für die Schulleitungen und die Konrektoren der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg werden dienstliche Notebooks zur Verfügung gestellt. Die Mehrkosten hierfür werden im Haushaltsjahr 2020 durch Minderausgaben im Bereich der Beschaffungen innerhalb der Schulnetze gedeckt.

 

  1. Im Jahr 2020 werden verschiedene IT-Beschaffungen für die Schulen nicht getätigt, die als notwendig anerkannt wurden. Die hierfür benötigten Finanzmittel in Höhe von rund 109.000 € werden zusätzlich zu den im HHJahr 2021 für IT-Beschaffungen für Schulen vorgesehenen Mittel in den Haushalt 2021 aufgenommen. Die Entscheidung hierzu steht unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der Haushaltsberatungen 2021.

 

  1. Der Produktkatalog zur Ausstattung der Schulnetze ist von Seiten der IT-Abteilung weiter fortzuschreiben. Ausgaben in den Schulnetzen, die über die mit der Förderrichtlinie dBiR und dem Aufstockungsbetrag, der bereits vom Kreistag genehmigt wurde (insg. rund 1,36 Mio € bis 2024) hinaus erforderlich erscheinen, sind mit der IT-Arbeitsgruppe des Kreistages abzustimmen und vom Kreis- und Strategieausschuss vorab zu genehmigen.

In der Zeit des Budgets eingeworbene Spenden der Schulen inkl. des zugesagten Aufstockungsbetrages stehen den Schulen für IT-Beschaffungen zusätzlich zur Verfügung.

 

 


Sachverhalt:

 

Digitaler Unterricht hat spätestens während der Zeit der Schulschließungen ein besonderes Gewicht bekommen. Sowohl die Bundesregierung als auch die bayerische Staatsregierung unterstützen mit verschiedenen Förderprogrammen sowohl Ausbau der digitalen Netze an den Schulen als auch die Beschaffung von Hardware.

 

Ausgangslage

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 07.11.2019 die Fördersumme aus dem Förderprogramm dBIR in Höhe von 863.515 € auf insgesamt 1,36 Mio. Euro im Zeitraum von 2020 – 2024 aufgestockt. Mit diesen Geldern sollte neben dem WLAN-Ausbau der Schulen vor allem in neue Technik bei Ersatzbeschaffungen investiert werden.

 

Wie bereits in der vergangenen Wahlperiode hat der Kreistag eine IT-Arbeitsgruppe installiert, die sich intensiv mit den Themen rund um die Digitalisierung der Schulen beschäftigt.

 

Die Richtlinie des Landkreises zur IT-Ausstattung seiner Schulen, die – in Verbindung mit einem eigens dazu aufgestellten und fortgeschriebenen Produktkatalog - einer Homogenisierung der Schulnetze dienen sollte, läuft Ende des Jahres 2020 aus. Sie bildete die Grundlage für ein Budget, das die Schulen durch Spenden aufstocken konnten. Die Homogenisierung der Schulnetze ist weitestgehend erfolgt. In nahezu allen Klassen- und Fachräumen steht IT-Ausstattung für den Unterricht zur Verfügung. Der Produktkatalog hat sich bewährt.

 

Mit der Fertigstellung der Breitbandanschlüsse für die Staatliche Realschule Neustadt b. Cbg. und die beiden Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege ist im Herbst 2020 zu rechnen. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises an eine Breitbandversorgung angeschlossen.

 

Der Aufbau der WLAN-Netze für die Staatliche Realschule Neustadt b. Cbg. und die beiden Berufsfachschulen steht kurz vor der Vergabe. Die Planungen für das WLAN-Netz am Staatlichen Arnold-Gymnasium Neustadt b. Cbg. sind im Gange, die Vergabe für den Aufbau wird im Zuge der Sanierung der Schule erfolgen. Die Messungen des Planungsbüros in der Staatlichen Realschule Coburg II sind für Frühjahr 2021 vorgesehen. Im Zuge des Aufbaus der WLAN-Netze werden auch Investitionen in Bereich der aktiven Netzwerkkomponenten (Switches) erforderlich.


 

Weitere Beschaffungen zum digitalen Unterricht

Im Zusammenhang mit den Erfahrungen der Schulen, die während der Phase des Homeschooling gemacht wurden, werden verschiedene Beschaffungen empfohlen, die bisher im Haushalt 2020 und auch in der Gesamtsumme von 1,36 Mio. € nicht vorgesehen waren.

 

MS-Office 365 für Unterricht im Homeschooling

Der Freistaat Bayern empfiehlt den Schulen die Nutzung von MS-Office 365 mit MS Teams (Mietsoftware – „Software as a Service“) und stellt ihnen auf Wunsch bis Ende des Jahres 2020 Lizenzen aus dem für Bildungseinrichtungen kostenfreien Education-Plan-Modell A1 für den Einsatz im Homeschooling zur Verfügung.

