Beschluss:
Die Arbeiten sind nach erfolgter Wertung der
öffentlichen Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur
Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden Kosten sind aus der
Haushaltsstelle 6506.9501 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Sachverhalt:
Dem Beschluss des
Bauausschusses in seiner Sitzung am 17.05.2018 zur Auftragserteilung durch den
Landrat lag bei auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 923.000 €
folgende Finanzierung zu Grunde:
448.000 €
Zuwendungen nach BayGVFG (ca. 70 % der zuwendungsfähigen Kosten)
128.000 €
Zuwendungen nach FAG (ca.20 % der zuwendungsfähigen Kosten)
151.000 €
Kostenanteil Stadt Seßlach
196.000 €
Eigenmittel
Bei einer ersten
Ausschreibung mit Submission am 12.03.2020 wurden drei Angebote abgegeben,
wobei das günstigste 30 % über der Kostenberechnung lag, daraufhin wurde die
Ausschreibung aufgehoben. Nach Überarbeitung der Leistungsbeschreibung und
Änderung der Ausführungsfristen auf 2021 wurden die Bauarbeiten nochmals
öffentlich ausgeschrieben. Bei der Submission am 10.08.2020 wurden fünf
Angebote abgegeben, die in den Angebotssummen nur um 16 % differierten. Das
günstigste Angebot liegt abermals um ca. 23 % über der Kostenberechnung, die
Angebotswertung ist noch nicht abgeschlossen. Durch eine erneute Aufhebung ist
es höchst unwahrscheinlich ein günstigeres Angebot zu erhalten, deshalb sollte
nach Abschluss des Wertungsverfahrens der Zuschlag auf das wirtschaftlichste
Angebot erteilt werden. Die Zustimmung zur Vergabe von der an der Maßnahme beteiligten
Stadt Seßlach und dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer
Gruppe liegt vor.
Durch das
Ausschreibungsergebnis erhöhen sich die auf den Landkreis entfallenen Kosten
auf ca. 965.000 €. Bei dem von der Verwaltung angenommen Rückgang der Förderung
in Höhe von 15 % erhöhen sich die Eigenmittel des Landkreises dann um ca.
169.000 € auf insgesamt 365.000 €.