Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss:

 

Dem abschnittsweisen Ausbau der Kreisstraße CO 17 zwischen Kleinwalbur und Meeder wird zugestimmt. Der Bauentwurf des ersten Bauabschnittes ist zur Beantragung von Zuwendungen an die Regierung von Oberfranken zu übermitteln.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6517.9507 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2019 bis 2023 ist unter der lfd. Nr. 105 der Ausbau zwischen Kleinwalbur und Meeder mit Gesamtkosten in Höhe von 2.220.000 € vorgesehen. Es wurde im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung mit einer Förderung in Höhe von 1.239.000 € und einem Kostenanteil der Gemeinde Meeder in Höhe von 200.000 € gerechnet.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor, der Bauentwurf der Gesamtmaßnahme ist der Regierung von Oberfranken zur Vorabstimmung übergeben worden. Parallel dazu laufen weiterhin die Grunderwerbsverhandlungen mit den dortigen Eigentümern, welche sich jedoch seit Monaten schwierig gestalten. Aus diesem Grund wurde mit der Regierung zuletzt die Möglichkeit besprochen den Bau der Gesamtmaßnahme in zwei Bauabschnitte aufzuteilen und einen Teilbereich des Ausbaus nachzuholen, insofern sich die betroffenen Grundeigentümer letztendlich zum Verkauf bereiterklären würden.

 

Nach derzeitigem Stand wäre ein Ausbau der ersten 600 m der Strecke mit dem Einmündungsbereich der Gemeindeverbindungsstraße nach Birkenmoor zwischen dem Gut Kleinwalbur und Meeder -vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der Pächter- möglich. Wann der weitere Streckenabschnitt schlussendlich gebaut werden kann bleibt -aufgrund des fehlenden Grunderwerbs- fraglich.

 

Insofern es zu einem abschnittweisen Ausbau kommen sollte, wäre für den ersten Bauabschnitt mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 900.000 € und einer Förderung in Höhe von ca. 500.000 € zu rechnen. Die Kosten für den weiteren Bauabschnitt, welcher nach derzeitigem Stand nicht vor 2024 stattfinden kann, lägen bei ca. 1.320.000 € und einer voraussichtlichen Förderung nach den derzeit gültigen Fördersätzen in Höhe von 739.000 €.