Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

 


Sachverhalt:

 

 

1.    Kreisstraßen;

Deckenbau allgemein

HHSt 1.6500.9501

 

 

Alte Maßnahmen aus dem Jahr 2019

Kreisstraße CO 25 – Deckenbau in der OD Scherneck

Verkehrsmonitoring 2017: 699 Kfz/24h, 35 SV (= 5,01 %)

 

Der Auftrag in Höhe von 212.590,42 € wurde am 22.05.2019 an die Firma Stammberger, Rödental vergeben. Der Baubeginn war für Spätsommer/Herbst 2020 vorgesehen. Auf Wunsch der Gemeinde Untersiemau sollen die Bauarbeiten erst im Jahr 2021 durchgeführt werden. Näheres wurde bereits in den amtlichen Mitteilungen berichtet.

 

 

Neue Maßnahmen im Jahr 2020

Kreisstraße CO 6 – Deckenbau in der OD Rothenberg

VZ 2015: 489 Kfz/24h, 23SV (= 4,70 %)

 

Der Auftrag in Höhe von 212.997,27 € wurde am 13.07.2020 an die Firma Angermüller, Untersiemau vergeben Wegen Vorarbeiten der Stadt Seßlach an Ver- und Entsorgungsleitungen ist der Baubeginn erst im Spätsommer/Herbst 2021 geplant.

 

Kreisstraße CO 10 – Deckenbau in der OD Hassenberg und Wörlsdorf

Verkehrsmonitoring 2019: 1.245 Kfz/24h, 57SV (= 4,58 %)

 

Der Auftrag in Höhe von 349.812,24 € wurde am 23.06.2020 an die Firma Richard Schulz, Buttenheim vergeben. Der Baubeginn war für 14.09.2020 vorgesehen. Auf Wunsch der Gemeinde Sonnefeld und der Baufirma sollen die Bauarbeiten nun im März 2021 durchgeführt werden. Näheres wird in den amtlichen Mitteilungen zur nicht öffentlichen Sitzung berichtet.

 

 

2.    Tiefbaumaßnahmen;

Ergänzungen/Lückenschluss am überörtlichen Radwegenetz

HHSt 1.6500.9502

 

Kreisstraße CO 1  – Neuanlage Radwegeverbindung Maintal – Itzgrund

Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Lichtenfels, den Gemeinden Ebensfeld und Itzgrund

VZ 2015: 1.328 Kfz/24h, 80 SV (= 6,02 %)

 

Der Förderbescheid zum Planentwurf für die Gemeinschaftsmaßnahme der Landkreise Coburg und Lichtenfels mit den Gemeinde Itzgrund und Ebensfeld liegt seit 31.10.2019 vor. Planung und Ausschreibung ist Sache der beiden Kreiskommunen. Der Landkreis Coburg beteiligt sich mit ca. 17.000 € an den Gesamtkosten, da durch diesen Lückenschluss im überörtlichen Radwegenetz der Landkreis Coburg sich die Anlage eines unselbstständigen Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße CO 1 erspart.

 

 

3.         Kreisstraße CO 2 – Umbau Kreuzung mit St 2202 in Weitramsdorf

HHSt 1.6502.9501

VZ 2015: 1.116 Kfz/24h, 54 SV (= 4,84 %)

 

Für die Gemeinschaftsmaßnahme ist derzeit die Grundlagenermittlung durch das Staatliche Bauamt ausgesetzt, da die Gemeinde Weitramsdorf ihre Umbaupläne für das Rathausgelände neu überdenkt.

 

 

4.         Kreisstraße CO 4 – Erneuerung Nerdebrücke in Meeder

HHSt 1.6504.9501

VZ 2015: 2.816 Kfz/24h, 257 SV (= 9,13 %)

 

Der Auftrag in Höhe von 555.065,31 € wurde am 12.05.2020 an die Firma Raab, Ebensfeld vergeben. Baubeginn war der 15.06.2020, die Brücke soll noch im Jahr 2020 hergestellt werden und im Frühjahr 2021 sollen allenfalls noch Restarbeiten anfallen. Näheres wurde bereits in den amtlichen Mitteilungen berichtet.

