Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der in der Sitzung vorgelegte, von der SRP Schneider  & Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach aufgestellte Bauentwurf für den Neubau der Stützmauer am Brandnershaus wird nach Maßgabe etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2021 abzuwickeln.

 

Die Kosten von rd. 400.000 € (davon ca. 185.000 € zuwendungsfähig) werden wie folgt finanziert:

 

            112.000 €        Zuwendungen nach BayGVFG

              28.000 €        Zuwendungen nach BayFAG

            260.000 €        Eigenmittel

 

Die Arbeiten sind nach öffentlichen Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind anteilig aus den Haushaltsstellen 6528.9503 (250.000 €) und 6528 9504 (150.000 €) des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Der Neubau der Stützmauer am Brandnershaus in Untersiemau ist im derzeit gültigen, am 13.02.2020 beschlossenen Investitionsprogramm 2019 bis 2023 des Landkreises Coburg als Nr. 115 mit Kosten in Höhe von 400.000 € aufgeführt.

 

Gemäß Beschluss des Bauausschusses in seiner Sitzung am 18.07.2019 wurde die Entwurfsplanung durch das Büro SRP Schneider  & Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach im Amt vorgelegt und derzeit wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorbereitet. Bisher lag für angesetzten Kosten in Höhe von 400.000 € folgende Finanzierung zu Grunde:

 

180.000 € Zuwendungen nach BayGVFG (ca. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten)

  44.000 € Zuwendungen nach FAG (ca.15 % der zuwendungsfähigen Kosten)

176.000 € Eigenmittel

 

Die aktuelle Kostenermittlung schließt nunmehr mit Gesamtkosten von ca. 250.000 € ab. Allerdings zeigte sich im Zuge der Entwurfsplanung, dass auf Grund technischer und eigentumsrechtlicher Zwänge die Sanierung der beiden anschließenden Stützmauern nur gemeinsam mit dem Neubau am Brandnershaus erfolgen kann. Für diese Unterhaltungsmaßnahmen sind im Investitionsprogramm 2019 bis 2023 des Landkreises Coburg als Nr. 116 Kosten in Höhe von 300.000 € aufgeführt. Die aktuelle Kostenberechnung schließt mit Kosten in Höhe von 150.000 € ab.

 

Da sich bei beiden Maßnahmen erhebliche Kostenminderungen abzeichnen, wird vorgeschlagen dem in der Sitzung vorgestellten Bauentwurf zu zustimmen und diesen nach Einarbeitung etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens öffentlich auszuschreiben und den Landrat zur Auftragsvergabe zu ermächtigen.

 

Bei erheblichen Änderungen der Kostenberechnung und Überschreitung der Vergabesummen von mehr als insgesamt 20 % ist eine erneute Zustimmung des Bauausschusses zur Kostenerhöhung erforderlich.