Beschluss: zurückverwiesen (Wiederholung)

Beschluss:

 

Die Richtlinie zur Anmietung der Schulsportstätten des Landkreises Coburg wird wie vorgelegt beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Sportstätten der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg werden auch anderen Nutzergruppen zur Verfügung gestellt. Näheres hierzu regelt eine Richtlinie aus dem Jahr 2010. Bisher war man von einer Nutzung ausschließlich für sportliche Zwecke ausgegangen. Im Zuge der Coronapandemie wurden die Sporthallen auch für Sitzungszwecke und Tagungen vermietet. Die Hochschule nutzte die Zweifachhalle der Staatlichen Realschule Coburg II um dort Prüfungen ablegen zu lassen.

 

Die Richtlinie ist entsprechend zu ergänzen. Sie liegt im Entwurf bei.

 


Aus der Beratung:

 

Kreisrat Martin Stingl möchte, dass auch die Entgeltordnung nochmals überdacht und gegebenenfalls überarbeitet werden soll, wenn die Hallen jetzt auch anderen Nutzergruppen zur Verfügung gestellt werden.