 

 

5.         Kreisstraße CO 4 – Ausbau der OD Bad Rodach, Richtung Heldritt

HHSt 1.6504.9502

Verkehrsmonitoring 2019: 2.536 Kfz/24h, 52 SV (= 2,05 %)

 

Der Auftrag in Höhe von 1.966.176,01 € wurde am 02.09.2020 an die Firma Hildburghäuser Baugesellschaft, Hildburghausen vergeben. Als Baubeginn ist der 21.09.2020 vorgesehen. Im Jahr 2020 soll der ca. 150 m lange erste Bauabschnitt von der Coburger Straße bis zur Schmückerwiese fertiggestellt werden. Im Frühjahr 2021 werden dann Bauabschnitt 2 und 3 ausgebaut. Näheres wurde bereits in den amtlichen Mitteilungen berichtet.

 

 

6.         Kreisstraße CO 4 – Neubau KVP Wiesenfeld-Süd

HHSt 1.6504.9503

Ast Wiesenfeld VZ 2015: 2.816 Kfz/24h, 257 SV (= 9,13 %)

Ast Weidach Verkehrsmonitoring 2018: 1.335 Kfz/24h, 87 SV (= 6,52 %)

 

Die Gemeinschaftsmaßnahme von Staatlichen Bauamt Bamberg und Landkreis ist im Planfeststellungsbeschluss zur St 2205 vom 12.04.2013 mit enthalten. Demnach hat der Landkreis von der Kreuzungsmaßnahme einen Anteil in Höhe von 16,77 % zu tragen. Die Bauarbeiten sollen in Kürze von der Staatsbauverwaltung ausgeschrieben werden, Baubeginn ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Die zum Ausbau erforderliche Kreuzungsvereinbarung wurde am 15.07.2020 vom Landrat unterzeichnet. Derzeit werden die Unterlagen für den Zuwendungsantrag an die Regierung von Oberfranken zusammengestellt.

 

 

7.         Kreisstraße CO 4 – Erneuerung Brücke über den Hetschbach in Heldritt

HHSt 1.6504.9504

Verkehrsmonitoring 2017: 689 Kfz/24h, 21 SV (= 3,05 %)

 

Die Baumaßnahme ist erst im weiteren Finanzbedarf für 2024ff vorgesehen.

 

 

8.         Kreisstraße CO 4 – Ausbau von Weidach bis zur Stadtgrenze

HHSt 1.6504.9507

Verkehrsmonitoring 2018: 1.335 Kfz/24h, 87 SV (= 6,52 %)

 

Das Büro Koenig + Kühnel, Weidach erstellt derzeit die Entwurfsplanung, der erforderliche Grunderwerb wurde mit der Bayerischen Forstverwaltung bereits vorbesprochen. Das Baugrundgutachten ist in Bearbeitung. Bei Vorliegen des Bauentwurfes ist dieser mit der Stadt Coburg und den Trägern öffentlicher Belange abzustimmen. Danach kann bis spätestens September 2022 die Beantragung von Fördermitteln erfolgen.

 

Wegen der anlaufenden Arbeiten für die Verlegung der Staatsstraße 2205 bei Wiesenfeld ist ein Baubeginn frühestens im Jahr 2023 möglich.

 

 

9.         Kreisstraße CO 4 – Ersatzbepflanzung Allee Ergänzung Ottowind – Meeder

HHSt 1.6504.9509

Verkehrsmonitoring 2017 - Nord: 501 Kfz/24h, 25 SV (= 4,99 %)

VZ 2015 - Süd: 920 Kfz/24h, 31 SV (= 3,37 %)

 

Die Ersatzbepflanzung ist für Herbst 2021 vorgesehen. Vor Ausschreibung werden die Erfahrungen mit der in 2019 durchgeführten Bepflanzung in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt.

