Beschluss:
Der in der Sitzung vorgelegte, von der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach
aufgestellte Bauentwurf für den Neubau der Stützmauer am Brandnershaus wird
nach Maßgabe etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens
zugestimmt. Das Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2021 abzuwickeln.
Die Kosten von rd. 400.000 € (davon ca. 185.000 € zuwendungsfähig)
werden wie folgt finanziert:
112.000 € Zuwendungen nach BayGVFG
28.000 € Zuwendungen
nach BayFAG
260.000 € Eigenmittel
Die Arbeiten sind nach öffentlichen Ausschreibung auf das
wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat
ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden Kosten sind anteilig aus den Haushaltsstellen 6528.9503
(250.000 €) und 6528 9504 (150.000 €) des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Sachverhalt:
Der Neubau der
Stützmauer am Brandnershaus in Untersiemau ist im derzeit gültigen, am 13.02.2020
beschlossenen Investitionsprogramm 2019 bis 2023 des Landkreises Coburg als Nr. 115
mit Kosten in Höhe von 400.000 € aufgeführt.
Gemäß Beschluss des
Bauausschusses in seiner Sitzung am 18.07.2019 wurde die Entwurfsplanung durch
das Büro SRP Schneider & Partner
Ingenieur-Consult GmbH, Kronach im Amt vorgelegt und derzeit wird die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorbereitet. Bisher lag für
angesetzten Kosten in Höhe von 400.000 € folgende Finanzierung zu Grunde:
180.000 €
Zuwendungen nach BayGVFG (ca. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten)
44.000 € Zuwendungen nach FAG (ca.15 % der
zuwendungsfähigen Kosten)
176.000 €
Eigenmittel
Die aktuelle
Kostenermittlung schließt nunmehr mit Gesamtkosten von ca. 250.000 € ab.
Allerdings zeigte sich im Zuge der Entwurfsplanung, dass auf Grund technischer
und eigentumsrechtlicher Zwänge die Sanierung der beiden anschließenden
Stützmauern nur gemeinsam mit dem Neubau am Brandnershaus erfolgen kann. Für
diese Unterhaltungsmaßnahmen sind im Investitionsprogramm 2019 bis 2023 des
Landkreises Coburg als Nr. 116 Kosten in Höhe von 300.000 € aufgeführt. Die
aktuelle Kostenberechnung schließt mit Kosten in Höhe von 150.000 € ab.
Da sich bei beiden
Maßnahmen erhebliche Kostenminderungen abzeichnen, wird vorgeschlagen dem in
der Sitzung vorgestellten Bauentwurf zu zustimmen und diesen nach Einarbeitung
etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens öffentlich
auszuschreiben und den Landrat zur Auftragsvergabe zu ermächtigen.
Bei erheblichen
Änderungen der Kostenberechnung und Überschreitung der Vergabesummen von mehr
als insgesamt 20 % ist eine erneute Zustimmung des Bauausschusses zur
Kostenerhöhung erforderlich.