 

Nicht alle Schulen nutzen derzeit dieses System. Die „Education-Plan“-Modelle (Lizenzmodelle) A1 und A3 unterscheiden sich u. a. darin, dass A1 ausschließlich online genutzt werden kann, während A3 die lokale Installation der Office 365 Produkte ermöglicht und somit auch ohne Internetverbindung in Teilen genutzt werden kann. Die Schulleiter halten den Einsatz der Version A1 für problematisch, da eine stabile Internetverbindung nicht in allen Schülerhaushalten gegeben ist. Aus ihrer Sicht bietet die Version MS-Office 365 A3 bietet aus Sicht der Schulen große Vorteile im Homeschooling. Daher sollte dieser Lizenzplan für die Schulen ausgeschrieben werden. Für die Inbetriebnahme des Produkts MS-Office 365 werden aufwändige Ersteinrichtungsarbeiten erforderlich. Die Schulen müssen für sämtliche Schuler*innen und Lehrkräfte personalisierte Benutzerkonten anlegen und darüber hinaus virtuelle Arbeitsräume einrichten. Eine Migration dieser Konten von Lizenzmodell A1 nach A3 ist nicht möglich. Bei Wechsel des Lizenzmodells muss eine Neuanlage erfolgen. Um eine personal- und zeitaufwändige Mehrfacheingabe der Kontodaten zu vermeiden, sollte der Einstieg nicht im kostenfreien Lizenzmodell A1, sondern im Lizenzmodell A3 erfolgen. Die MS-Office 365 Lizenzen sollten möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

 

Leihgeräte für Schüler*innen

Das Ausschreibungsverfahren für rund 210 vollgeförderte Leihgeräte für Schüler*innen läuft. Der Freistaat Bayern hat ein weiteres Förderprogramm hierzu angekündigt.

 

Unter Mitwirkung der Staatlichen Schulen wurde mit Blick auf Eignung für den Unterricht und Einfachheit bei der Gerätewartung beschlossen, iPads zu beschaffen. Für roll-out, Verwaltung und Wartung der Geräte ist es darüber hinaus erforderlich, Lizenzen für ein Mobile-Device-Management (MDM) – System zu beschaffen

 

Dienstliche Geräte für Schulleitungen und VPN Zugriffsmöglichkeiten auf die Verwaltungsnetze der Schulen

Die Schulleitungen benötigen die Möglichkeit, mobil auf die Verwaltungsnetze ihrer Schulen zugreifen zu können. Der MiB ist mit der Bitte an die Sachaufwandsträger herangetreten, dies zu ermöglichen. Hierfür ist es notwendig, sowohl in die Servertechnik (Terminalserver), als auch in die Sicherheitstechnik (Firewall) der Schulen zu investieren. Um Datensicherheit zu gewährleisten ist es zudem erforderlich, dass Schulleitungen mit dienstlichen PCs ausgestattet werden und nicht mit Privatgeräten auf die Verwaltungsnetze zugreifen. In den Ergebnissen des Schul-Digitalisierungsgipfels ist ein neues Förderprogramm zur Ausstattung von Lehrkräften mit dienstlichen PCs erwähnt. Noch gibt es hierzu lediglich eine Absichtserklärung. Die IT-Arbeitsgruppe empfiehlt daher, den Schulleitungen dienstliche Notebooks zur Verfügung zu stellen.


 

Mehrkosten

Alle Investitionen wurden mit der IT-Arbeitsgruppe abgestimmt. Die Mehrkosten hierfür im Haushaltsjahr 2020 belaufen sich auf rund 109.000 €. Sie sind der beiliegenden Aufstellung zu entnehmen.

 

Geprüft wurde, in wieweit sich die Mehrausgaben durch Minderausgaben in den im Haushalt eingeplanten Beschaffungen ausgleichen lassen. Betrachtet wurde, welche der bisher im Haushaltsjahr 2020 eingeplanten Beschaffungen realisierbar sind im Hinblick auf Ausschreibung und personelle Ressourcen zur Installation der Geräte an den Schulen. Dabei zeigte sich, dass Ausgaben in Höhe von rund 100.000 € aus den IT-Haushalten der Schulen im Jahr 2020 nicht sinnvoll umzusetzen sind. Zusätzlich werden nicht alle der im Homeschooling bedingten Mehrkosten im Jahr 2020 anfallen, da nicht an allen Schulen WLAN im Jahr 2020 umgesetzt werden wird. Somit entfallen für diese Schulen die Firewall und die PoE-Switche im Jahr 2020.

 

Auch wenn im Haushaltsjahr 2020 die Mehrausgaben gedeckt werden können – der Mehrbedarf über rund 109.000 € entsteht insgesamt dennoch. Die Mittel für die in 2020 nicht umgesetzten IT-Beschaffungen, mit denen jetzt die Mehrausgaben gedeckt werden, sollten im kommenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden.

 

Produktkatalog und IT-Budget für Schulen

Nachdem das Ziel der Richtlinie des Landkreises Coburg zur IT-Ausstattung der Schulen – die Homogenisierung der Schulnetze – weitestgehend erreicht wurde, ist der Erlass einer neuen Richtlinie nicht mehr erforderlich. Der Produktkatalog sollte beibehalten werden. Die notwendigen Investitionen an den Schulen, die über die mit der Umsetzung des Förderprogramms dBIR vorgesehenen Maßnahmen hinausgeht, werden mit der IT-Arbeitsgruppe des Kreistages abgestimmt.