 

 

10.       Kreisstraße CO 6 – Ausbau in der OD Heilgersdorf von Kirche bis zur Brücke über den Bischwinder Graben

HHSt 1.6506.9501

VZ 2015: 703 Kfz/24h, 37 SV (= 5,26 %)

 

Die erste Ausschreibung wurde aufgehoben und ein zweites Mal öffentlich ausgeschrieben. Die Submission war am 10.08.2020, wegen des noch laufenden Wertungsverfahrens können keine weiteren Angaben gemacht werden. Wegen der sich abzeichnenden Erhöhung der Baukosten wird auf TOP 8 der öffentlichen Sitzung verwiesen.

 

 

11.       Kreisstraße CO 6 – Ausbau in der OD Heilgersdorf von Kirche in Richtung Rothenberg

HhSt 1.6506.9502

VZ 2015: 489 Kfz/24h, 23 SV (= 4,70 %)

 

Derzeit werden die Grundlagen zur Planung der Maßnahme durch das beauftragte Büro Koenig + Kühnel, Weidach ermittelt. Die Verwirklichung kann auf Grund der regen Straßenbautätigkeit in und um Seßlach frühestens im Jahr 2023 erfolgen. Mit der Stadt Seßlach sind die im Vorfeld erforderlichen Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen abzustimmen.

 

 

12.       Kreisstraße CO 9 – Ersatzneubau der Alsterbrücke mit Flutdurchlass in Heilgersdorf

HHSt 1.6509.9503

Verkehrsmonitoring 2018: 545 Kfz/24h, 24 SV (= 4,40 %)

 

Das Büro Hofmann, Lichtenfels ist noch mit der Entwurfsplanung beschäftigt. Für die Maßnahme ist nur begrenzt Grunderwerb erforderlich, meist handelt es dabei um Flächen in öffentlicher Hand. Das bestehende Trafohäuschen der Bayernwerk Netz GmbH muss abgebrochen werden. Bei Vorliegen des Bauentwurfes ist dieser mit der Stadt Seßlach und den Trägern öffentlicher Belange abzustimmen. Die Beantragung von Fördermitteln soll in 2021 erfolgen.

Wegen der regen Straßenbautätigkeit in und um Seßlach kann die Maßnahme erst im Jahr 2022 ausgeführt werden, Vorarbeiten sollen bereits im Herbst 2021 erfolgen.

 

 

13.       Kreisstraße CO 11 – Erneuerung Siemenskreisel

HHSt 1.6511.9501

Ast Kleingarnstadt Verkehrsmonitoring 2019: 3.395 Kfz/24h, 280 SV (= 8,25 %)

Ast Neustadt VZ 2015: 5.984 Kfz/24h, 455 SV (= 7,60 %)

 

Die Gemeinschaftsmaßnahme mit der Bundesrepublik Deutschland ist abgeschlossen, die Abrechnung des Staatlichen Bauamtes Bamberg wurde noch nicht vorgelegt. Der Verwendungsnachweis wird im Jahr 2021 erstellt werden.

 

 

14.       Kreisstraße CO 11 – Umgehung Kleingarnstadt

HHSt 1.6511.9502

Verkehrsmonitoring 2019: 3.789 Kfz/24h, 316 SV (= 8,34 %)

 

Mit Verkehrsfreigabe der CO 13 bei Ebersdorf ist Kleingarnstadt auf der vielbefahrenen Verkehrsachse BAB-Anschlussstelle Ebersdorf bei Coburg – Neustadt bei Coburg die einzig verbliebene Ortsdurchfahrt.

Die Baumaßnahme ist erst im weiteren Finanzbedarf für 2024ff vorgesehen, erste Mittel für die Planung im Jahr 2023 im Investitionsprogramm eingestellt.

 

 

15.       Kreisstraße CO 11 – Ausbau am Stiefvater

HHSt 1.6511.9504

Verkehrsmonitoring 2019: 3.395 Kfz/24h, 280 SV (= 8,25 %)

 

Der bereits geplante Ausbau mit Kriechspur und Regelradien ist wegen Kosten und Grunderwerbsproblemen fallen gelassen worden. Der Zustand der Kreisstraße wird zunehmend schlechter, so dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die Vorbereitungen für die Vergabe einer Studie an ein Planungsbüro zum bestandsorientierten Ausbau sind noch nicht abgeschlossen.

