Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Auf Grundlage des Beschlusses des Bauausschusses vom 17.05.2018 wird die Erhöhung des Eigenanteiles des Landkreises um ca. 169.000 € auf 965.000 € zur Kenntnis genommen.

 

Die Arbeiten sind nach erfolgter Wertung der öffentlichen Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6506.9501 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Dem Beschluss des Bauausschusses in seiner Sitzung am 17.05.2018 zur Auftragserteilung durch den Landrat lag bei auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 923.000 € folgende Finanzierung zu Grunde:

 

448.000 € Zuwendungen nach BayGVFG (ca. 70 % der zuwendungsfähigen Kosten)

128.000 € Zuwendungen nach FAG (ca.20 % der zuwendungsfähigen Kosten)

151.000 € Kostenanteil Stadt Seßlach

196.000 € Eigenmittel

 

Bei einer ersten Ausschreibung mit Submission am 12.03.2020 wurden drei Angebote abgegeben, wobei das günstigste 30 % über der Kostenberechnung lag, daraufhin wurde die Ausschreibung aufgehoben. Nach Überarbeitung der Leistungsbeschreibung und Änderung der Ausführungsfristen auf 2021 wurden die Bauarbeiten nochmals öffentlich ausgeschrieben. Bei der Submission am 10.08.2020 wurden fünf Angebote abgegeben, die in den Angebotssummen nur um 16 % differierten. Das günstigste Angebot liegt abermals um ca. 23 % über der Kostenberechnung, die Angebotswertung ist noch nicht abgeschlossen. Durch eine erneute Aufhebung ist es höchst unwahrscheinlich ein günstigeres Angebot zu erhalten, deshalb sollte nach Abschluss des Wertungsverfahrens der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Zustimmung zur Vergabe von der an der Maßnahme beteiligten Stadt Seßlach und dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe liegt vor.

 

Durch das Ausschreibungsergebnis erhöhen sich die auf den Landkreis entfallenen Kosten auf ca. 965.000 €. Bei dem von der Verwaltung angenommen Rückgang der Förderung in Höhe von 15 % erhöhen sich die Eigenmittel des Landkreises dann um ca. 169.000 € auf insgesamt 365.000 €.