 

Sollte nach Vorlage dieser Studie eine Förderung von der Regierung abgelehnt werden, ist mit einer Deckenbaumaßnahme 2022 die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs am Stiefvater zu erhöhen. Notdürftige Unterhaltungsmaßnahmen erhalten derzeit nur die Mindestanforderungen an die Verkehrssicherheit.

 

 

16.       Kreisstraße CO 11 – Umbau Hummelkreuzung Sonnefeld

HHSt 1.6511.9505

 

 

Ast Lichtenfels Verkehrsmonitoring 2019: 3.019 Kfz/24h, 195 SV (= 6,46 %)

Ast Kleingarnstadt Verkehrsmonitoring 2019: 3.168 Kfz/24h, 139 SV (= 4,39 %)

 

Zur Abstimmung der Gemeinschaftsmaßnahme von Bund, Landkreis und Gemeinde hinsichtlich Fördermöglichkeiten bei der Regierung ist eine grobe Vorplanung erforderlich, die Vorbereitungen für die Vergabe an ein Planungsbüro sind noch nicht abgeschlossen.

 

 

17.       Kreisstraße CO 12 – Neuanlage Geh- und Radweg Schafhof – Wohlbach

HHSt 1.6512.9503

Verkehrsmonitoring 2017: 1.869 Kfz/24h, SV 42 (= 2,25 %), 106 Radler/24h

 

Der Bauentwurf wurde gemeinsam mit den Zuwendungsunterlagen im Februar 2020 an die Regierung gegeben, der Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Dieser ist erst nach Meldung des erfolgreichen Grunderwerbs zu erwarten, welcher noch nicht abgeschlossen ist. Der Bau kann deshalb frühestens im Jahr 2021 erfolgen.

 

 

18.       Kreisstraße CO 13 – Umgehung Ebersdorf – BW 0-3, Unterführung in der

Garnstadter Straße

HHSt 1.6513.9501

 VZ 2015: 5.363 Kfz/24h, 607 SV (= 11,32 %)

Prognose CO 13 neu: 7.800 Kfz/24h

 

Die Straßenbaumaßnahme ist bis auf die Bepflanzung der Umgehung abgeschlossen. Derzeit werden Angebote für die Anpassung der bahntechnischen Anlagen im Bahnhofsbereich eingeholt, die Umsetzung wird erst in 2021 erfolgen. Im Bereich des Bahnbegleitweges von der Garnstadter Straße in Richtung Zeickhorn laufen die Bauarbeiten zur Erstellung der Kanäle und des Rückhalteteiches für die Firma Schumacher. Nach Abschluss der Arbeiten im Jahr 2021 wird der Bahnbegleitweg endgültig hergestellt. Die Abstufung der CO 13 alt zur Ortsstraße ist noch mit der Gemeinde Ebersdorf bei Coburg zu regeln und kann frühestens zum 01.01.2022 vollzogen werden.

 

 

19.       Kreisstraße CO 13 – Änderung der Kreuzung A73 / B303 / CO13

HHSt 1.6513.9502

Die Gemeinschaftsmaßnahme ist fertiggestellt. Die Vermessung wurde beantragt. Wenn diese erfolgt und der Grunderwerb abgeschlossen ist, kann die Schlussrechnung der Maßnahme durch die Autobahndirektion erfolgen. Derzeit werden die Grundlagen für den Verwendungsnachweis geschaffen.

 

 

20.       Kreisstraße CO 13alt – Abstufung zur Gemeindestraße in Ebersdorf

HHSt 1.6513.9503

     VZ 2015: 5.363 Kfz/24h, 607 SV (= 11,32 %)

 

Die Abstufungsverhandlungen mit der Gemeinde Ebersdorf sind aufgenommen worden. Gemeinsam ist der Unterhaltsrückstand an der Kreisstraße zu ermitteln und dieser entweder durch bauliche Maßnahmen des Landkreises zu beheben oder der Gemeinde in 2021 die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Vor allem die Querstraße und die Garnstadter Straße befinden sich in einem schlechten Zustand. Der Abschnitt nördlich der Bahnlinie wurde im Zuge einer Deckenbaumaßnahme in Anlehnung an eine gemeindliche BayGVFG- Fördermaße bereits ertüchtigt.

 

 

21.       Kreisstraße CO 14 – Ausbau zwischen Fischbach und Höhn

HHSt 1.6514.9501

Verkehrsmonitoring 2019: 559 Kfz/24h, SV 23 (= 4,11 %)

Die Planung erfolgt durch den Fachbereich selbst, die vorbereitenden Untersuchungen (Baugrundaufschlüsse, Vorerhebungen, usw.) sind abgeschlossen. Auf Grund von Kapazitätsproblemen wurde die Erstellung der Entwurfsplanung auf 2021 vorschoben. Der Zuwendungsantrag ist für Herbst 2022 vorgesehen, die Baumaßnahme soll in den Jahren 2023 und 2024 verwirklicht werden.

 

 

22.       Kreisstraße CO 14 – Beteiligung an EÜ und KVP in Neustadt

HHSt 1.6514.9820 und 9821

VZ 2015: 2.462 Kfz/24h, 63 SV (= 2,56 %)

 

Am 30.07.2020 fand bei der DB Netz AG in Nürnberg ein Abstimmungsgespräch über das weitere Vorgehen statt. Dabei wurde festgelegt, dass die Planungsverantwortung weiterhin bei der Stadt Neustadt liegt. Damit kann der beauftragte Planer die Unterlagen für die Planfeststellung nach Eisenbahnkreuzungsrecht abschließend bearbeiten. Die zwischen Landkreis und Stadt Neustadt abgeschlossene Planungsvereinbarung hat damit weiterhin Gültigkeit.

 

Auf Grund der Änderung des Eisenbahnkreuzungsrechtes zum 13.03.2020 fallen für kreuzungsbedingte Baumaßnahme keine Kosten mehr für die beteiligten kommunalen Straßenbaulastträger an. Allerdings wird erst im Rahmen der Kreuzungsvereinbarung, nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch das Eisenbahnbundesamt, vereinbart welche Teile der Maßnahme kreuzungsbedingt sind. Hier bleibt abzuwarten, ob dies für den geplanten Kreisverkehrsplatz weiterhin Bestand hat.

Die Bahn hat als optimistischen Baubeginn das Jahr 2025 genannt.

 

23.       Kreisstraße CO 16 – Ausbau Deponie – KVP Seßlach

HHSt 1.6516.9501

VZ 2015: 948 Kfz/24h, SV 36 (= 3,80 %)

 

Die Baumaßnahme ist erst im weiteren Finanzbedarf für 2024ff vorgesehen. Geplante Voruntersuchungen sind auf Grund von Kapazitätsengpässen im Fachbereich auf das Jahr 2021 verschoben worden.

 

 

24.       Kreisstraße CO 16 – Erneuerung Brücke über die Alster bei Lechenroth

HHSt 1.6516.9504

VZ 2015: 168 Kfz/24h, 7 SV (= 4,17 %)

 

Die Baumaßnahme ist erst im weiteren Finanzbedarf für 2024ff vorgesehen. Geplante Voruntersuchungen sollen im Jahr 2023 stattfinden.

 

 

25.       Kreisstraße CO 16 – Ausbau Seßlach – Witzmannsberg

HHSt 1.6516.9505

Verkehrsmonitoring 2017: 4.039 Kfz/24h, 80 SV (= 1,98 %)

 

Die Baumaßnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Erste Voruntersuchungen sollen im Jahr 2021 stattfinden.

 

 

26.       Kreisstraße CO 16 – Umbau Knoten am Hattersdorfer Tor in Seßlach

HHSt 1.6516.9810

Verkehrsmonitoring 2017: 4.039 Kfz/24h, 80 SV (= 1,98 %)

 

Die Baufeldfreimachung mit Gebäudeabbruch und der Vorerkundung hinsichtlich eventuell vorhandener Bodendenkmäler ist abgeschlossen. Der Bauentwurf mit Zuwendungsantrag wurde im September an die Regierung gegeben. Die Bauarbeiten wurden durch das Staatliche Bauamt bereits ausgeschrieben. Näheres wurde bereits in den amtlichen Mitteilungen berichtet.

 

 

27.       Kreisstraße CO 17 – OBV mit Ausbau Kleinwalbur – Meeder

HHSt 1.6517.9507

Verkehrsmonitoring 2018: 1026 Kfz/24h, 30 SV (= 2,92 %)

 

Wegen der zähen Grunderwerbsverhandlungen wird die Aufteilung und Verwirklichung der Baumaßnahme in zwei Bauabschnitten angestrebt. Siehe dazu auch TOP 9 der öffentlichen Sitzung.

 

 

28.       Kreisstraße CO 17 – Erneuerung der Brücke über die ehemalige Bahnlinie bei Unterlauter

HHSt 1.6517.9508

Verkehrsmonitoring 2018: 2.016 Kfz/24h, 65 SV (= 3,22 %)

 

Die Baumaßnahme ist erst im weiteren Finanzbedarf für 2024ff vorgesehen. Erste Voruntersuchungen sollen im Jahr 2022 stattfinden.

 

 

29.       Kreisstraße CO 18 – Ersatzneubau der Walburbrücke mit Flutdurchlass in Großwalbur

HHSt 1.6518.9503

Verkehrsmonitoring 2018: 612 Kfz/24h, 33 SV (= 5,39 %)

 

Die Baumaßnahme wurde nach Rücksprache mit der Regierung verschoben. Die im Haushalt 2020 eingestellten Mittel sind für die Finanzierung der bereits durchgeführten Voruntersuchungen ausreichend. Die Ausführung der Maßnahme ist erst im weiteren Finanzbedarf für 2024ff vorgesehen, die Voruntersuchungen werden im Jahr 2023 fortgesetzt.

 

 

30.       Kreisstraße CO 19 – Brücke über die Kreck bei Gemünda

HHSt 1.6519.9503

VZ 2015: 335 Kfz/24h, 11 SV (= 3,28 %)

 

Das Büro SRP Schneider und Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach schließt die Vorplanung noch in 2020 ab und die Teilleistung wird abgerechnet. Der Bauentwurf soll in Frühjahr 2021 vorliegen und ist dann mit den Trägern öffentlicher Belange abzustimmen. Die ersten Grunderwerbsvorgespräche haben einen positiven Eindruck hinterlassen. Der Förderantrag soll im Sommer 2021 gestellt werden, der Baubeginn ist gegen Ende des Jahres 2021 vorgesehen.

 

 

31.       Kreisstraße CO 20 – Ausbau in der OD Gleismuthhausen

HHSt 1.6520.9502

VZ 2015: 560 Kfz/24h, 59 SV (= 10,54 %)

 

Nach Beschluss des Bauausschusses vom 14.11.2019 hat der Landrat die Planungsvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Gleismuthhausen-Merlach II unterzeichnet. Das vom ALE beauftragte Ingenieurbüro Koenig + Kühnel, Weidach bearbeitet derzeit die Entwurfsplanung. Nach Vorlage des Bauentwurfes soll in Jahr 2021 der Förderantrag gestellt werden. Die Verwirklichung der Dorferneuerungsmaßnahme ist für das Jahr 2022 geplant.

 

 

32.       Kreisstraße CO 23 – Ausbau zwischen Rottenbach und Ahlstadt

HHSt 1.6523.9501

Verkehrsmonitoring 2018: 413 Kfz/24h, 29 SV (= 7,02 %)

 

Die Baumaßnahme ist erst im weiteren Finanzbedarf für 2025ff vorgesehen.

 

Zur Neubewertung der Dringlichkeit bleibt die Entwicklung und ggf. Verlagerung der Verkehrsströme im nordwestlichen Landkreis nach Fertigstellung der Verlegung der St 2205 bei Wiesenfeld abzuwarten. Erste Vorerhebungen sind für das Jahr 2022 geplant.

 

 

33.       Kreisstraße CO 25 – Ausbau am Seßlacher Berg

HHSt 1.6525.9502

Verkehrsmonitoring 2017: 1.068 Kfz/24h, 31 SV (= 2,90 %)

 

Zum Bauentwurf liegt von der Regierung eine baufachliche Stellungnahme vor, die derzeit in die Planung eingearbeitet wird. Danach wird der Förderantrag gestellt. Der Zuwendungsantrag wird nach Auskunft der Regierung erst nach positiven Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen bearbeitet. Wegen der angespannten Zuschusslage in Oberfranken sollen Fördermittel nur für baureife Maßnahmen gebunden werden.

 

Zum Bestandserhalt ist bei wegfallenden Vollausbau eine Deckenbaumaßnahme dringend erforderlich, welche im Jahr 2021 als Einzelmaßnahme im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen ist.

 

 

34.       Kreisstraße CO 25 – Erneuerung der Wohlbachbrücke bei Scherneck

HHSt 1.6525.9503

Verkehrsmonitoring 2017: 699 Kfz/24h, 35 SV (= 5,01 %)

 

Die Baumaßnahme wurde nach Rücksprache mit der Regierung verschoben. Die Vorplanung des Büros IVS, Kronach, wird noch im Jahr 2020 abgeschlossen und als Teilleistung abgerechnet. Die im Haushalt bis 2020 eingestellten Mittel sind für die Finanzierung der bereits durchgeführten Voruntersuchungen und Planungen ausreichend. Die Ausführung der Maßnahme ist erst im weiteren Finanzbedarf für 2024ff vorgesehen, die Voruntersuchungen werden im Jahr 2023 fortgesetzt.

 

 

35.       Kreisstraße CO 28 – Kreisverkehrsplatz Untersiemau

HHSt 1.6528.9502

CO 28 - VZ 2015: 6.948 Kfz/24h, 226 SV (= 3,25 %)

CO 12 - Verkehrsmonitoring 2017: 3.877 Kfz/24h, 222 SV (= 5,73 %)

 

Die Abnahme der Baumaßnahme fand am 14.07.2020, die Verkehrsfreigabe am 17.07.2020 statt. Derzeit wird die Schlussrechnung erstellt.

 

Der Zuwendungsbescheid liegt vor, näheres wurde bereits in den amtlichen Mitteilungen berichtet.

 

 

36.       Kreisstraße CO 28 – Stützmauer Untersiemau Brandnershaus

HHSt 1.6528.9503

VZ 2015: 6.948 Kfz/24h, 226 SV (= 3,25 %)

 

Der Bauentwurf des Büros SRP Schneider und Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach liegt im Amt vor und derzeit wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorbereitet. Die Zuwendungsunterlagen sollen noch in 2020 bei der Regierung eingereicht werden. Der Stützmauerbau ist im Jahr 2021 vorgesehen. Siehe dazu auch TOP 10 der öffentlichen Sitzung.

 

 

37.       Kreisstraße CO 28 – Sanierung BW 1075 – Stützmauer links und rechts vom Brandnershaus

HHSt 1.6528.9504

VZ 2015: 6.948 Kfz/24h, 226 SV (= 3,25 %)

 

Entgegen den ersten Überlegungen zeigte sich im Rahmen der Ausarbeitung des Bauentwurfes für die Stützmauer am Brandershaus, dass die Sanierung der beiden anschließenden Stützmauern nur sinnvoll in einer gemeinsamen Maßnahme im Jahr 2021 durchzuführen ist. Da es sich um eine reine Unterhaltungsmaßnahme am Bauwerk handelt sind dafür keine Zuwendungen möglich. Siehe dazu auch TOP 10 der öffentlichen Sitzung.